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Nein, das wäre ja ein Wahnsinn. 🙂 Sollten sich bei euch aber wirtschaftliche Basics verschlechtern, ändern bzw. die Kreditrückführbarkeit gefährdet sein, muss die Bank in Kenntnis gesetzt werden - so steht es vertraglich festgeschrieben und ist ein wesentlicher Teil der Kreditgenehmigung. Das ist ein essentieller Bestandteil des Übereinkommens mit der finanzierenden Bank und steht explizit im ESIS und in eurem Kredit-Vertrag. Üblicherweise wird der Ratenrückzahlungsbeginn so gesetzt, dass dieser mit dem Einzug in die neue Immobilie gestartet wird, um eine Doppelbelastung Kredit - Miete zu vermeiden. Und/oder wenn das Kreditkonto leer ist. Nein, du brauchst nichts mehr, wenn alles bewilligt ist. Sofern du deinem vereinbarten Raten- bzw. Zinsendienst regelmäßig nachkommst, wirst du die Bank vermutlich 20J nicht von innen sehen 😉. |
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Ich hätte auch eine Frage zu dem Thema. Wir stehen kurz vor dem Abschluss und haben der Bank unsere letzten 6 Lohnzettel gegeben. Ich hab jetzt von einen Bekannten gehört, dass davor der Arbeitgeber bestätigen muss das man in einem ungekündigten Verhältnis steht? Bzw. nochmal bestätigen muss was man verdient? |
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das kenne ich nur von der BA, bevor sie die Kreditvertragsunterlagen erstellen lässt. Diese hat hierfür ein eigenes Formular, in dem der Arbeitgeber die Punkte bestätigen und unterfertigen "muss". Sollte er (der Arbeitgeber) sich dagegen sperren, reichen die Kontoauszüge eingeschränkt rein auf die Buchung der Gehaltseingänge, aus. Jedes andere Institut mit dem ich zusammenarbeite, begnügt sich prinzipiell mit den vorgelegten Gehaltsnachweisen. |
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Das Dienstverhältnis muss zwischen formeller Kreditbewilligung und Kreditvertragsunterfertigung aufrecht sein, andernfalls ja die bonitätsseitigen Voraussetzungen für die Bewilligung nicht mehr vorliegen. Nach dem Kreditvertragstermin muss man das aufrechte Dienstverhältnis keinesfalls nachweisen. In den vielen Jahren danach kann ja alles mögliche passieren - auch z.B. eine längerfristige arbeitslose Phase. Wichtig ist nur, dass die Raten vereinbarungsgemäß gezahlt werden und kein Terminsverlust eintritt. Wenn das so vereinbart wurde, erfolgt der Bankeinzug der Pauschalrate (Zinsen + Tilgung) auch erst mit Jänner 2023. Davor werden im Rahmen der Kontoquartalsabschlüsse die Zinsen auf das bereits abgerufene Kapital in Rechnung gestellt. korrekt außer vielleicht einen kurzen Besuch des bankseitig beauftragen Immobilienbewerters ein paar Wochen/Monate nach Abschluss des Kreditvertrages werdet ihr bei ordnungsgemäßer Bedienung der Raten kreditseitig nicht viel hören. |
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Hansi, das heißt bei der BA Bezugsbestätigung. Damit wird ein aufrechtes Dienstverhältnis verifiziert. Es könnte ja durchaus sein, dass der Kreditnehmer zwar einen aktuellen LZ (vielleicht sogar aus dem Vormonat) vorlegt, das DV aber zwischenzeitlich gekündigt wurde. Ich hatte sowas bereits 3x... Somit ist für mich diese Vorgehensweise sonnenklar und nachvollziehbar. |
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Kurze Info noch zur Bezugsbestätigung: Wie erwähnt kenne ich das nur von der BA - und die wird dort auch nicht von jedem Arbeitgeber gleich verlangt. Wenn man beispielsweise im öffentlichen Dienst bzw. in der Privatwirtschaftsverwaltung beschäftigt ist (wo man zwischenzeitlich ebenfalls gekündigt werden kann), ist die Bezugsbestätigung nicht relevant. Alles in allem ist es wie erwähnt aber auch kein Problem, wenn die Bezugsbestätigung nicht beigebracht werden kann, denn es |
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