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War die Böschung beim Kauf ersichtlich (also entweder schon da oder am Plan eingetragen)? Ich würde die Böschung lieber auf meinem Grund behalten, denn dann kannst du sie gestalten, pflegen etc., wie es dir gefällt. Wenns dem Nachbarn gehört, wird er dort wenig machen (weil er sie ja nicht sieht) und du hast den unschönen Anblick. |
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Blöde Frage, aber gehört das Grundstück euch? Bei uns gegenüber stehen auch ein Doppelhaus und ein EFH auf einem einzigen Grundstück dass der OSG gehört. |
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Die wesentliche Frage ist: Was wurde lt. Einreichplan genehmigt, und wurde das dementsprechend ausgeführt? Was vorher war ist bedeutungslos. 1 |
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