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Dritter Baum? Oder anstatt dem Steher eine Pergola, ohne Sonnensegel. |
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Hochstand? Wobei ich nicht sicher weiß ob es hier genauere Definitionen gibt die einzuhalten sind. Habe gerade im RIS nachgelesen - sollte wohl maximal 2-3m² groß sein. |
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Danke :) das Problem ist, dass auf der Wiese Ziegen sind. Die fressen alles ab, was ich neu pflanze, also auch die Beschattung einer Pergola :) |
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Ui. Als nicht-Jägerin? Würde jetzt mal vorab sagen, dass das nicht genehmigt wird... |
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Ist die Beschattung für dich oder für die Ziegen? unterstand sollte ja durchgehen. Alternativ ein Container und eine Seite offen lassen. |
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Ein Container ist bewilligungspflichtig. Eine Pergola hat kein Dach, ja, aber als Rankgerüst kann und wird sie über Sparren verfügen. Wenn diese dünn und hoch ausgeführt werden und in die richtige Himmelsrichtung verlaufen, kommt da schon ein Schatten zusammen. Die Bepflanzung kann auch im unteren Bereich vor den Ziegen schützen... Bepflanzung und Sparren "könnten" in Summe schon einen guten Schatten ergeben. |
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Darf man im grünland in nö eigentlich einen unter 50m3 grossen pool eingraben ? |
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Im Grünland wird dir sowieso gar nichts genehmigt ;) aber ja lt. Rechtssprechung solltest du auch Jäger sein - also ja wird wahrscheinlich eher schwierig. Zur Info: https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_2007050257_20100615X01&ShowPrintPreview=True |
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Ja! |
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Karl, weißt du, wie das mit dem Sonnensegel zu beurteilen ist? Auf der Seite der WKO habe ich das gefunden, ist dem so? |
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Den Link hab ich eh auch schon gefunden, danke. Ist aber auch die alte BO BO [Bauordnung/Baugesetz]. Und dass 20m2 kein normal großer Hochstand sind, ist eh klar :D |
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Karl, weißt du etwas Näheres zu Sonnensegeln? Gelten die als bauliche Anlage? Ich hab oben einen Text von der WKO gepostet.Lg |
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Ich kann dir zum "Sonnensegel" nichts generell gültiges sagen! Hängt extrem vom Einzelfall und der Einschätzung des Sachverständigen ab. Hab jedenfalls Zweifel an der Richtigkeit der pauschalen Einschätzung der Wirtschaftskammer, nämlich dass Sonnensegel generell baurechtlich nicht relevant wären. Ich glaub so pauschal gültig kann man das nicht sagen. Kenne Sonnensegelkonstruktionen und Ausmaße von solchen Konstruktionen, bei denen man sicherlich von einem "Bauwerk" (bauliche Anlage) sprechen kann/muss. Und dann bist in der Bewilligungspflicht. Is leider ein sehr grenzwertiges Thema.....und das "Hochstanderkenntnis" hilft da auch nicht weiter (hast eh selber erkannt) |
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Okay. Danke, das dachte ich mir schon. Aber ein stinknormaler Sonnenschirm im Ständer ist kein Bauwerk, oder...? ;) |
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Nein, sicher nicht. |