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denke, nicht da die wohnbauförderung ja auf die ekz abzielt... wenn du es ohne kwl auch schaffst wird es ihnen egal sein (ohne gewähr ;) ) |
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Ich würde beim Land nachfragen ob ihnen die Bestätigung vom Baumeister dass Luftwechselrate xy (was halt im EA EA [Energieausweis] angegeben wurde) erreicht wurde genügt - ansonsten musst einen blowerdoor-test schon machen (und zwar im fertigen Endzustand!).
Ich muss blowerdoor Ergebnis vorlegen (habe auch Niedrigenergiehaus mit EKZ28, aber mit KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]). |
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ANTWORT: - Habe soeben die Antwort von der Förderstelle om Land Niederösterreich bekommen:
Blower Door-Test (Luftdichtigkeitsattest) ist nur für den Fall der Installation einer kontrollierten Wohnraumlüftung erforderlich. Vielleicht hilft es ja irgendwem anderen auch weiter! |
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ja mir! bis dahin vergeht sicher noch eine Zeit aber Danke! |
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Meine Tips/Meinung zum BDT - Ich würde unter keinen Umständen auf einen BDT verzichten, der zeigt gleich auf, ob in der Abdichtung der Hütte grobe Fehler gemacht wurden, da könnte man zur Not noch leichter Nachbessern.
Gemeinsam mit einer Thermografie - die grobe Dämmungsfehler aufzeigt kann mann dann schon eine gute Tendenz feststellen. Wenn Du nach 5 Jahren dann Bauschäden feststellst, Schimmel, Wärmebrücken, Luftzug in den Steckdosen, was auch immerkannst nicht mehr so einfach reagieren wie zur Bauzeit. In meiner (FT-) Hütte hatten wir trotz BDT und Thermografie ein kleines Loch in der Dampfbremse bzw. am Anschluß der Dachbodentreppe - Der Schimmelfleck war riesig..*schauder* Fotos kannst Dir auf meiner HP unter "Häuschen" anschauen, wenn Du willst... lg Wolfgang |