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Biohort Geräteschrank - ist das ein Gerätehaus in NÖ?

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  •  franzab
9.5. - 19.5.2020
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Von Biohort gibt es einerseits Gerätehäuser und andererseits auch Geräteschränke.

Fallen diese Geräteschränke (https://www.biohort.com/shop/de/geraeteschrank.html) auch in die Definition eines Gerätehauses? Oder zählt dies als was anderes, da kleiner und somit zb zusätzlich zu einem bereits bestehenden Gerätehaus aufstellbar oder vorm Haus im Bauwich?

  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.5.2020  (#1)
Ich denke, dass dies kein Bauwerk im Sinne der NÖ BO ist. Definition siehe hier:
https://www.jusline.at/gesetz/noe__bo_2014/paragraf/4

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  •  franzab
14.5.2020  (#2)
du meinst, es ist kein Bauwerk, da der Zusammenbau nicht von einem Profi gemacht werden muss?

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
14.5.2020  (#3)
"wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen"
das ist schon mal nicht erforderlich, es ist ein Bausatz für den Heimwerker.

"mit dem Boden kraftschlüssig verbunden ist"
weiß ich nicht ob das erforderlich ist? Fundament? Verankerung?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#4)
@franzab 
Es ist eine Gerätehütte.

Auszug aus der nö. Bauordnung für anzeige-, bewilligungs- und meldefreie Bauvorhaben:
"die Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m bei Wohngebäuden mit nicht mehr als 4 Wohnungen und bei Reihenhäusern pro Wohnung auf einem Grundstück im Bauland, ausgenommen Bauland-Sondergebiet, außerhalb von Schutzzonen und außerhalb des vorderen Bauwichs;"

Das ist eindeutig geregelt, dh. du wirst eine Baubewilligung brauchen.

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  •  franzab
19.5.2020  (#5)
Eine Baubewilligung wird nicht möglich sein, da ja im vorderen Bauwich.

Trotzdem stelle ich mir die Frage ob man von Gerätehütte sprechen kann, es ist ja ein "Geräteschrank" (siehe Link). Es ist sicher nicht dafür gedacht von Menschen betreten zu werden (Definition Gebäude laut NÖ Bauordnung), wobei in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] steht, von Menschen betreten werden kann, gut betreten kann ich viel, aber gut hineinpassen tue ich dort sicher nicht, also gedacht ist es sicher nicht so. Während bei einer echten Gerätehütte kann man natürlich locker reingehen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.5.2020  (#6)
@franzab 

"Gebäude: ein oberirdisches Bauwerk mit einem Dach und wenigstens 2 Wänden, welches von Menschen betreten werden kann und dazu bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen, wobei alle statisch miteinander verbundenen Bauteile als ein Gebäude gelten;"


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Najo, ich bin nach wie vor der Meinung, dass das eine Gerätehütte ist, auch wenn sie sehr klein ist.
Man kanns betreten und ist dafür gedacht, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen.
Vielleicht kann ja @Karl10 eine Meinung dazu abgeben, er ist das sicher der Experte dafür.

Andererseits, warum kaufst nicht gleich eine größere, läßt sie bewilligen und stellt sie halt nicht in den Bauwich?

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