In meiner Gemeinde im Bgld gibt es lt. Bebauungsplan keinen ausgewiesenen Ortskern. Um in den Genuss des Ortskernzuschlags bei der WBF zu kommen muss ich mir nun ein Gutachten erstellen lassen.
Wer ist befugt dieses Gutachten zu erstellen? Muss dieser "Ziviltechniker/Architekt" im Bgld beheimatet sein?
Habe aktuell 1 Angebot mit 600 brutto für dieses "einfache" Schreiben, das wohl auf einem A4 Zettel platz findet. Würde gerne auch bei diesem Kostenpunkt mehrere Angebote einholen.
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