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Brandschutz und KWL

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  •  hbinspe
  •   Bronze-Award
12.12. - 14.12.2012
9 Antworten 9
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In der NÖ Bauordnung §32 steht beim Punkt Brandschuz bei Lüftungsanlagen:

Im Brandfall darf durch Lüftungsanlagen, Luftleitungen oder
Luftschächte Feuer oder Rauch nicht übertragen werden in
* andere Geschosse oder Wohnungen

Kann mir diesen § bitte jemand in Bezug auf eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] erklären?

Trifft der auf eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] zu?

  •  Sebastian_wien
12.12.2012  (#1)
eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] befördert mMn verbrauchte Luft nach Außen und saugt frische Luft von Außen an. Sind die Zu-und Abluftöffnungen nicht direkt neben einander (was durchaus zu empfehlen wäre), dann sollte es zu keiner Rauchverbreitung durch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] kommen.

Allerdings hat man oft im Haus Überströmöffnungen, dass die Luft die in einem Raum abgesaugt wird und in einem anderen Raum eingebracht wird zwischen den Räumen ausgetauscht werden kann. Sind diese im oberen Bereich eines Raumes angebracht, dann könnte ich mir vorstellen, dass die Rauchverbreitung im Haus durch die KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] zumindest unterstützt wird. Da wir auf die Überströmöffnungen verzichteten und einfach unter den Zimmertüren einen kleinen Spalt ließen, haben wir dieses Problem auch nichte.

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  •  dyarne
12.12.2012  (#2)

zitat..
...andere Geschosse oder Wohnungen...

damit sind wohl unterschiedliche brandabschnitte gemeint. innerhalb einer wohneinheit, in der eine kwl normalerweise werkt hast du das aber nicht...

@sebastian_wien,

zitat..
und einfach unter den Zimmertüren einen kleinen Spalt ließen

was man auch überströmöffnung nennt... emoji

arne

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  •  Sebastian_wien
12.12.2012  (#3)
@dyarne -

zitat..
was man auch überströmöffnung nennt... emoji


was mir auch klar ist emoji aber diese sind eben im Bodenbereich und daher so aus rein rauchtechnischer Sicht weniger kritisch als Öffnungen im Deckenbereich

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  •  hbinspe
  •   Bronze-Award
12.12.2012  (#4)
@dyarne - naja, im Haus habe ich halt KG, EG und OG (Geschosse im Sinne des Brandschutzes?)

Von jedem Stockwerk geht von jedem Auslass ein Schlauch zu einem Verteiler im Keller. Dort werden Zu- und Abluft (natürlich getrennt) gesammelt und ans Lüftungsgerät geleitet.

Die Frage ist nun, ob das eine Übertragung des Rauches in andere Geschosse im Sinne des §32 darstellt?


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  •  GuniRe
12.12.2012  (#5)
Bei mir ist das Lüftungsgerät im Keller und die Außenluft- und Fortluftleitung gehen über einen Technikschacht in den Spitzboden. Da der Spitzboden ein eigener Brandabschnitt ist, muss ich entweder in den Leitungen Brandschutzklappen einbauen oder die Leitungen am Spitzboden brandfest einpacken. Da geht es aber nicht um die Rauchausbreitung sondern darum das bei einem Brand das Feuer nicht auf den Dachstuhl übergreifen kann. Kann ich mir zwar nicht vorstellen wurde aber beanstandet. Außerdem sind die Leitungen aus Wickelfaltzrohr.

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  •  dyarne
12.12.2012  (#6)

zitat..
im Haus habe ich halt KG, EG und OG (Geschosse im Sinne des Brandschutzes?)

normalerweise nicht! brandabschnitte sind typisch zur garage oder zum nachbarn...
sonst bräuchtest du in deiner wohnung auch brandschutztüren zwischen eg und og... emoji
siehe auch die antwort von GuniRe

arne

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  •  leitwolf
  •   Bronze-Award
13.12.2012  (#7)
Genau genommen... müssten gem. NÖ BTV auch in einem EFH mit nur einer WE zwischen den Geschoßen Brandschutzklappen und Kaltrauchsperren eingebaut werden. Dies wird aber praktisch nie ausgeführt, da es im Regelfall auch nicht exekutiert wird.
Bei Durchdringung der Brandschutzebene (Spitzboden) gibt es keine Ausnahme. Daher verlegt man Luftleitungen möglichst immer innerhalb der Gebäudehülle.
Eigentlich müsste bei §32 sehr wohl eine Unterscheidung zwischen EFH und MFH erfolgen, denn sonst müsste man auch eine Brand- und Rauchausbreitung über das Stiegenhaus im EFH unterbinden.

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  •  dyarne
13.12.2012  (#8)
und die stiegenhaustüren müssen dann keinen erhöhten brandschutzanforderungen genügen? bei offener bauweise im efh ist das ja sowieso nicht machbar?

arne

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  •  Breitfuss
14.12.2012  (#9)
@dyarne -

zitat..
bei offener bauweise im efh ist das ja sowieso nicht machbar?


Das ist ja auch nur ein gemeinsamer Brandabschnitt. Soweit ich weiß (als Feuerwehrmitglied, aber nicht Sachverständiger oder ähnliches) müssen die Brandabschnitte komplett abgeschlossen sein. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein. Würde ja sonst auch keinen Sinn machen, das Feuer soll ja am Übergreifen gehindert werden.


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