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Bewertung Finanzierungsangebot - Umschuldung plus Renovierung

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  •  LindHe
29.1. - 14.2.2021
28 Antworten | 4 Autoren 28
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Hallo!

Da ich hier schier unglaubliche Zinsen lese, möchte ich mal das Finanzierungsangebot meiner Hausbank (Sparkasse OÖ) prüfen lassen.

Ausgangslage:

- ein Immobilienkredit von 2010 mit einer noch offenen Summe von 82.000,- Zinssatz derzeit 1,75%, Laufzeit 25 Jahre - 546,-/Monat <- hier wurde damals ein Zinscap mit gekauft für 5% maximalen Zinssatz
- ein Bausparkredit Zinssatz 2,4 von 2010, offene Summe 57.000,- - 327,-/Monat

Geplante Sanierungen (Dach, Fassade und Heizung) im gesamten Umfang von 60.000,- (lt. derzeitigen Angeboten), Eigenkapital hier 10.000,-. Bei der Finanzierung soll der Bausparkredit mit abgelöst werden, sprich 107000,-, bei Anfrage waren´s noch 108000,-

Er 50: Netto 2.200,- 14x Jährlich, Angestellter IT, war 3 Wochen in Kurzarbeit sieht nicht danach aus, als ob das nochmal der Fall sein könnte
Sie 50: Netto 1.800,- 14x Jährlich, Angestellte bei Rechtsanwalt

Angeboten wurden bei Laufzeit von 20 Jahren und 15 Jahren Fixzins:

Sollzinssatz 1,375 bis 30.9.2035, Effektivzinssatz 1,7% - 528,-/Monat
Mit Antritt der Pension soll eine der Abfertigungen diesen Kredit so weit wie möglich tilgen. Ich denke auch darüber nach, das auf 15 Jahre zu finanzieren, da das auch noch im leistbaren Rahmen sein sollte und unsere Abfertigungen dann komplett uns gehören würden. Eine komplette Umschuldung dürfte dann wohl einen zu hohen Aufwand bedeuten und wäre IMHO mit der Laufzeit schwierig.

Danke für jede fundierte Meinung!

LG

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.2.2021  (#21)

zitat..
LindHe schrieb: Das steht 1:1 in meinem Kreditvertrag aus dem Jahr 2009 drin.

ah - ein alter Vertrag.

Bis 06/2010 unterlagen die Darlehensverträge dem ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch). Ab 06/2010 ist das Verbraucherkreditgesetz in Kraft getreten, in dem explizit der Begriff "Kreditvertrag" für die entgeltliche Zurverfügungstellung von Geld im Rahmen von Personal- und Immobilienkrediten geregelt wurde.

Mit 21.03.2016 ist dann das für Immobilienkreditnehmer relevante Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in Kraft getreten - mit der Regelung, bei vorzeitiger (Teil-)tilgung maximal 1% Pönale verrechnet zu bekommen.

Gut - prinzipiell gilt: pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten).
Das ist jetzt juristisch interessant, ob die zum Vertragszeitpunkt geltende Regelung mit 5% Vorfälligkeitsentschädigung wirksam ist (was ich auch glaube) oder automatisch die aktuelle Regelung gilt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Die BA macht das nicht, die Umschuldung erst in 6 Monaten durchzuführen,

da habe ich eine andere Erfahrung - war kein Problem

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.2.2021  (#22)

zitat..
LiConsult schrieb: da habe ich eine andere Erfahrung - war kein Problem

interessant. Habe erst vor wenigen Wochen die pauschal-Aussage erhalten.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.2.2021  (#23)
Ich erst heute wieder - wird ja hoffentlich nicht vom Referenten abhängen 🙈

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.2.2021  (#24)
naja, wer weiß 🙃

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  •  LindHe
8.2.2021  (#25)
Naja, hier werden nur Anfragen bei den jeweiligen Instituten verbindliche Antworten bringen.
Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz findet lt. meinen bisherigen Funden nur bei Verträgen nach Beschlußdatum des Gesetzes seine Anwendung und berührt keinen älteren Vertrag.

Die vollen 5% würden halt die Ersparnis von 11.700,- um ganze 4.050,- verringern und da direkt fällig auch direkte Auswirkungen auf unser verfügbares Kapital zur Sanierung haben. Die würd ich lieber in die Heizung stecken, als in die Taschen der Bank.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.2.2021  (#26)

zitat..
LindHe schrieb: Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz findet lt. meinen bisherigen Funden nur bei Verträgen nach Beschlußdatum des Gesetzes seine Anwendung und berührt keinen älteren Vertrag.

Das ist wie gesagt auch meine Ansicht, da das HIKrG m.E. keine Rückwirkung auf die Zeit vor dessen Inkrafttreten hat.

zitat..
LindHe schrieb: Die vollen 5% würden halt die Ersparnis von 11.700,- um ganze 4.050,-

Bleiben aber noch immer 7k übrig ...

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.2.2021  (#27)
Und selbst wenn es "nur" 5.000 € sind. 😉

1
  •  LindHe
14.2.2021  (#28)

zitat..
speeeedcat schrieb: Und selbst wenn es "nur" 5.000 € sind. 😉

Was der Realität recht nahe kommt. Alles aufgerechnet, bleiben etwa 5.600,- Ersparnis über.

Das erscheint zwar an Hand der Gesamtsumme als recht wenig, aber wenn man die Realität im Auge behält, sind das 2,5 Netto Gehälter, die man nicht so einfach verschenken mag. Deswegen zieht in unserem Fall auch die Hausbank den kürzeren.

Auch wenn ich die Informationswut an der ein oder anderen Stelle für etwas fragwürdig halte.
Besonders die eine Zeile in der Bezugsbestätigung wo von "allfälligen ergänzenden Auskünften" geschrieben wird und ich das mit meiner Unterschrift zulassen muss, liegt mir auch nach 3 Tagen noch quer im Hals...


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