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Dem Nachbar kann nichts gehören, was auf deinem Grund steht. Eine Mauer ist untrennbar mit der Liegenschaft verbunden. Er kann dir das Geld schenken und du errichtest die Mauer. Dann gehört sie aber auch dir. Dies bedeutet, dass du für die Erhaltung aufkommen musst. Wenn die Mauer nach Jahren baufällig wird, musst du sie auf deine Kosten warten oder auch erneuern. |
Kurz gesagt nein, deshalb rät auch jeder davon ab, solche Konstrukte einzugehen. ||
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Ganz so stimmt das nicht, Stichwort: Baurechtsvertrag. Aber abzuraten ist davon trotzdem. Ist nur eine unnötige Verkomplizierung des Verhältnisses zum jetzigen und allen zukünftigen Nachbarn. Wenn dich eine Steinschlichtung wirklich so stört, dann kannst ihm ja anbieten, dass du ihm den Aufpreis zu einer Betonwand zahlst, die aber auf seinem Grund steht (Mauersprung bei Übergang Garage zu Stützmauer) und ihm auch gehört. Oder du errichtest die Mauer auf deinem Grund, die dann dir gehört. Kannst ihn ja bitten einen Teil der Kosten zu übernehmen. Oder ihr trefft euch in der Mitte und platziert die Mauer jeweils zur Hälfte bei ihm und bei dir und teilt auch die Besitzerschaft auf (wird manchmal bei Zäunen so gemacht). |
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Das ist aber die denkbar schlechteste Variante!!Sollte nicht einmal erwähnt werden. 1 |
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Damit das wasserfest ist, muss es ins Grundbuch. Sonst sagt dir ein Rechtsnachfolger vielleicht mal, dass das für ihn keine Relevanz hat, da der Vertrag nicht mit ihm geschlossen wurde. |
Kannst du das bitte erläutern, was deiner Meinung nach "so nicht ganz stimmt". ||
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Danke! ||
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Diese beiden Aussagen habe ich gemeint: Unser Nachbar hat eine Fläche an eine Firma verpachtet, die dann später eine Halle dort gebaut hat. Ich glaube im gewerblichen Bereich ist das gar nicht so selten, dass auf fremden Grund gebaut wird. |
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das ist dann aber per Baurecht im GB für eine definierte Anzahl von Jahren bzw Jahrzehnten bzw 99Jahren, die Pacht ist einseitig nicht kündbar, kann auch verkauft/vererbt werden |
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Danke für die vielen Antworten. Wenn ich es richtig verstehe hat meine Konstruktion keinen wesentlichen Nachteil. Der Nachbar zahlt die Mauer, die auf meinem Grund steht, darf dafür bis zur Garage anschütten, die Mauer ist dann auf meinem Grund, das heißt für die Erhaltung bin ich zuständig (soll mir recht sein, der Aufwand wird überschaubar sein). Somit gewinnen wir beide. Meine Frage ist eher wie ich die Zahlung rechtsverbindlich mache. Der Baumeister schreibt mir ein Angebot mit den Kosten für den Nachbarn. Da es aber mein Baumeister ist und auf meinem Grund gebaut wird werde ich ihm den Auftrag geben. Genügt es wenn der Nachbar auf dem Auftrag mit unterschreibt mit dem Vermerk: "Die Kosten für die angeführten Arbeiten werden von Herrn xy übernommen." oder braucht man da mehr, etwa einen eigenen Vertrag? |
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Wäre ich der Nachbar, würde ich sicher nicht zahlen. Ich hätte ja keine Garantie, dass die Wand die nächsten 30 Jahre stehen bleibt. |
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bzw der Besitzer dem die Stützmauer gehört (der aktuell du bist) sich nicht ändert bzw es sich nicht anders überlegt und die Mauer abreisst, dann hat er plötzlich ein Problem, gezahlt für eine Mauer die dann weg ist |
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Ja, alles Pfusch sowas, wie man es auch konstruiert. Mein letzter Kommentar dazu: Mach es nicht, jeder ist für seine Bauwerke und Grundstücke allein verantwortlich. Das erspart zwar keine Eurobeträge aber Ärger für Jahrzehnte und schafft klare Verhältnisse. 2 |
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Hm? Da hast aber einen anderen Thread gelesen |