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Berechnung der bebaubaren Fläche in Sbg - Hallo Maximarkt!
Grundsätzlich wird die GRZ nicht von der Grundstücksgröße, sondern immer von der Bauplatzgröße errechnet (oberirdisch überbaute Fläche dividiert durch Bauplatzfläche). Siehe dazu § 56 ROG2009 (Salzburger Raumordnungsgesetz 2009): ----Beginn Auszug aus ROG2009---------------------- § 56 Bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen (1) Die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen kann durch die Festlegung einer Grundflächenzahl, einer Baumassenzahl oder einer Geschoßflächenzahl festgelegt werden. Die Festlegungen wirken als Obergrenze für die bauliche Ausnutzbarkeit, wenn im Bebauungsplan wegen besonderer Erforderlichkeit für bestimmte Flächen nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist (Mindestnutzung, Nutzungsrahmen). Verschiedene Festlegungen sind zulässig, wenn die Voraussetzungen, unter denen die jeweilige Festlegung gilt, im Bebauungsplan genau bestimmt sind. Unter dieser Voraussetzung können auch Zuschläge zur Festlegung bestimmt werden. (2) Die Grundflächenzahl ist das Verhältnis der überbauten Grundfläche des oberirdischen Baukörpers bei lotrechter Projektion auf die Waagrechte (Projektionsfläche) zur Fläche des Bauplatzes. In den zu projizierenden Baukörper sind nicht einzubeziehen: 1.Innenhöfe; 2.Bauteile und Teile von Bauten, welche die Geländeoberfläche nicht oder nur unwesentlich überragen (Luft-, Kellerlicht- und Abwurfschächte udgl); 3.Terrassen, wenn diese nicht mehr als 1,50 m über das angrenzende natürliche oder bei Geländeabtragung über das neu geschaffene Niveau hinausragen; 4.Vordächer bis zu 1,50 m; 5.Dachvorsprünge bis zu 1,50 m; 6.freie Balkone bis zu 3,00 m. Wenn Bauteile gemäß Z 4 und 5 größer sind als 1,50 m und Bauteile gemäß Z 6 mehr als 3,00 m, ist das darüber hinausgehende Maß einzubeziehen. ----Ende Auszug aus ROG2009------------------------- Du kannst das auch selber nachlesen unter: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 Eine bauliche Ausnutzbarkeit mit einer GRZ von 0,25 ist in deinem Fall schon sehr hoch festgesetzt. Im Zuge der Bauplatzerklärung wird eine "Öffentlichkeitserklärung" von dir als Grundeigentümer des Umkehrplatzes notwendig sein. Damit darf jeder diesen Umkehrplatz nur für diesen Zweck benützen (nicht aber als Parkplatz o.ä.) Der Geometer hat meines Wissens nach richtig gearbeitet. Abschließend eine einfache "Milchmädchenrechnung": 585 m² x 0,25 = 146 m² x 2 Geschoße = 292 m² eventuell teilweise ausgebautes Dachgeschoß mit 58 m² ergibt insgesamt 350 m² Bruttogeschoßfläche. Üblicherweise verliert man ca. 25-35% durch Wände Treppen etc. Am Ende könntest du dann ca. 240 m² Wohnnutzfläche erreichen. Das sollte eigentlich für ein Einfamilienwohnhaus reichen. Garagen, Carports und sonstige Nebenanlagen werden bis zu einer gewissen Größe sowieso nicht mitgerechnet. Übrigens, der fehlende Quadratmeter ergibt sich manchmal durch Rundungsdifferenzen. 56 ROG2009 (Salzburger Raumordnungsgesetz 2009): ----Beginn Auszug aus ROG2009---------------------- |
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GRZ*2 =NF ist nicht richtig - Nur weil die GRZ 0,25 ist und auch wenn es 2 VG+DG gibt bedeutet das nicht, dass man so viel bauen darf.
Üblicherweise ist die GFZ im Bereich 0,4-0,5 hier das Limit.Damit die die Bruttogeschoßfläche vermutlich auf 234qm beschränkt. Wenn ich mich aber recht erinnere zählen lediglich die Vollgeschosse dazu, d.h. der Dachboden ist ausgenommen http://www.energiesparhaus.at/fachbegriffe/bgf.htm |
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Berechnung der bebaubaren Fläche in Sbg - Hallo chris5020,
ich möchte ja nicht als Besserwisser erscheinen, aber die Fragestellung bezog sich lediglich auf die GRZ. Natürlich können weitere Festsetzungen in der Bauplatzerklärung oder sogar schon im Bebauungsplan (wenn's denn einen gibt) vorgeschrieben worden sein. Flächen in Dachgeschoßen zählen nur dann nicht, wenn das Objekt bereits vor 1. Juli 1999 rechtmäßig bestanden hat und nun ausgebaut werden soll. Bei Neubauten sind ausgebaute oder auszubauende Dachgeschoße immer in die GFZ (Geschoßflächenzahl) miteinzubeziehen. Ich muss an dieser Stelle wieder auf den §56 Abs.4 Zif.2c ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] 2009 verweisen: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 |
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