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Korrekt. Für die Gebäudehöhe zählt IMMER das Bezugsniveau. |
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Super, vielen Dank! |
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Ich hab noch eine Frage: Mein Grundstück ist ja wie oben geschrieben ca. 70cm abfallend über die gesamte Länge. Jetzt wurde die mittlere Gebäudehöhe berechnet mit exakt 5m bei BK 1. Ich habe aber nur einen Kniestock von 85cm, was mir bei einer Dachneigung von 38° viel zu wenig ist. Eigentlich hätte ich mit mindestens 100cm gerechnet. Den Nullpunkt hat mein Planer auf die FOK im EG gesetzt. Bei Seehöhe 160,8. Dies ist gleichzeitig fast der höchste Punkt am Grundstück (welcher bei 160,9m liegt) Das Bezugsniveau liegt also -0,42m über der Null. Geht also auf Kosten der mittleren Gebäudehöhe. Was kann ich da jetzt machen, damit ich einen höheren Kniestock bekomme? Außer geringere Raumhöhen? Wie wird das bei Gefälle berechnet? Irgendwie steh ich grad voll am Schlauch :( Hier noch ein Bild zur gegenwärtigen Situation: |
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Rein theoretisch könnte ich das Haus "eingraben", also unter das Bezugsniveau, und damit etwas höher bauen!? |
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Dachneigung verringern ist keine Option? |
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Und was soll das bringen? |
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Wenn ich die Neigung verringere, wird doch der Kniestock höher, oder etwa nicht? |
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Aber dadurch auch die mittlere Höhe... |
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@tomsl Und wie geht sich das dann mit der Gebäudehöhe - Bauklasse I, max. 5m - aus? Is ja jetzt schon auf den letzten cm ausgereizt. |
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Würde bei dieser Variante die Gaube zur Dachfläche zählen? (und nicht zur Frontfläche) Ich bin mir sicher, das einmal irgendwo gelesen zu haben, aber ich finde es leider nicht mehr. Und dann hab ich noch das gefunden. Somit könnte ich ja die Höhe des Gefälles bei der Gebäudehöhe überschreiten... Aber wenn meine obige Annahme, dass die Gaube zur Dachfläche zählt und für die Gebäudehöhe unberücksichtigt bleibt, würden sich einige Probleme in Luft auflösen... Bleibt zu hoffen :) |
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Würden sich mit einer Flach bzw. Trapezgaube zumindest ein paar Zentimeter gewinnen lassen? |
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Wenn du dein 0,00 um 15cm weiter runter setzt, hast du den gewünschten 1m Kniestock und bist trotzdem noch 15cm über Bezugsnivau. Bei einer geschätzten Gaupenbreite von 3,5m könnte man schon15-20cm rausholen. |
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Nur zur Sicherheit: Für dein Grundstück gilt ein Bebauungsplan, der rein Bauklasse I vorsieht?? Du musst genau schauen: da ist der § 51 Abs. 2 Zif. 3 NÖ Bauordnung zitiert! Und das ist eine Regelung ausschließlich für Nebengebäude im Bauwich. Gilt also für deinen Fall nicht! Die Frage stellt sich so nicht, denn es gibt kein eindeutiges "zählt-zur-Dachfläche bzw. zählt-zur-Frontfläche". Das is jetzt rein in Worten schwer zu erklären, aber ich versuch es: Wie kommst du zur Fläche deiner Front? Indem du an der Front eine Ebene nach oben ziehst. Dann bekommst du eine Schnittlinie dieser vertikal stehenden Ebene mit der Dachschräge, was du ja grundsätzlich richtig gezeichnet und gerechnet hast. Bei der Gaupe im obersten Bild is es ebenso klar, da die Frontfläche der Gaupe genau in der Ebene der Mauerfront drunter liegt und quasi eine driekte Verlängerung nach oben ist. Also einfach die Gaupenfläche dazuzählen. Wenn du deine Gaupe allerdings nach oben (und somit auch nach hinten) verschiebst, so wie in deinem 2. Bild, dann musst du entlang der Gaupenoberkante (Gaupengiebel) mit einer 45°-Linie schräg nach unten einen quasi Schattenwurf auf die an der Gebäudemauer nach oben verlängerte Frontfläche zeichnen. Und diese Fläche ist in die Frontfläche einzubeziehen (die dann durch die Gebäudebreite zu dividieren ist). |
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