bei den Baggerarbeiten ist eine am Grundstück eingegrabenen Telefonleitung aufgetaucht und wurde beschädigt.
Wer haftet für die Kosten?
Telekom, Gemeinde, Bauherr?
Leider wollen die Baggerunternehmer wegen des Selbstbehaltes das nicht gerne der Versicherung melden. Zu mir hat die Telekom gesagt, auch ohne Servitut liegt die Verantwortung beim Bauherrn. Die Telekom hat daraufhin eine Rechnung von fast €700.- geschickt, betroffen war ein Kabel für einen Teilnehmer mit 10 Adernpaaren (9Reserve). Vor den Grabarbeiten ist der Bauherr scheinbar verpflichtet eine Kabelauskunft bei der Telekom einzuholen.
Mich würde interessieren wie das bei dir ausgeht.
Ich weiß ja nicht, wie das bei dir gelaufen ist, hier in OÖ musste ich Grabungsarbeiten anzeigen. Dazu war es erforderlich eine Bescheinigung von A1, dem örtlichen Betreiber des Gasnetzes, der Energie AG und der Fernwärme vorzulegen, ob Leitungen davon betroffen sein könnten. In dem Fall musste im Vorhinein eine Absprache mit der Firma getroffen werden und ein Techniker vor Ort sein der die Grabungsarbeiten überwacht.
Hatte gestern einen A1-Mitarbeiter bei mir und wir haben uns u.a. auch über die möglichen Tarife unterhalten. Im Zuge des Gesprächs hat er gemeint, dass die Grundgebühr unter anderem auch dafür da ist, wenn ein Bagger mal eine Telefonleitung kappt, dann stellt die Telekom das wieder her. Kann´s mir zwar schwer vorstellen, aber hat er so gesagt...
Ich würde einfach bei der Telekom anrufen und die weitere Vorgehensweise erfragen - vorbeikommen werden´s wahrscheinlich ohnehin müssen.
Wir haben nicht mit einem Kabel der Telekom gerechnet. Verteilerkasten steht auf öffentlichem Grund, das Kabel liegt aber 2m parallel zur STraße auf unserem Grundstück.
vor den Grabungsarbeiten - auch auf eigenem Grund - sollte man alle Medien (Wasser, Kanal, Gas, Strom, TK, evtl. FW) nach Einbauten anfragen. In der Regel führen sie in ihren geographischen Informationssystemen genaue Daten darüber wo was liegt. Die Auskunft endet aber an der Grundgrenze, danach ist jeder seines Glücks Schmied. Treffe ich auf meinem Grund auf eine Leitung UND ich habe keine Auskunft über die Einbautenanfrage erhalten, dass sie dort liegt UND es gibt keinen Servitut o.ä. vertragliches Werk dazu, kann ich mich entspannt zurücklehnen - was soll hier mir angehaftet werden?
also - ich hab mit einer erdfräse 2 leitungen gekappt. langer rede kurzer sinn...die 3000,- reparaturkosten hatte ich zu tragen...und die leitung ist quer durch landwirtschaftlichen grund (wiese) gegangen...nix parallel zur straße oder dergleichen, einfach quer durch...trotzdem mein fehler...und meine kosten.
meine haftpflichtversichung hat es übernommen...vielleicht ist das auch eine option für dich.
Wenn die auf meinen Grund eine Leitung 2m (!!!) von der grundgrenze entfernt verlegt haben, diese nicht per servitut erlaubt ist, und die mir eine Rechnung über 700€ schicken würde ich ne eigentumsfreiheitsklage anstreben
tante edit: autovervollständigen bei schmartphone gar nicht gut
Grundsätzlich ist das Baggerunternehmen für schäden die sie verursachen verantwortlich.
Den Ball würde ich mir auf keinen Fall zuschieben lassen.
Für Schäden die du verursachst, hast ja hoffentlich eine Rohbauversicherung, die meist kostenlos angeboten wird, wenn man anschließend die Haushaltsversicherung macht.
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