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versteh´ ich das richtig? Du hast noch kein Grundstück, aber der Einzugstermin steht schon fest???
lg tom |
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Vertraglich kannst vieles vereinbaren. Grunderwerbssteuer bleibt dir aber wohl auch für die Garage nicht erspart, es sei denn, da würde etwas außerhalb offiziellem Vertrag laufen.
Kaufvertrag würde ich über die volle Summe machen, notarielle Abwicklung und genau definieren. Restbetrag fällig, sobald genau zu definierende Bedinung (=Fertigstellung der Garage - wie auch immer die genau zu sehen ist) fällig. Bester Tipp ist wohl ab zum Notar und mit dem darüber reden. Erstgespräch ist kostenfrei. Wenn dem so ist - recht gewagt und der Verkäufer weiß das hoffentlich für dich nicht. Nebenbei bermekt: genug Zeit bis zum Einzugstermin hast noch? Angebote einholen, Behördenwege und alles auf Schiene bekommen .... das dauert viiiiel länger als man am Anfang glaubt. |
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Wenn die Timelines nicht halten, gibts zumindest eine Garage in der man schlafen kann. @sir_rws Toi Toi Toi! |
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Sind eh noch 14 Monate bis zum Einzug - aber vor 1 Monat waren wir schon kurz vor dem Notartermin zur Unterschrift als sich zuerst eine Belastung im Grundbuch offenbart hat und dann jetzt diese Sache mit der Garage.
Der Notar rät zu klaren Verhältnissen: Zuerst vollständige Fertigstellung inkl. Bestätigung durch Bauführer und erst dann Kauf - aber das dauert sicher noch 3 Monate |
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Naja Also ist die Belastung mittlerweile weg? Würde mal sagen, das du auch ca. 1 Monat rechnen solltest, bis du/ihr im Grundbuch steht. Vorher kannst auch nicht einreichen ... Bauverhandlung ... Da sollte wirklich nix dazwischen kommen bzw. nix Unvorhergesehenes passieren. FTH mit straffer Planung geht sich aus. Zeitdruck macht es halt teuer und dass nix Unvorhergesehenes passiert, ist leider imho Wunschdenken. |
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so versteh ich das auch, äußerst spannend! kein grundbuch, keine baubewilligung, kein ....., aber einen einzugstermin. was es nicht alles gibt! |
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Findet ihr dass 16 Monate zu knapp bemessen sind? |
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wenn man kein grundstück hat, können 3 jahre knapp werden...
warum ist das denn so dringend und schon fix? bei einem fth-hersteller schon unterschrieben? |
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Es sah alles sehr gut aus - bis das mit den Belastungen und der unfertigen Garage ans Licht kam (sonst wären wir seit Wochen schon im Grundbuch).
nat. noch nix unterschrieben. "dringend" wegen Schuleintritt (kein Schulwechsel gewünscht) des Nachpflanzes. |
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Ich finde 16 Monate nicht zu knapp, wenn du die Kohle komplett startklar hast, die Pläne fertig sind, du keine Förderung brauchst, Wasser und Strom schon da (hat bei uns nach Beauftragung unerwartete 6 Monate gedauert) ist und deine Baufirma nur mehr auf dein Go wartet und keine Vorlaufzeit hat. Nur mit Baubewilligung und einem FTH FTH [Fertigteilhaus] bist du recht schnell durch wenn du dich beim Innenausbau ranhältst.
Wenn was Unvorergesehenes passiert dann stehst halt da und man glaubt gar nicht was alles passieren kann. So gut kannst gar nicht vorplanen, weil du nicht auf alle Akteure Einfluss nehmen kannst und seis das Wetter dass dir einen Strich durch die Rechnung macht. Besonders Behörden sind nicht zu unterschätzen. Ich glaub das wird eine Zitterpartie bis zum Schluss die extrem viel Nerven und Energie kostet. Vielleicht in dem einen oder anderen Punkt könnts suboptimal enden, aber mit Ach und Krach ist es schaffbar. Aber wie schon geschrieben, ob das was wird ist von deiner Ausgangslage abhängig. |
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Es wäre keine Tragöde wenn wir ein bissi überziehen - aber mir stinkt es wenn schon in der allerersten Anfangsphase eine mehrwöchige Verzögerung eintritt. |
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hast du dein haus schon geplant?
dein baumeister/fth hersteller schon an der hand und nur noch zu unterschreiben? weiters ist zu beachten, dass sommer ist das heißt auch, es ist urlaubszeit. somit kann es vorkommen das sich dinge verzögern, wie z.b.: baubewilligung, ok vom land (bei förderung), grundbuch eintragung, baustrom/wasser herstellung, ....... das alles ist zu beachten. wie siehts mit der finanzierung aus, steht diese schon? das ihr keinen schulwechesel mögt, ist verständlich. aber mal ehrlich, ihr wisst ja nicht seit gestern das euer kind zur schule kommt, auf eine lebensinvestition sollte man sich schon ordentlich vorbereiten und sich zeit lassen. im stress passieren fehler, welche nicht notwendig sind. |
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Hallo deejay, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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wegen Zeitknappheit:
Bei mir hat es von der Überschreibung des Grundstückes, bis zu dem Zeitpunkt zu dem ich im Grundbuch stand ca. 4 1/2 Monate gedauert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist für jegliches Formular zusätzlich die Unterschrift des Vorbesitzers zu leisten! |
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wie bei zed - allerdings waren die Vorbesitzer meine Eltern, und die
mussten somit bei der Kommission mit unterschreiben. Kommission bis Spatenstich: 1 Monat Spatenstich bis Einzug: 7 Monate Spatenstich bis 100 % Fertigstellung (inkl. Aussen): 12 Monate |
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Finanzierung ist soweit abgeklärt (da aber noch keine einreichpläne vorhanden sind noch nicht fixiert).
Leider eine neue Wendung: der Verkäufer mag nicht mehr (oder hat ein besseres Angebot?) und meint wir sollen uns einen anderen Baugrund suchen. Er übersieht dabei dass er einen Vorvertrag unterschrieben hat in welchem er sich zum Verkauf verpflichtet hat. Einfach einklagbar - aber wenn er nicht vorher zur Vernunft kommt kömma den Zeitplan vergessen. |
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Was auch immer da zwischen euch da gelaufen sein mag ... der hat ev. mitbekommen, dass der Zeitfaktor da ist und eher blöd für dich.
Imho vergiss das mit der Klage. Gegenüber dem Verkäufer kannst damit allerdings bluffen und glaubwürdig in den Raum stellen. KP reduzieren und Garage selbst fertig stellen wäre keine Option? |
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Das habe ich dem Verkäufer als Alternative auch vorgeschlagen - aber der sah wohl nur die geringere Summe und hat abgewunken. |
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Vorvertrag gibt es in der Art sowieso nicht. Wie soll denn der aussehen? |
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"Ich Hr. xx verpflichte mich das Grundstück yy zum Preis von EUR xyzzz an den Käufer Hr. zz zu verkaufen und Hr. zz verpflichtet sich das Grundstück yy zu kaufen".
(Kurzform - mit vielen Klauseln wie "Verkäufer gewährleistet Lastenfreiheit, garantiert dass keine Kontaminationen vorhanden sind, keine Rechte Dritter vorhanden sind, keine Bauaufträge offen sind, usw. usf.). Dient der Absicherung beider - dass der Verkäufer nicht anderen Interessenten absagt und der Käufer nach 3 Monaten dann doch nicht kauft bzw umgekehrt dass der Käufer nicht schon Planungen beginnt und der Käufer dann nach 2 Monaten doch an wen anderen verkauft weil derjenige ihm um 500,- mehr angeboten hat. |
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Hallo sir_rws, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Beschleunigung Grundstückskauf |
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Imho ist das bereits ein gültiger Kaufvertrag. |
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es gibt anscheinen nix was es nicht gibt.
äusserst kurios |