Seitens der Bank wurde uns jetzt die genauen Vertragsbestandteile übermittelt.
Als Sicherheit wollen sie die Übergabe von je 2 Blankowechsel samt Wechselwidmungserklärung von meiner Freundin und mir.
Ist das normal bzw. welche Nachteile kann das für uns haben?
Ja das ist normal, haben Sie auch bei uns als Eheleute gemacht.
Ich habe das aber nicht hinterfragt und mir leider nicht den Kopf über das WARUM zerbrochen.
dient dazu, dass man im klagsfall schneller zu einem titel kommt (wechselklage)
wir haben den auch noch bei unseren verträgen dabei, wurde aber die letzten 40 jahre nicht mehr praktiziert!
Also handelt es sich eh um eine normale Absicherung der Bank.
Sobald ich nicht bezahle, kommt der Blankowechsel ins Spiel.
Ergeben sich jetzt tatsächlich irgendwelche Nachteile?
wenn schon, dann würd ich mir die wechselwidmungserklärung genau durchlesen und zb reinschreiben lassen, dass der wechsel nur gezogen werden darf, wenn der rückstand zb grösser als 3 monatsraten ist (oft steht nur drinn "bei rückstand" - aber wenn du einmal 3 tage später zahlst, ist das auch ein rückstand. prinzipiell setzt zwar keine bank so schnell den wechsel ein, aber man weiß ja nie, was noch kommt).
Ich habe sowas auch zum unterschreiben bekommen, obwohl das vorher nie erwähnt worden war. Supertoll fand ich's nicht, es hat mich aber auch nicht sehr gestört. Dafür hat meine Bank zumindest keine Versicherung verlangt, was ich sehr positiv fand (bzw. was für mich auch eine conditio sine qua non war)! Da hat mich die Klausel im Vertrag, dass die Bank handeln darf, wenn sich meine wirtschaftliche Situation verschlechtert (also ohne den geringsten Zahlungsrückstand!) deutlich mehr gestört. Den Satz hätte ich vielleicht versuchen sollen zu streichen.
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Hab jetzt auch noch bei der Arbeiterkammer OÖ nachgefragt.
Dabei wurde mir mitgeteilt, dass es, wie ihr schon sagtet, eine normale Prozedur ist.
Die Beraterin meinte noch, dass sie sich nicht erinnern kann, jemals ein Problem mit einem Blankowechsel oder einer Wechselwidmungserklärung gehabt zu haben.
Beim ersten durchlesen klingt es ja als würde man mit Anlauf ins Messer laufen wenn man es unterschreibt.
Danke auf jeden Fall für eure Hinweise!!!
.. Da hat mich die Klausel im Vertrag, dass die Bank handeln darf, wenn sich meine wirtschaftliche Situation verschlechtert (also ohne den geringsten Zahlungsrückstand!) deutlich mehr gestört. Den Satz hätte ich vielleicht versuchen sollen zu streichen.
ja dazu hat man ja auch schon einige horrorgschichtln gelesen - zwang zur vorzeitigen tilgung etc - kann man sowas rauskriegen? find ich total unangemessen solange man zahlt.f
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