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Brief von der GIS - Mahnung [OÖ]

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
5.10. - 18.11.2013
35 Antworten 35
35
Hallo,
ich hab grad eine Zahlungserinnerung von der GIS mit einem Posten "Säumniszuschlag" in der Höhe von 24 EUR und einem Zahlungstermin zum 16.Oktober erhalten.

Leider haben diese Geier es verabsäumt mir initial eine Rechnung zu schicken (oder die Post hat wieder mal was verschlampt, wäre nicht das erste Mal bei uns).

Ich hab jetzt vor eine Mail bzw. einen eingeschriebenen Brief mit der Aufforderung zur Übermittlung einer entsprechenden Empfangsbestätigung abzuschicken und denen mitzuteilen, dass ich von einer Überweisung bis zur endgültigen Klärung erstmal absehe.

Ist das rechtlich soweit in Ordnung oder muss ich da noch irgendwas beachten ?

lG
Gawan

  •  atma
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#21)
@jepetto: finanzamt braucht man nur freundlich anrufen, die verlängern die fristen eh problemlos ;)

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#22)
@Shelby - Nein, das war die erste (die ich erhalten hab)

Es ist ja auch keine "1.Mahnung" oder "2.Mahnung", sondern nur ein "Säumniszuschlag" :)

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  •  Jepetto
9.10.2013  (#23)
@atma
Ich weiß und ich habe ja auch geschrieben, dass das nicht unbeding förderlich ist in der Praxis. Es war lediglich ein bspw. zur Sachlage aus rein juristischer Sicht.

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
9.10.2013  (#24)
Ich bin skeptisch wie die Nachweispflicht bei solchen Briefsendungen ist.

Wenn man in regelmässigen Abständen einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung bekommt und diese dann genauso regelmässig per Überweisung durchführt, dann kann man schlecht beweisen, dass man nicht wusste, dass eine Zahlung aussteht.

Die Meinung eines Juristen wäre hier interessant.

Wenn die Beweispflicht nämlich immer beim Rechnungs-Sender liegt, dann müsste ich theoretisch ja immer erst dann zahlen, wenn die Rechnung eingeschrieben an mich übermittelt wird.
Nachdem die erste und zweite Mahnung meist ohne Einschreiben versendet werden, könnte ich theoretisch auch diese ignorieren und eine Zahlung weit nach hinten zögern.

Die rechtliche Situation wäre echt spannend.

LG
die Nase

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  •  sir_rws
9.10.2013  (#25)
afaik ist überhaupt keine Mahnung nötig. Geht die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig ein kann der/die "Gläubiger" sofort Maßnahmen setzen um die Schuld einzutreiben. Entweder sofort Inkassobüro oder gleich einen Zahlungsbefehl übers Gericht (die Kosten dafür kann er problemlos auf den Schuldner überwälzen - obwohl ich unsicher bin ob hier die Verhältnismäßigkeit nicht doch greifen würde) oder er probierts mit Anrufen, Schreiben, etc. (auch diesen Aufwand kann er gleich mit verrechnen).

Das gilt natürlich nur wenn die Fälligkeit und die Höhe der Schuld dem Schuldner bekannt sein muss. Gehen Schriftstücke mit solchem Inhalt am Postweg verloren so ist das das Risiko des Absenders - sprich dieser müßte beweisen dass das Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt wurde.

Jedenfalls sind das alles Dinge welche nur ein Gericht entscheiden kann (und da gibts dann die Kostenersatzpflicht). Wer den Nervenkitzel mag und ein paar Hunderter verschmerzen kann der kann es ja so probieren. Allen anderen rate ich dringend das Gespräch mit dem Schuldner zu suchen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.10.2013  (#26)
Da ich mit den Zahlungen auch eher nachlässig bin, hatte ich auch schon ein paar mal das Vergnügen, mich von der GIS mahnen zu lassen.
Bei mir war das aber eher im einstelligen Euro Bereich und auch als Zahlungserinnerung ausgewiesen.
Wenn man diese Erinnerungen verabsäumt, sind dann die Mahnungen gekommen, wo sich die Kosten dann immer mehr aufsummiert haben.

Auch wenn es vielleicht tatsächlich ungerechtfertigt ist, würde ich das persönliche Gespräch mit den GIS Menschen suchen, ob man kulanterweise die Mahnspesen wegdiskutieren kann.
Wenn man auf stur schaltet, werden die Standardprozesse aktiv, d.h. Mahnung, noch eine Mahnung, Inkassobüro, Gericht mit den verbundenen hohen Kosten.
Sobald du beim Inkasso bist, hat das Auswirkung auf die Bonität und es wird dann mühsam, von diesen Listen wieder runterzukommen.
Abgesehen davon, dass bei solchen lapidaren Beträgen die Rechtschutzversicherung auch mal überzeugt werden muß, warum sie aktiv werden sollen.

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  •  sir_rws
10.10.2013  (#27)
Die GIS verrechnet üblicherweise 10% des ausständigen Betrages als "Mahngebühr". D.h. es müssten EUR 240,- ausständig sein - eine einzige Monatsrechnung oder ist da doch schon mehr zusammengekommen?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
10.10.2013  (#28)
@sir - Es war die erste Rechnung die ich von denen überhaupt erhalten hab.
Für Mai 2013 bis April 2014

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  •  sir_rws
10.10.2013  (#29)
War bei denen evt. Eine falsche Adresse hinterlegt? Sind andere Schreiben vorher angekommen? War evt. Rechnungszustellung per E-Mail vereinbart?

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  •  kech
  •   Bronze-Award
11.10.2013  (#30)
Jetzt wird mir auch manches klarer. Bisher war mir nicht bekannt, dass man die GIS-Gebühren beim Hauptwohnsitz auch jährlich im Voraus bezahlen kann. Ich nehme daher auch meine Meinung in den früheren Postings zur postalischen Rechnung bzw.zum Abbucher zurück und schließe mich voll den Meinungen in den Beiträgen an. Ein Abbucher bei jährlicher Einmalzahlung ist wirklich sinnlos und dein Ärger wegen der Mahnspesen sehr wohl berechtigt. Der Nachweis eines Versäumnisses seitens GIS dürfte aber dennoch schwierig zu erbringen sein.
Viel Erfolg beim Versuch einer Kulanzlösung, vielleicht lenkt die GIS doch noch ein!

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
11.10.2013  (#31)
@sir - Nein, ich hab erst vor wenigen Wochen meinen Wohnsitz bei der GIS angemeldet und danach einige Zeit nichts mehr davon gehört - bis eben zu dem Schreiben mit der Mahnung :)

Heute kam ein Anruf auf meinen eingeschriebenen Brief in dem mir mitgeteilt wurde, ich müsse selbstverständlich den Säumniszuschlag auch bezahlen.
Ich habe die Dame dann aufgefordert mir den Erhalt des ersten Schreibens zweifelsfrei nachzuweisen, oder alternativ schnellstmöglich den Weg über zusätzliche Mahnungen, Inkasso und Gericht zu beschreiten.
Eine klare Antwort habe ich nicht erhalten, aber "man werde das prüfen". Ich geh mal davon aus da kommt nix mehr :)

Danke für alle Tipps hier.
lG
Gawan

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  •  deejay
28.10.2013  (#32)
gibts was neues in der geschichte?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.10.2013  (#33)
@deejay - Nein, nix mehr davon gehört seither

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  •  kech
  •   Bronze-Award
17.11.2013  (#34)
GIS - überbordende Bürokratie oder Willkür? - Vor einigen Wochen kündigte ich bei der GIS unseren Anschluss am Nebenwohnsitz, weil dieser demnächst aufgegeben wird und sich KEIN Empfangsgerät mehr dort befindet. Ich bekam erst nach einer Urgenz die schriftliche Bestätigung der Kündigungsannahme. 3 Wochen später kam ein Brief an die Adresse des Nebenwohnsitzes mit der Aufforderung, die beigelegten Formulare ausgefüllt zu retournieren, darunter auch ein Anmeldeformular. Beigelegt war auch eine Info mit Rückantwort gem. § 2Abs.5 Rundfunkgebührengesetz, indem auf die Verpflichtung zur Anmeldung hingewiesen wird. Was soll ich anmelden, wenn kein Empfangsgerät mehr vorhanden ist?
Meine telefonische Beschwerde wurde jedenfalls zur Kenntnis genommen mit der Ankündigung, dass in 1 Jahr eine Kontrolle stattfinden wird.
Jetzt ist mir wenigstens klar, wie sinnvoll das Geld der Gebührenzahler verwendet wird.


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  •  rk515
  •   Silber-Award
18.11.2013  (#35)
guter tipp:
anrufen und sagen, dass du nie eine rechnung erhalten hast.
bei mir war das genau so.

rauskommst ist, dass die die mahngebühr gestrichen haben, sich fürs gespräch bedankt hatten und ich hab dann eingezahlt.

rumwettern wegen sowas bringts ned.

die sind da kulant und wenn mans auf die nette art versucht hat man erfolg.
"so wie man in den wald reinschreit....." eh schon wissen wies weitergeht.

zitat..
Jepetto schrieb: aber das meine persönlichen Daten (vor allem Bankdaten) unter den paar tausend gestohlenen Daten ist


das kann überall passieren. nicht nur bei staatsnahen firmen.
wie vor kurzem bei uns in salzburg ist das portal des roten kreuzes salzburgs gehackt worden.
und da sind schon sensible mitarbeiterdaten drinnen.
auch nicht fein.
da hast aber nie sicherheit in der heutige zeit.

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