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Mit einer Simultanhypothek. Die Bank besichert sich an eurer neuen Immobilie mit einem klassischen hypothekarischen Pfandrecht (Gerichtsgebühr 1,2% vom eingetragenen Wert). Simultan besichert sich die Bank in der Nebeneinlage an eurer ETW (ohne zusätzliche Kosten). Müsste relativ simpel sein, da es sich vermutlich um ein unbebautes Grundtstück (Bauland) handelt, bei dem der Bodenpreis einfach zu ermitteln ist. Die Bank (Austria?) hat ihr eigenes Bewertungssystem, das den Bodenwert ermittelt. Anscheinend dürfte die Bewertung zur gering ausgefallen sein. Prinzipiell sollte der durch die Sanierung erfolgende Wertzuwachs schon bei der Beantragung des Kredites berücksichtigt sein - andernfalls wäre ja jedes Neubauprojekt notorisch unterbesichert. Ist für mich die unklomplizierteste Variante. Einzig zu beachten dabei ist, dass es eben das Simultanpfandrecht auf eurer ETW gibt. Wenn ihr künftig wieder mal vorhaben solltet, eine Finanzierung aufzunehmen und diese beispielsweise mit eurer ETW zu besichern, dann müsst ihr dies berücksichtigen. Sollte der Immowert eures EFH im Laufe der Jahre den Belehnwert übersteigen, solltet ihr jedenfalls Kontakt mit eurer Bank betreffend Sicherheitenfreigabe aufnehmen. So Themen wie Teilbarkeit, Zufahrtsmöglichkeit über öffentliches Gut, Mindestbauplatzgröße, gemeindespezifische Sachen habt ihr sicher vorher abgeklärt ... |
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Hallo sosumi, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Besicherung Sanierung EFH |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Offtopic: Karenzgeld bekommt an 14x? Ich dachte 12x?! oder hab ich was verpasst? |
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Danke für die Antwort! Das klingt gut! Wie sieht das dann nach der Sanierung aus? Ist es möglich die Bank aus der ETW zu löschen wenn die Sanierung abgeschlossen ist? (Oder kann es sein dass du das weiter unten mit dem Punkt "Sicherheitenfreigabe" ohnehin schon angesprochen hast?) Bank Austria stimmt 😀 Ja damit haben wir uns bereits ausführlich beschäftigt. Grundstück ist über zwei Straßen erschlossen. Daher kann man das Grundstück schön Teilen. Auch das örtliche Bauamt hat uns die grundsätzliche Machbarkeit so bestätigt. |
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Du hast vollkommen recht! War ein Fehler meinerseits. 12x ist korrekt. Kann den ursprünglichen Beitrag leider nicht korrigieren. |
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Ja - das ist der Punkt den ich angesprochen habe. Offensichtlich ist der Belehnwert der verbleibenden grundbücherlichen Sicherheit (= Pfandrecht auf dem Grundstück auf dem euer dann saniertes Haus steht) der Bank alleine zu wenig - daher benötigt sie die ergänzenden Sicherheiten. Aller Voraussicht wird der Belehnwert mit der Zeit steigen (und der offene Kreditbetrag durch die Pauschalraten sinken) und die Bank bräuchte dann rein rechnerisch die Wohnung nicht mehr, um voll besichert zu sein. Von selbst wird die Bank nicht auf euch zukommen und euch anbieten, die Wohnung "freizugeben". Ihr müsstet daher von Zeit zu Zeit vorstellig werden und den aktuellen Status erfragen. Wichtig dabei: die Bank ist prinzipiell nicht verpflichtet, die Wohnung aus der pfandrechtlichen Besicherung herauszulassen. |
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Vielen Dank für die ausführliche Information! |
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