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Trotz der Gefahr von Karl10 ein "Minus" zu bekommen, versuche ich es trotzdem :)
Die angepasste OIB-RL 2.2 (Niederösterreichische Bautechnikverordnung) weicht hier geringfügig von der allgemeinen OIB ab. Garagen nicht mehr als 50 m2 Nutzfläche innerhalb 2m zur Grundgrenze ... Wände bis zur Dachhaut REI 60 bzw EI 60, Decke bzw Dach REI 30 bzw EI 30 (wenn Gebäude auf eigenem Grundstück bzw Bauplatz innerhalb 4,0 m bzw am Haus angebaut ist). Trennwand zwischen Garage und Haus REI 30 bzw EI 30 ![]() |
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da habe ich auch einen Einwurf und bin mir der Begrifflichkeiten nicht ganz sicher. Haben im Mai unsere Einreichung hinter uns gebracht. Garagenfläche ist <50m², ins Gebäude integriert. Da gibt es aber zusätzlich einen Zusammenhang zur Gebäudeklasse (hier bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Begriff stimmt). Das Ende vom Lied war, das wir auch bei den Wänden 90min machen durften. Begründung war glaube ich, dass unser Grundstück nur von einer Seite direkt anzufahren wäre (Feuerwehr). |
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Siehe Bild oben Pkt 2.2.5 ... ins Gebäude eingebaut --> dann gilt ab Gebäudeklasse 2-5 die Tabelle 1b OIB RL RL [Rücklauf] 2 (wiederum von der Bautechnikverordnung (Anhang)) --> REI 90 bzw EI 90 2.2.8 könnte beim TE noch zutreffen (wenn es kein Garagentor gäbe) |
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![]() Lieber ap99, du schreibst da immer wieder tolle Beiträge, gerade im bautechnischen Bereich, was gar nicht so meine Sache ist. Ich hab deinen Ausführungen hier nichts hinzuzufügen ![]() |
Na, das ist aber kein tolles Image, das ich mir da eingehandelt habe||
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. Karl, ganz im Gegenteil ... ich lerne stets von deinen präzisen Erklärungen ... bitte weiter so ![]() |
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erstmal vielen Dank für eure Antworten. Die Garage ist jetzt 50m². Eine weitere Frage: Die Garage grenzt mit einer Seite direkt an das Haus. Die Dämmung soll durchgehend gemacht werden und anschließend die Garage mit nur 3 Wänden angebaut werden - in der Garage ist also eine Wand gleichzeitig die Hauswand mit Dämmung. Darf man hier eine EPS-Dämmung (20cm) machen oder muss man auf nichtbrennbare Materialien greifen. Der Baumeister meint dass ich hier kein EPS sondern Steinwolle nehmen muss. (ich glaub ihm das aber nicht ganz) In der OIB 2.2 steht dass Wände. Decken und Dächer aus Baustoffen D bestehen müssen und die Anforderungen an Trennwände gem OIB2 erfüllt werden müssen... Ich blick da leider nicht ganz durch. |
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Zum Nachbarn mussten wir Steinwolle nehmen aber zw Haus und Garage nicht |
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Vorweg: techn. Brandschutz ist nicht mein Gebiet! Ich lese allerdings folgendes aus der OIB-Richtlinie 2.2: Im Punkt 2.2.7 (Garagen bis 50m²) heißt es: "Wandbekleidungen und Deckenbeläge müssen aus Baustoffen C bestehen" Wenn in deiner Garage eine Wand vom Haus ist, auf der sich eine Wäremdämmung befindet, dann würde ich meinen, dass diese Bestimmung hier zutrifft, denn dann habe ich in der Garage an dieser Wand eine Wandverkleidung (aus EPS). Und diese Dämmung muss Baustoff C sein. EPS für sich allein ist mit Sicherheit NICHT Baustoff C, sondern E oder sogar F. Geht also nicht. Handelt es sich allerdings um ein komplettes WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem], dann zählt nicht das EPS für sich allein, sondern der gesamte Aufbau als Ganzes. Ob sowas auf Baustoff C hinkommt weiß ich nicht. Ich denke, dass da ap99 in technischer Hinsicht genauer Bescheid weiß. |
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Zu Karls Antwort kann ich nur mehr eine Kleinigkeit beitragen.
Genau so ist es, EPS alleine hat das Brandverhalten Klasse "E" ... (in diesem Falle) EPS kann also nur mit den Komponenten des geprüften (Gesamt)Systems, mit nachgewiesener besserer Qualifikation, verwendet werden. Als Beispiel nachstehend: EPS "E" --> im geprüften Gesamtsystem "B-s1, d0" ![]() ![]() ![]() ![]() |
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Vielen Dank für das Beispiel.
Das heist das angeführte WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] ist Baustoffklasse B und somit für meinen Fall zulässig. Ich werd nochmal mit meinem Bauführer reden, will es vermeiden wenns geht 2 unterschiedliche Dämmstoffe zu haben... |
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Genau, mit Systemkomponenten Klasse B. Aufbauend auf Karls Antwort (NÖ-Baurecht), ja. --> andere Hersteller haben diese Nachweise ebenso ... diesen hatte ich halt schnell als Beispiel zur Hand. (ich habe die Erfahrung gemacht, daß die Verarbeiter das zum Teil selber nicht wissen --> dein Bauleiter/Bauführer soll den Hersteller um die Bestätigung fragen) |