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Bebauungsplan Änderung

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  •  Simone95
5.8.2020
5 Antworten | 2 Autoren 5
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Liebe Mitglieder ich bin neu hier und habe eine Frage.


2020/20200805972486_th.png
Unser Bebauungsplan ist 30 Jahre alt. Er enthält noch eine Senkgrube, Satteldach, nur 1 Vollgeschoss mit Dachausbau 1 m Kniestock.

Nun möchten wir den Bebauungsplan ändern lassen auf der Gemeinde.

Der Nachbar meint, er wird dagegen Einwendungen erheben, weil er eine Photovotaikanlage hat und meint er hätte dann zu wenig Licht.
Wisst ihr Bescheid, ob dies eine Mögliche Nichtgenehmigung vom Bebauungsplan verursachen kann? oder ist dies wie bei der Baubewilligung unbeachtlich, da es ja kein Recht auf Licht gibt?

Das lustige ist ja, dass die Photovoitaik im Hang ist und genau in der Mitte befindet - sprich, wo sollten wir denn ein Haus hinstellen??

Ich hoffe das Bild einfügen hat geklappt.

  •  Simone95
5.8.2020  (#1)


2020/20200805347436_th.jpg

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  •  Simone95
5.8.2020  (#2)


2020/20200805652783_th.jpg

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  •  Simone95
5.8.2020  (#3)
Der Nachbar hat das oberste Grundstück.
Uns gehört das mittlere.
Auf der Grafik erkennt man , inwieweit wir abweichen wollen von der Baufluchtlinie des alten Bebauungsplanes.

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  •  Simone95
5.8.2020  (#4)


2020/20200805428945_th.jpg

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  •  hektor
5.8.2020  (#5)
Auf dem Einreichplan werden ja immer die Schattenflächen auch mitausgewiesen. Bei einem derartig großen Abstand, denke ich, dass hier seine Befürchtung nicht ins "Treffen" führen wird.
Bei uns in Kärnten z. B. gibt es ein Recht auf " Aussicht" nicht!

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