OÖ. Wir haben von Energiesparverband für unser Niedrigstenergiehaus einen BDT vorgeschrieben bekommen, der einen Wert von 1 nicht überschreiten darf. Den haben wir durchführen lassen und einen Wert von 1,5 erreicht. Der Bauträger hat die Mängel beseitigt und jetzt wäre ein zweiter Test fällig. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob den wieder wir bezahlen müssen (kostet ca. 500,--) oder ob das diesmal der Bauträger machen muss. Kann mir hier jemand helfen?
was hast du mit dem BM vereinbart? - Wenn du die Durchführung eines BlowerDoor-testes vereinbart hast, dann hat er die vereinbarte Leistung ja erbracht. Wenn sich jetzt herausstellt dass der nochmals durchzuführen ist, hast du eher schlechte Karten.
Wenn du aber die "luftdichte Ausführung des Gebäudes, nachzuweisen mittels BlowerDoor-test" vereinbart hast, hat dein BM schlechte Karten.
gute frage! - Den ersten BDT haben wir bezahlt, weil wir an und für sich mit dem Bauträger nichts mehr zu tun haben wollten.
Als wir beim ESV waren, wurde uns dieser vorgeschrieben und wir haben das dem BT mitgeteilt, da wir ja ansonsten um unsere Förderung sterben und wir ein Niedrigstenergiehaus gekauft haben.
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hmm braucht man für ein Niedrigstenegiehaus nicht "nur" den Wert 1,5 ?
Ich baue auch gerade ein Niedrigstenergiehaus und ich bekam keinerlei Vorschriften zur Durchführung eines BDT. Die Luftwechselrate wurde bei mir auf 1,5 gesetzt.
....Was war vereinbart? Hat der Bauträger die Mängel beseitigt weil er sie verschuldet hat? Weil Mängel vorgelegen sind die vertraglich so nicht vorgesehen waren >> dann müßte eigentlich der Bauträger den BDT zahlen (Schadenersatz)
oder hat der Bauträger seinen Vertrag eingehalten >> dann bezahlt ihr das ganze.
@fricki: in OÖ gibts ohne diesen BDT keine Förderung bei Passivhäusern und Niedrigstenergiehäusern (bzw. muss man sonst zurückzahlen)