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.Sag uns die Regeln im Bebauungsplan, die dich stören, etwas genauer! Gibts wirklich eine spezifische Regel zum Kniestock und wie lautet die genau?
Ist es wirklich ein verordneter, rechtskräftiger Bebauungsplan, oder sind´s nur sonst in der Gemeinde aufgestellte (Wunsch)Regeln??? Ansonsten ist ein rechtskräftig verordneter Bebauungsplan wohl dazu da, um eingehalten zu werden! Oder wozu sonst??? Überigens: sag uns auch das Bundesland |
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Bebauungsrichtlinien Hallo Karl10,
Die Beauungsrichlinie ist für die Steiermark und ist rechtskr.seit 11.2007 folgende Punkte zB: § 3 Bauweise 3.2 Die Gebäudehöhe (Traufhöhe), gemessen an der Längseite (Traufenseite) bis zum natürlichen Gelände hat max. 3,20 hangseitig und max. 5,70 talseitig zu betragen. 3.3 An der Bergseite hat der Geländeeinschnitt max.2,50 zu betragen. § 6 Generelle Gestalltung der Gebäude 6.2 Die Höhe des Kniestock (Trempel) darf nicht überschreiten: 1,00m In wie weit kann man mit der Gemeinde über diverse überschreitungen sprechen ? mfg. |
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das müssen nicht unbedingt "überschreitungen" sein, manchmal hilft es, einfach einen bezugspunkt, von dem gemessen werden soll, einvernehmlich festzulegen...
stmk. baugesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8200_003&ResultFunctionToken=b53723f4-3d75-47c7-94e8-3c1c05e0f086&Titel=&Typ=&Index=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Bauordnung |
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