Liebe Mitglieder ich bin neu hier und habe eine Frage.
Unser Bebauungsplan ist 30 Jahre alt. Er enthält noch eine Senkgrube, Satteldach, nur 1 Vollgeschoss mit Dachausbau 1 m Kniestock.
Nun möchten wir den Bebauungsplan ändern lassen auf der Gemeinde.
Der Nachbar meint, er wird dagegen Einwendungen erheben, weil er eine Photovotaikanlage hat und meint er hätte dann zu wenig Licht.
Wisst ihr Bescheid, ob dies eine Mögliche Nichtgenehmigung vom Bebauungsplan verursachen kann? oder ist dies wie bei der Baubewilligung unbeachtlich, da es ja kein Recht auf Licht gibt?
Das lustige ist ja, dass die Photovoitaik im Hang ist und genau in der Mitte befindet - sprich, wo sollten wir denn ein Haus hinstellen??
Ich hoffe das Bild einfügen hat geklappt.
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