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Böschung auf unserem Grund

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  •  Hallobitte
9.3. - 10.3.2024
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,
im vergangenen November haben wir ein Haus erworben (Belagsfertig). Im Inneren sind wir größtenteils fertig, nun planen wir den Außenbereich.
Kürzlich hat mich mein Cousin auf etwas aufmerksam gemacht, das mich zum Nachdenken gebracht hat:
Unser Einfamilienhaus wurde zusammen mit einem Doppelhaus von einem Bauträger errichtet. Das Doppelhaus liegt etwa 1,2 Meter höher als unseres, und beide Gärten wurden vom Bauträger begradigt. Aufgrund des Höhenunterschieds befindet sich eine Böschung vollständig auf unserem Grundstück. Auf Baufotos ist zu sehen, dass das Niveau der Doppelhaushälfte angehoben wurde, während sich unser Grundstück größtenteils auf dem ursprünglichen Niveau befindet. Meines Wissens nach sollte sich die Böschung auf dem Nachbargrundstück befinden, was bedeutet, dass ich dadurch etwa 50m² verliere.
Zwei Dinge bringen mich nun zum Grübeln:
  • Kann ich rückwirkend die Forderung stellen, dass die Böschung auf das Nachbargrundstück versetzt wird, obwohl die aktuellen Besitzer nichts falsch gemacht haben?
  • Die Nachbarn haben bereits einen Zaun errichtet, und durch die Böschung würden sie die komplette Rückseite ihres Hauses verlieren. Andererseits bedeuten die Böschung für uns zusätzliche Kosten und regelmäßige Arbeit.
  • Wie kann ich das Thema ansprechen, ohne gleich einen Streit zu provozieren? Wir sind kompromissbereit, aber ich erwarte schon ein gewisses Entgegenkommen.
    Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge!

    •  Bianci
    •   Bronze-Award
    10.3.2024  (#1)
    War die Böschung beim Kauf ersichtlich (also entweder schon da oder am Plan eingetragen)?

    Ich würde die Böschung lieber auf meinem Grund behalten, denn dann kannst du sie gestalten, pflegen etc., wie es dir gefällt.
    Wenns dem Nachbarn gehört, wird er dort wenig machen (weil er sie ja nicht sieht) und du hast den unschönen Anblick.

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    •  tomsl
    •   Bronze-Award
    10.3.2024  (#2)
    Blöde Frage, aber gehört das Grundstück euch?
    Bei uns gegenüber stehen auch ein Doppelhaus und ein EFH auf einem einzigen Grundstück dass der OSG gehört.

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    •  Hobbyplaner
    •   Silber-Award
    10.3.2024  (#3)
    Die wesentliche Frage ist: Was wurde lt. Einreichplan genehmigt, und wurde das dementsprechend ausgeführt?

    Was vorher war ist bedeutungslos.

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