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Kosten Grundvermessung

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  •  sir_rws
18.6.2013
5 Antworten 5
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Vom Grund sind nur 2 Punkte vermessen und im Kartaster eingetragen - für eine Baugenehmigung müssen aber natürlich alle 4 Eckpunkte vermessen und im Kartaster eingetragen sein.
Wäre das Leistung des Grundverkäufers gewesen (er hat das verschwiegen)?

  •  PeteMitchell
18.6.2013  (#1)
versteh die Ausgangslage nicht wirklich:
Wenn die Grundstücke parifiziert sind müsste es ja einenen entsprechenden (Teilungs) Plan schon geben, im Teilungsplan siehts du ja dein Grundstück und wie groß es sein wird... bei uns waren dann die urspr. Markierungen des Geometer noch zu sehen (Metallplatten in der Wiese)...

nichts desto trotz:

Wir haben unser Grundstück komplett neu vermessen lassen - wir verstehen uns zwar mit unseren Nachbarn ausgezeichnet, aber ich möchte nicht in 25 jahren diskutieren ob die Gartenmauer nicht doch auf seinem Grund steht.... In Relation zu den Gesamtkosten fällt die Vermessung gar nicht auf - ein befreudeter Geometer hat um die EUR 100,-- verlangt wenn ich mich richtig erinnere...

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  •  atma
  •   Gold-Award
18.6.2013  (#2)
ich dachte, ihr kauft den grund erst?? in einem andren thread willst den kauf beschleunigen... na was jetzt? und: natürlich ist das seine aufgabe vor dem verkauf, welche größe des grundstücks will er denn sonst verkaufen?

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Hallo sir_rws,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kosten Grundvermessung

  •  bautech
18.6.2013  (#3)
Es gibt meines Wissens nach in Ö kein unvermessenes GSTVielleicht ists in der digitalen Katastralmappe unvollständig - aber das hat keinen Einfluss auf die "Kauffähigkeit" der Liegenschaft...
Im Grundbuch ist eine Fläche festgehalten, welche dein (zukünftiges?) Grundstück innehaben muss.
Und am BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto] (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) bzw deinem zuständigen Vermessungsamt (in Magistraten wie WN oder Wien in Gemeindehand) kriegst auch einen Auszug aus dem Kataster... ob der nun digital ist oder nicht ist egal. Die Eckpunkte sind fixiert, nach denen kannst dann die Absteckung machen lassen wenn benötigt...
Und ob die Absteckung vertraglich vereinbart ist oder nicht wissen wir hier leider nicht - aber es gibt mMn keine Verpflichtung des Verkäufers, die Liegenschaft vermessen und abstecken zu lassen, wenns nicht explizit im KV angeführt is... sorry

ng

bautech

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  •  sir_rws
18.6.2013  (#4)
Das Grundstück war früher größer und dann wurde etwas abgeteilt. Im Grundbuch und in der Katastralmappe sind keine fixen Größen sondern nur "ca." verzeichnet. Weder am Bauamt noch am Vermessungsamt liegen Vermessungsunterlagen auf. Die Dame meinte wenn das vor 45 vermessen wurde dann sind die Unterlagen von "den Russen" wohl vernichtet worden.

Fakt ist dass mir auf jedem Amt gesagt wurde dass man das Grundstück von einem Geometer vermessen lassen muß da es keine offiziellen Maßpunkte gibt - und das kostet nicht EUR 100,- sondern das 12-15-fache (habe leider keinen Geometer im Verwandten-/Bekanntenkreis).

@atma:
Ja, wir sind beim Kaufen (da es dzt. generell Brösel mit dem Verkäufer gibt wollte ich eben wissen ob ich mir diese vorher verschwiegenen Kosten aufs Aug drücken lassen muß oder nicht).

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  •  P****
18.6.2013  (#5)
@sir_rws - Wenn das Grundstück keine fixe Größe hat, was möchtest du dann bitte kaufen??
Zuerst soll der Eigentümer das GST vermessen lassen und dann kannst du es kaufen, denn worauf soll denn den Kaufvertrag beruhen, wenn keiner weiß wie groß das GST ist!
Gut Ding braucht Weile!


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