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·gelöst· Besicherung Sanierung EFH

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  •  sosumi
1.2. - 2.2.2022
6 Antworten | 3 Autoren 6
6
Hallo!

Meine Freundin (34J.) und ich (40J.) planen ein Haus zu erwerben. EFH sanierungsbedürftig (160m2), Grund: 1130m2, Kosten: 850k€ + Nebenkosten. Gesamtkosten: 935k€

Verdienst ich: 3200€ x 14
Verdienst Freundin: 1800€ x 14 (Karenz!), danach 3400€ x 14

Es stehen 443k€ Eigenmittel zur Verfügung. Für den Restbetrag von 492k€ haben wir bereits eine Zusage für Kredit mit folgenden Konditionen: Fixzins: 15J. Effektivzinssatz: 1,2% bei Laufzeit 30J. 

Wir wollen nach Kauf das Grundstück teilen (500m2 + 630m2) und die kleinere Parzelle verkaufen. Mit dem Erlös (wir rechnen mit ca. 320k€) wollen wir das EFH sanieren.

Uns wurde bereits mitgeteilt, dass ein Verkauf der Parzelle ohne zusätzliche Sicherheit nicht möglich ist.

Folgende Varianten gäbe es:

1. Karenz Ende abwarten: Bank würde dann Grundstücksteilung + Verkauf aufgrund höheren Einkommens zustimmen
2. Grundstück nicht verkaufen und nach Karenzende zusätzlichen Sanierungskredit aufnehmen
3. Bereits bestehende Eigentumswohnung (ca. 60m2, Schätzwert Maklerin 350k€) als zusätzliche Sicherheit belehnen

- Zu (3) wie kann man das kostengünstig machen? (Ideal wäre wenn z.b. das Grundbuch nicht teuer angegriffen werden muss)
- Wie rechnet eine Bank die Sicherheit? D.h. wieviel Sicherheit "fehlt" nach dem Verkauf der Parzelle? Kann die Sanierung des EFH dann wieder zu einer ausreichenden Sicherheit führen?
- Haltet ihr eine der angegebenen Konstruktionen (insb. (3)) für sinnvoll? Uns würde gefallen dass wir rasch mit der Sanierung beginnen könnten

Vielen Dank für eure Unterstützung!

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
1.2.2022  (#1)

zitat..
sosumi schrieb: 3. Bereits bestehende Eigentumswohnung (ca. 60m2, Schätzwert Maklerin 350k€) als zusätzliche Sicherheit belehnen

zitat..
sosumi schrieb: Zu (3) wie kann man das kostengünstig machen? (Ideal wäre wenn z.b. das Grundbuch nicht teuer angegriffen werden muss)

Mit einer Simultanhypothek. Die Bank besichert sich an eurer neuen Immobilie mit einem klassischen hypothekarischen Pfandrecht (Gerichtsgebühr 1,2% vom eingetragenen Wert). Simultan besichert sich die Bank in der Nebeneinlage an eurer ETW (ohne zusätzliche Kosten).

zitat..
sosumi schrieb: Wie rechnet eine Bank die Sicherheit? D.h. wieviel Sicherheit "fehlt" nach dem Verkauf der Parzelle?

Müsste relativ simpel sein, da es sich vermutlich um ein unbebautes Grundtstück (Bauland) handelt, bei dem der Bodenpreis einfach zu ermitteln ist. Die Bank (Austria?) hat ihr eigenes Bewertungssystem, das den Bodenwert ermittelt. Anscheinend dürfte die Bewertung zur gering ausgefallen sein.

zitat..
sosumi schrieb: Kann die Sanierung des EFH dann wieder zu einer ausreichenden Sicherheit führen?

Prinzipiell sollte der durch die Sanierung erfolgende Wertzuwachs schon bei der Beantragung des Kredites berücksichtigt sein - andernfalls wäre ja jedes Neubauprojekt notorisch unterbesichert.

zitat..
sosumi schrieb: - Haltet ihr eine der angegebenen Konstruktionen (insb. (3)) für sinnvoll? Uns würde gefallen dass wir rasch mit der Sanierung beginnen könnten

Ist für mich die unklomplizierteste Variante.
Einzig zu beachten dabei ist, dass es eben das Simultanpfandrecht auf eurer ETW gibt. Wenn ihr künftig wieder mal vorhaben solltet, eine Finanzierung aufzunehmen und diese beispielsweise mit eurer ETW zu besichern, dann müsst ihr dies berücksichtigen.
Sollte der Immowert eures EFH im Laufe der Jahre den Belehnwert übersteigen, solltet ihr jedenfalls Kontakt mit eurer Bank betreffend Sicherheitenfreigabe aufnehmen.

zitat..
sosumi schrieb: Wir wollen nach Kauf das Grundstück teilen (500m2 + 630m2) und die kleinere Parzelle verkaufen.

So Themen wie Teilbarkeit, Zufahrtsmöglichkeit über öffentliches Gut, Mindestbauplatzgröße, gemeindespezifische Sachen habt ihr sicher vorher abgeklärt ...


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  •  thez
1.2.2022  (#2)
Offtopic:

Karenzgeld bekommt an 14x? Ich dachte 12x?! oder hab ich was verpasst?

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  •  sosumi
2.2.2022  (#3)
Danke für die Antwort!

zitat..
LiConsult schrieb: Mit einer Simultanhypothek. Die Bank besichert sich an eurer neuen Immobilie mit einem klassischen hypothekarischen Pfandrecht (Gerichtsgebühr 1,2% vom eingetragenen Wert). Simultan besichert sich die Bank in der Nebeneinlage an eurer ETW (ohne zusätzliche Kosten).

Das klingt gut! Wie sieht das dann nach der Sanierung aus? Ist es möglich die Bank aus der ETW zu löschen wenn die Sanierung abgeschlossen ist? (Oder kann es sein dass du das weiter unten mit dem Punkt "Sicherheitenfreigabe" ohnehin schon angesprochen hast?)

zitat..
LiConsult schrieb: Müsste relativ simpel sein, da es sich vermutlich um ein unbebautes Grundtstück (Bauland) handelt, bei dem der Bodenpreis einfach zu ermitteln ist. Die Bank (Austria?) hat ihr eigenes Bewertungssystem, das den Bodenwert ermittelt. Anscheinend dürfte die Bewertung zur gering ausgefallen sein.

Bank Austria stimmt 😀

zitat..
LiConsult schrieb: So Themen wie Teilbarkeit, Zufahrtsmöglichkeit über öffentliches Gut, Mindestbauplatzgröße, gemeindespezifische Sachen habt ihr sicher vorher abgeklärt ...

Ja damit haben wir uns bereits ausführlich beschäftigt. Grundstück ist über zwei Straßen erschlossen. Daher kann man das Grundstück schön Teilen. Auch das örtliche Bauamt hat uns  die grundsätzliche Machbarkeit so bestätigt.


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  •  sosumi
2.2.2022  (#4)

zitat..
thez schrieb: Karenzgeld bekommt an 14x? Ich dachte 12x?! oder hab ich was verpasst?

Du hast vollkommen recht! War ein Fehler meinerseits. 12x ist korrekt. Kann den ursprünglichen Beitrag leider nicht korrigieren.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
2.2.2022  (#5)

zitat..
sosumi schrieb: Ist es möglich die Bank aus der ETW zu löschen wenn die Sanierung abgeschlossen ist? (Oder kann es sein dass du das weiter unten mit dem Punkt "Sicherheitenfreigabe" ohnehin schon angesprochen hast?)

Ja - das ist der Punkt den ich angesprochen habe. Offensichtlich ist der Belehnwert der verbleibenden grundbücherlichen Sicherheit (= Pfandrecht auf dem Grundstück auf dem euer dann saniertes Haus steht) der Bank alleine zu wenig - daher benötigt sie die ergänzenden Sicherheiten.

Aller Voraussicht wird der Belehnwert mit der Zeit steigen (und der offene Kreditbetrag durch die Pauschalraten sinken) und die Bank bräuchte dann rein rechnerisch die Wohnung nicht mehr, um voll besichert zu sein. Von selbst wird die Bank nicht auf euch zukommen und euch anbieten, die Wohnung "freizugeben". Ihr müsstet daher von Zeit zu Zeit vorstellig werden und den aktuellen Status erfragen.
Wichtig dabei: die Bank ist prinzipiell nicht verpflichtet, die Wohnung aus der pfandrechtlichen Besicherung herauszulassen.

1
  •  sosumi
2.2.2022  (#6)
Vielen Dank für die ausführliche Information!

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