|
|
||
Ein Anwalt hat wenig Ahnung von Technik. Ich würde da eher einen Sachverständigen hinzuziehen. Wir lassen uns von der ÖBA diesbezüglich beraten... |
||
|
||
Konkrete Herstellerangabe verlangen, in dem Fall würde ich auf etwas höherwertiges gehen, wie das von PipeLife SL Drain siehe https://www.pipelife.at/infrastruktur/draenage-systeme/draenagerohre.html Hersteller, Dimension, ist der Anschluss inkludiert oder vom Bauhernn vorzunehmen? Wenn ja, sind für die dafür notwedigen Baggerarbeiten selber zu tragen? Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, Pauschlaangebote sind verlockend aber in der Regel nicht sehr detailiert. Und genau darauf kommts an! Herstellerangaben würde ich unbedingt in jedem Fall anführen lassen, ansonsten bekommst Du irgendetwas. Unbedingt würde ich vertraglich eine ÖNORM als Vertragsgrundlage vereinbaren lassen. Unbedingt das Volumen der zu erwartenden Erdbewegungskosten hinterfragen, wie auch die Kosten aller der darfür heranzuziehenden Betriebsmittel und Maschinen. An- und Abfuhrpauschalen hinterfragen und alles schriftlich vermerken. Natürlich! Ich würde auf jeden Fall den Vertrag von einem Anwalt prüfen und ggf. ergänzen lassen! Nicht selten sind solche Angaben sehr kurz gehalten, daher nütze jeden Spielraum hier klipp und klar Zusätze schriftlich zu verankern. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]