Wir bauen massiv und benötigen eine Brandschutzwand zur (bestehenden) Nachbarsgarage.
Wir haben die Fundamentplatte isoliert und brauchen jetzt für den feuchten Erdbereich ein Dämmmaterial, dass der Feuchte und der Brandschutz genügt. Was verwendet man da am Besten?
Ja seine Garage steht auch auf der Grundstücksgrenze und ich möchte jetzt da dran bauen.
nein, er hat keine Brandwand. Es war ja zu dem Zeitpunkts seines Baus noch nicht abzusehen, dass auf der anderen Seite jemals was gebaut wird....
Ich denke ich benötige eine Glaswollplatte, da ich im Sockelbereich der Fundamentplatte eine formstabile, brandschutztaugliche, wasserabweisende und diffusionsoffene Dämmung verbauen will. So bin ich auf das Produkt Fixrock von Rockwool gekommen. (möchte keine Werbung machen, gibt sicher auch sehr viele andere Hersteller, die ich aber nicht gefunden habe)
.. FRECH schrieb: nein, er hat keine Brandwand. Es war ja zu dem Zeitpunkts seines Baus noch nicht abzusehen, dass auf der anderen Seite jemals was gebaut wird....
Ist beim Bauen an der Grenze nicht immer eine feuerbeständige Wand Vorschrift? Dachte immer, dass jeder seine Angelegenheiten (Wasser, Brand) am Verlassen des Grundstücks zu hindern hat.
Außenwände direkt an der Grundgrenze waren/sind generell als Brandwand auszuführen.
Ausnahmen sind allerdings möglich, und zwar gegenüber Verkehrsflächen, Parkanlagen, Grüngürtel, Gewässer. Wir wissen jetzt nicht, welche widmung das Grundstück von FRECH zum Zeitpunkt der Bewilligung der Nachbargarage hatte. Und noch was:
.. stecri schrieb: Braucht man dann Brandwand an brandwand?
Dachte dass sich Mineralwolle mit Wasser ansaugen kann. Sprich die Wolle selbst hält Wasser aus aber durch die Kapilarwirkung saugt sich die Wolle von unten mit Wasser und Feuchtigkeit an.
Zum Brandschutzaspekt in dieser Diskussion eine Frage: Die "Brandwand" ist im Fall von FRECH ja erfüllt, da es sich grundsätzlich um eine massive Wand handelt, d.h. der erforderliche Brandwiderstand für eine Brandwand ist damit ja erfüllt. Woher habt ihr, dass die "Verkleidung" davor irgendwelche brandschutztechnischen Anforderungenn erfüllen muss?? Ich nehme mal an, dass es sich im Sinne der OIB Richtlinien um eine Gebäudeklasse I handelt. Ich finde da keine besonderen Anforderungen für die Verkleidung bzw. die Fassaden, kenn mich da brandschutzrechtlich aber zu wenig aus....
Mir ist gesagt worden, es geht um den Brandüberschlag..sprich dass wenn zwischen den Wänden etwas brennen könnte, es dann auf die Fassaden der anschließenden Gebäude überspringt.
Schaumglas oder wasserabweisende Mineralwolle gehen auch im Erdbreich...
Der Brandüberschlag ist bei Gebäuden dieser Kategorie meines Wissens (noch) kein Thema. Also: wo genau steht´s??
.. Twenty schrieb: Also mir wurde das vom Bausachverständigen der Gemeinde vorgeschrieben
Das nag schon sein, dass er es vorgeschriben hat. Hat er auch die Gesetzesstelle angeführt, auf die er diese Forderung stützt??? In einem korrekt geführten Verfahren/Bescheid müsste das konkret angeführt sein!!