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Betonwand an Grundstücksgrenze [NÖ]

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  •  Fritzasterix
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
4.6. - 6.6.2019
12 Antworten | 6 Autoren 12
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Ich bitte Baurechtskundige um juristischen Rat!
Einige Grundstücke hintereinander, rechteckige Form von Süden nach Norden leicht ansteigend verlaufend. Ich baue eine Garage an die nördliche Grundgrenze meines Grundstücks, welches irgendwo in der Mitte dieser Reihe liegt, mein nördlicher Nachbar will Richtung Süden, also zu mir abböschen oder eventuell einen Steinwurf machen. Höhe ca. 2m.
Mein Angebot an den Nachbar wäre: Übernahme der Mehrkosten der geschalten Garagenmauer (im Vergleich zu einer Ziegel Mauer) sowie Übernahme der Verlängerung dieser Garagenmauer, ab Garagenende dann nur mehr 2 m hoch bis zur Straße, Garagenlänge 10m, Rest 6m.
Vorteil für ihn: er spart sich die Kosten für 16 m Steinwurf und kann seinen Grund bis zur Grenze nutzen. 
Vorteil für mich: die Mauer macht einen sauberen Abschluss. Die Mauer würde aber auf meinem Grund stehen, was mich nicht stört. Zahlen soll sie aber der Nachbar. Ist so etwas juristisch wasserdicht zu machen? Danke für eure Hilfe! 

  •  rabaum
  •   Gold-Award
4.6.2019  (#1)

zitat..
Fritzasterix schrieb: Ist so etwas juristisch wasserdicht zu machen?

Kurz gesagt nein, deshalb rät auch jeder davon ab, solche Konstrukte einzugehen.

Dem Nachbar kann nichts gehören, was auf deinem Grund steht. Eine Mauer ist untrennbar mit der Liegenschaft verbunden. Er kann dir das Geld schenken und du errichtest die Mauer. Dann gehört sie aber auch dir. Dies bedeutet, dass du für die Erhaltung aufkommen musst. Wenn die Mauer nach Jahren baufällig wird, musst du sie auf deine Kosten warten oder auch erneuern.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.6.2019  (#2)
Ganz so stimmt das nicht, Stichwort: Baurechtsvertrag.

Aber abzuraten ist davon trotzdem. Ist nur eine unnötige Verkomplizierung des Verhältnisses zum jetzigen und allen zukünftigen Nachbarn.

Wenn dich eine Steinschlichtung wirklich so stört, dann kannst ihm ja anbieten, dass du ihm den Aufpreis zu einer Betonwand zahlst, die aber auf seinem Grund steht (Mauersprung bei Übergang Garage zu Stützmauer) und ihm auch gehört.

Oder du errichtest die Mauer auf deinem Grund, die dann dir gehört. Kannst ihn ja bitten einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Oder ihr trefft euch in der Mitte und platziert die Mauer jeweils zur Hälfte bei ihm und bei dir und teilt auch die Besitzerschaft auf (wird manchmal bei Zäunen so gemacht).

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2019  (#3)

zitat..
chrismo schrieb: Oder ihr trefft euch in der Mitte und platziert die Mauer jeweils zur Hälfte bei ihm und bei dir und teilt auch die Besitzerschaft auf (wird manchmal bei Zäunen so gemacht).

Das ist aber die denkbar schlechteste Variante!!Sollte nicht einmal erwähnt werden.emoji

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.6.2019  (#4)

zitat..
chrismo schrieb: Ganz so stimmt das nicht, Stichwort: Baurechtsvertrag.

Kannst du das bitte erläutern, was deiner Meinung nach "so nicht ganz stimmt".

zitat..
chrismo schrieb: Oder ihr trefft euch in der Mitte und platziert die Mauer jeweils zur Hälfte bei ihm und bei dir und teilt auch die Besitzerschaft auf (wird manchmal bei Zäunen so gemacht).

Damit das wasserfest ist, muss es ins Grundbuch. Sonst sagt dir ein Rechtsnachfolger vielleicht mal, dass das für ihn keine Relevanz hat, da der Vertrag nicht mit ihm geschlossen wurde.


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.6.2019  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Das ist aber die denkbar schlechteste Variante!!Sollte nicht einmal erwähnt werden.

Danke!


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.6.2019  (#6)

zitat..
rabaum schrieb: Kannst du das bitte erläutern, was deiner Meinung nach "so nicht ganz stimmt".


Diese beiden Aussagen habe ich gemeint:

zitat..
rabaum schrieb: Fritzasterix schrieb: Ist so etwas juristisch wasserdicht zu machen?
Kurz gesagt nein


zitat..
rabaum schrieb: Dem Nachbar kann nichts gehören, was auf deinem Grund steht.


Unser Nachbar hat eine Fläche an eine Firma verpachtet, die dann später eine Halle dort gebaut hat. Ich glaube im gewerblichen Bereich ist das gar nicht so selten, dass auf fremden Grund gebaut wird. 


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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
5.6.2019  (#7)

zitat..
chrismo schrieb: Unser Nachbar hat eine Fläche an eine Firma verpachtet, die dann später eine Halle dort gebaut hat. Ich glaube im gewerblichen Bereich ist das gar nicht so selten, dass auf fremden Grund gebaut wird.

 das ist dann aber per Baurecht im GB für eine definierte Anzahl von Jahren bzw Jahrzehnten bzw 99Jahren, die Pacht ist einseitig nicht kündbar, kann auch verkauft/vererbt werden


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  •  Fritzasterix
5.6.2019  (#8)
Danke für die vielen Antworten. 
Wenn ich es richtig verstehe hat meine Konstruktion keinen wesentlichen Nachteil. Der Nachbar zahlt die Mauer, die auf meinem Grund steht, darf dafür bis zur Garage anschütten, die Mauer ist dann auf meinem Grund, das heißt für die Erhaltung bin ich zuständig (soll mir recht sein, der Aufwand wird überschaubar sein). Somit gewinnen wir beide. Meine Frage ist eher wie ich die Zahlung rechtsverbindlich mache. Der Baumeister schreibt mir ein Angebot mit den Kosten für den Nachbarn. Da es aber mein Baumeister ist und auf meinem Grund gebaut wird werde ich ihm den Auftrag geben. Genügt es wenn der Nachbar auf dem Auftrag mit unterschreibt mit dem Vermerk: "Die Kosten für die angeführten Arbeiten werden von Herrn xy übernommen." oder braucht man da mehr, etwa einen eigenen Vertrag? 

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
6.6.2019  (#9)
Wäre ich der Nachbar, würde ich sicher nicht zahlen. Ich hätte ja keine Garantie, dass die Wand die nächsten 30 Jahre stehen bleibt.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
6.6.2019  (#10)

zitat..
P**** schrieb: Wäre ich der Nachbar, würde ich sicher nicht zahlen. Ich hätte ja keine Garantie, dass die Wand die nächsten 30 Jahre stehen bleibt.

bzw der Besitzer dem die Stützmauer gehört (der aktuell du bist) sich nicht ändert bzw es sich nicht anders überlegt und die Mauer abreisst, dann hat er plötzlich ein Problem, gezahlt für eine Mauer die dann weg ist

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.6.2019  (#11)
Ja, alles Pfusch sowas, wie man es auch konstruiert. 

Mein letzter Kommentar dazu: Mach es nicht, jeder ist für seine Bauwerke und Grundstücke allein verantwortlich. Das erspart zwar keine Eurobeträge aber Ärger für Jahrzehnte und schafft klare Verhältnisse.

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
6.6.2019  (#12)

zitat..
Fritzasterix schrieb: Wenn ich es richtig verstehe hat meine Konstruktion keinen wesentlichen Nachteil.


Hm? Da hast aber einen anderen Thread gelesen emoji

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