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a) gar nix b) natürlich sollte die Anlage funktionien sonst kannst das ja auch gleich demontieren um gröberen Schade abzuwenden. Eine falsch montiere Blitzschutzanlage kann sehr wohl einen Schade verursachen (Trennungabstände nicht eingehalten, Klemmen locker/verrostet usw.) c) ist sicher kein Problem d) wenn man weiß was man tut dann ja. Nur muss es richtig gemacht werden. Es muss ein Edelstahl V4A Material sein, sprich einen verzinkten Erdungsstab mit 2m reinschlagen wäre die schlechteste Idee. So was sollte schon ein Fachmachen machen da man ja anschließend auch eine Erdungsmessung machen sollte um zu sehen ob die Werte passen und der Blitz vernünftig abgeleitet werden kann. Im zuge dessen sollten glech alle Ableitungen gemessen werden und der Zustand der Blitzschutzanlage kontrolliert werden. Kostet jetzt nicht die Welt. Was aber auch wichtig ist, ist im Zählerverteiler überhaupt ein Überspannungsableiter T1+T2 eingebaut? Wenn nein, dann würde ich diesen noch einbauen lassen. |
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a) also wenn kein Blitzschutz vorgeschrieben ist, braucht man für die Montage/Demontage/Veränderung keinerlei Bewilligungen? Dachte das sei anders, weil es ja evtl. den Brandschutz beeinflusst --> Baubewilligung b) sie sollte natürlich funktionieren, aber rein rechtlich machts also nix, wenn sie nicht funktionieren würde? Inwiefern würde die Anlage da einen Schaden verursachen, der nicht ohne sie auch entstehen würde? Ich bin auch der Meinung, dass eine funktionierende Anlage sinnvoll ist und auch etwas kosten darf. Mein Problem ist aber, dass es sich um ein Einfamilienhaus in gekoppelter Bauweise (rechtlich ein Einfamilienhaus, optisch fast ein Doppelhaus) handelt und der jetzige Blitzschutz beide Häuser gemeinsam schützt. Laut Blitzschutzfirma ist das auch sinnvoller, als nur einen Hausteil extra zu schützen, da die Gebäude ja quasi zusammengebaut sind. Das Problem ist nur, dass die Blitzschutzfirma gesagt hat, die Anlage entspricht keiner Norm, würde aber vermutlich funktionieren, da die Messungen darauf schließen lassen. Die Empfehlung war, dass entweder die Erdungsstäbe erneuert werden (dann würde die Anlage der alten Norm entsprechen) oder alles neu mache. Die Kosten würden dann aber eben auch den Nachbarn treffen, und den kann ich ja nicht dazu zwingen. Wenn ich jetzt aufgrund der Baustelle den "verbliebenen Restschutz" dadurch de facto ausschalte, dass ich den noch funktionierenden Erder entfernen muss stellt sich natürlich die Frage, ob die Firma diesen Erder überhaupt ersetzt, weil sie damit ja kein voll funktionsfähiges Produkt liefert (der Rest passt ja nicht ganz bzw. ein Erder beim Nachbarn ist komplett hinüber). Aber wenn ich dafür keine baurechtliche Bewilligung brauche, dann ist das ganze eh locker zu sehen, sprich ich kann nach Abschluss der Baustelle immer noch mit dem Nachbarn reden und entweder das ganze so lassen wie es ist oder was gescheites daraus machen. Ja Ableiter hab ich mir vom Elektriker machen lassen. |