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Neubau Siedlungsstraße / Straßenerhöhung

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  •  daniel86
18.12. - 20.12.2020
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,

wir haben ein Grundstück (NÖ) erworben, wo Anfang nächsten Jahres die neue Siedlungsstraße errichtet wird. Laut den Entwürfen soll die neue Straße gegenüber dem bestehenden Niveau um ca. 1,13m angehoben werden. Was eine Katastrophe wäre denn dann müssten wir unser Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite um ca. 2,5m anheben inkl. Stützmauer um eben zu werden! 

Meine Fragen:
Darf die Gemeinde das einfache so ohne die Grundeigentümer miteinzubeziehen?
Wer stützt die Straße gegenüber meinen Grundstück ab?
Muss ich dann als Grundeigentümer die Aufschüttung übernehmen, um auf Straßenniveau zu kommen?

  •  derLandmann
  •   Silber-Award
18.12.2020  (#1)
Was ist der Grund für die Erhöhung? Gibt es Pläne? Wie betrifft es die anderen Anrainer?

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  •  daniel86
19.12.2020  (#2)
Ich vermute weil vom selben Straßenniveau bei der Einfahrt ausgegangen wird bzw. das das Gefälle bis zur Einmündung in den bestehenden Kanal passt.
Betreffen wird es eigentlich alle Grundeigentümer die unterhalb der Straße sind! Aber das es hier keine andere Möglichkeit gibt, um das Straßenniveau niedriger zu halten?


2020/20201219313520.jpg
 


2020/20201219330109.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
19.12.2020  (#3)
Im Plan mit der Straße ist auch ein Schnitt markiert. Wie sieht der aus?? Da ist vielleicht die Antwort auf deine Frage ablesbar:

zitat..
daniel86 schrieb: Wer stützt die Straße gegenüber meinen Grundstück ab?



zitat..
daniel86 schrieb: dann müssten wir unser Grundstück auf der gegenüberliegenden Seite um ca. 2,5m anheben

Nach den Höhenkoten in den Plänen kann ich die 2,50 m nicht nachvollziehen. Welches ist eigentlich dein Grundstück?

Den Hinweis auf den Kanal versteh ich irgendwie nicht. Kannst das besser erklären?

Gibts eigentlich einen Bebauungsplan? (und somit verordnete Straßenfluchtlinien mit verordneten Höhen?)

Welches Bezugsniveau gilt auf deinem Grundstück (bzw. bei den Nachbarn auf deiner Seite)?

Hat die Gemeinde ein neues Bezugsniveau auf euren Grundstücken verordnet bzw. ist das beabsichtigt?

Welche Grundstücke (auf beiden Straßenseiten) sind bereits bebaut? Welches Straßenniveau wurde für diese Bauverfahren angenommen?

Ich hätte mir das gerne im NÖ Atlas selbst angeschaut - KG und Grundstücksnummer per mail oder PN (Vertraulichkeit garantiert)




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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.12.2020  (#4)
Danke für die PN mit den Grundstücksdaten und dem fehlenden Schnitt zum Straßenaufbau. Möchte aber weiter hier antworten (wegen der Mitleser).
Leider zeigt der Schnitt nicht den an der Grundgrenze anschließenden (Ur-)Geländeverlauf auf den Baugrundstücken. Is also unvollständig und somit wenig wert.
Klar scheint mir jedenfalls, dass dann, wenn die Straße höher ist/wird als deine Grundfläche, der Straßenerrichter (also die Gemeinde) dafür sorgen muss, dass die Straße genug Halt hat und nicht abrutscht – notfalls mit einer Stützmauer und diese natürlich auf Straßengrund. Und nicht wie im Schnitt dargestellt auf dem angrenzenden Privatgrund.
Apropos Straßenbau: Da müsst es ja auch Verfahren (mit Detailprojekt, mit mündlicher Verhandlung, Ortsaugenschein und abschließendem schriftlichem Bescheid) nach NÖ Straßengesetz geben, und zwar mit Parteistellung der Grundstücksnachbarn. Laut Gesetz muss das Straßenniveau so bemessen werden, dass die Zufahrt zum Grundstück gewährleistet/möglich ist (wenn´s keine andere gibt). Das ist Nachbarrecht in diesem Verfahren. Gab´s das Verfahren schon?
Ansonsten:  Offensichtlich handelt es sich hier um ein komplett neues Baugebiet mit Parzellierung sozusagen „auf der grünen Wiese“. Das wirft einige Fragen auf:
- Der Bewilligungsbescheid der Grundteilung müsste den Verlauf der Straßenfluchtlinie mit ihrem Niveau enthalten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (§10 Abs. 5 BO BO [Bauordnung/Baugesetz])
- Der Straßengrund stammt aus einer Grundabtretung  gem. § 12 im Zuge der Parzellierung. Auch hier steht im Abs. 2, dass insbesondere bei neuen Verkehrsflächen (so wie hier) deren Niveau zu bestimmen ist (im Zuge der Parzellierung).

Nach wie vor ist mir die genaue Geländesituation nicht klar. Du sprichst von 2,50m. Die kann ich aber aus den Höhenkoten nicht nachvollziehen.

Und ich kann fast nicht glauben, dass die Gemeinde da keinen (Teil)Bebauungsplan gemacht hat…..
 

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