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Hallo Mekschn!
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich mich auch mal mit dieser Thematik beschäftigt habe da ich dazu etwas im Internet gelesen habe. Wenn ich mich richtig erinnere gilt dies aber nur wenn die Wohnnutzfläche kleiner als 130 m² ist. Bitte aber nicht festnageln, ist doch schon ein Zeiterl her. |
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Schau mal hier: http://www.energiesparhaus.at/forum/20543 |
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Hi !
Bei "ganz normalen" Krediten weiß ichs nicht... ...aber bei unserem geförderten "Sanierungskredit" vom Land NÖ: da wurde keine Kreditgebühr (Rechtsgeschäftsgebühr?) und keine 1,2% Grundbuchseintragungsgebühr verrechnet. Glaube ich zumindest... Beim geförderten "Althaus-Ankaufskredit" wurde jedoch beides verrechnet. So long, lg Martin |
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Also kleiner 130m2 würde bei mir zutreffen... Wir haben ~120m2 Wohnnutzfläche...
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Noch was:
Bedingung für die 100%ige Förderung war WNF von max 130m2. Für jeden Meter über 130m2 hätte es Abzüge gegeben. (War eine endlose Bürokratie seinerzeit mit St.Pölten...oder ich habs einfach nicht kapiert... ) lg Martin |