|
|
||
NÖ ... dann gilt diese Version: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40012704/Anlage_02.2.pdf |
||
|
||
Im Baubescheid steht nichts dazu... Aufbau Decke siehe oben, Aufbau für die Wände: Außenputz/8cm Polystrol/F-Abdichtung/25cm Beton/Innenputz Hier noch ein Schnitt: Danke für den Link |
||
|
||
Wenn deine Garage wirklich über 50 m2 Nutzfläche aufweist, du schreibst 53, bedeutet das REI 90 und A2. Die Feuerwiderstandsdauer REI 90 kann mit Brettsperrholz erreicht werden. Das Brandverhalten von Baustoffen bei BSH ist D-s2-d0. —> A2 wäre bei dir erforderlich, ob das mit der Kapselung (Rigipsplatten) gleichwertig ist wie A2 finde ich hinterfragenswert (mWn ist es nicht gleichwertig, bin aber kein BSH-Spezialist). Warum betonierst du die Garagendecke nicht einfach? Edit: ob und in welcher Form durch § 13 Sonderbestimmungen für Garagen (NÖ Bautechnikverordnung) Abweichungen bzw. Erleichterungen beim Brandschutz möglich sind weiß ich nicht. 1 |