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Ich glaub, du bringst da was durcheinander. Es gibt 2 Möglichkeiten am Ende der Bautätigkeit: - Du legst der Baubehörde eine Bauführerbescheinigung vor. Und das war's- du darfst benützen - es gibt kein weiteres Verfahren der Baubehörde, keine spezielle Benützungsbewilligung - Du legst keine Bauführerbescheinigung vor. Dann macht die Baubehörde eine Benützungsbewilligung und dann darfst du benützen. |
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Danke! Das heisst externe würden eine Bauführerbescheinigung ausstellen. ok. Hat das eine oder andere Vor oder Nachteile? |
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Du musst für dein Bauvorhaben ja einen Bauführer haben (und ihn bei der Baubehörde bekannt gegegben haben). Und genau dieser macht am Ende bei Fertigstellung die Bauführerbescheinigung. Das ist der Standard und die einfachste und billigste Variante. Warum willst du diesen Weg nicht gehen? Da müsste es einen ganz speziellen Grund dafür geben? |
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In dem Fall gab es nur den Planer, weil es sich um einen Bestand handelt. Planer meinte, er mache diese Bewilligung nicht, sondern ganz wer anders oder eben die Gemeinde. Und da ich mich noch nicht auskenne, hätte ich gerne gewusst ob das Vorgehen und Kosten wirklich in etwa so sind. :) |
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??? Was genau war Gegenstand der Baubewilligung?? Nach welchem Paragrafen der Bauordnung wurde die Bewilligung wofür erteilt? Was war also der genaue Grund, warum du keinen Bauführer hast melden müssen?? Bei jenen Bauvorhaben, wo man keinen Bauführer braucht, brauchts auch keine Fertigstellungsanzeige und keine Bauführerbescheinigung. Irgendwie blick ich bei deiner Frage nicht durch..... |
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