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Bebauungsrichtlinien

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  •  Helmut Wölkart
21.12. - 22.12.2009
3 Antworten 3
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Hallo,
Wir sind gerade beim Zeichnen diverser Varianten von
unseren zukünftigen Haus.
Meine Frage ist dazu:
Müssen die Bebauungsrichtlinen eingehalten werden oder sind divere Änderungen auch möglich?
z.B.: Traufenhöhe und Kniestock ändern?
Als kurze Erklärung ich möchte im Hang bauen und
da passt nicht alles so wie es vorgeschrieben ist.
Ich bedanke mich für Rückmeldungen mfg.

  •  Karl10
22.12.2009  (#1)
.Sag uns die Regeln im Bebauungsplan, die dich stören, etwas genauer! Gibts wirklich eine spezifische Regel zum Kniestock und wie lautet die genau?
Ist es wirklich ein verordneter, rechtskräftiger Bebauungsplan, oder sind´s nur sonst in der Gemeinde aufgestellte (Wunsch)Regeln???

Ansonsten ist ein rechtskräftig verordneter Bebauungsplan wohl dazu da, um eingehalten zu werden! Oder wozu sonst???

Überigens: sag uns auch das Bundesland

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  •  Helmut Wölkart
22.12.2009  (#2)
Bebauungsrichtlinien Hallo Karl10,
Die Beauungsrichlinie ist für die Steiermark und ist rechtskr.seit 11.2007

folgende Punkte zB:
§ 3 Bauweise
3.2
Die Gebäudehöhe (Traufhöhe), gemessen an der Längseite (Traufenseite) bis zum natürlichen Gelände hat max. 3,20 hangseitig und max. 5,70 talseitig zu betragen.
3.3
An der Bergseite hat der Geländeeinschnitt max.2,50 zu betragen.

§ 6 Generelle Gestalltung der Gebäude
6.2 Die Höhe des Kniestock (Trempel) darf nicht überschreiten: 1,00m

In wie weit kann man mit der Gemeinde über diverse überschreitungen sprechen ?
mfg.


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  •  creator
  •   Gold-Award
22.12.2009  (#3)
das müssen nicht unbedingt "überschreitungen" sein, manchmal hilft es, einfach einen bezugspunkt, von dem gemessen werden soll, einvernehmlich festzulegen...

stmk. baugesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8200_003&ResultFunctionToken=b53723f4-3d75-47c7-94e8-3c1c05e0f086&Titel=&Typ=&Index=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Bauordnung

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