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Bürgerenergiegemeinschaft gründen - irgendwelche Nachteile?!

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
11.2. - 22.2.2025
32 Antworten | 10 Autoren 32
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Über einen Artikel auf orf.at bin ich auf das Thema Energiegemeinschaft gestoßen. Bisher war ich der Meinung das geht nur auf dem eigenen Grundstück. Jetzt habe ich gelesen, dass das gar nicht stimmt.
Meine Eltern betreiben eine PV Anlage und produzieren dort stets Überschuss. Uns interessiert daher die Bürgerenergiegemeinschaft.

gilt es irgendwas zu beachten? Gibt es Nachteile? Kann da Punkte steuern oder Abgaben auch was kommen?

und kann diese auch über mehrere Netzbetreiber hinweg erfolgen?

  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
11.2.2025  (#1)
Sehr informative Seite zum Thema:
https://energiegemeinschaften.gv.at/

zitat..
alv123 schrieb: Gibt es Nachteile?

Nein, außer bissl Aufwand in der Gründungsphase.


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  •  thohem
12.2.2025  (#2)

zitat..
alv123 schrieb: gilt es irgendwas zu beachten?

Kommt drauf an wer bei der BEG dabei ist


zitat..
alv123 schrieb: Gibt es Nachteile?

Aus meiner Sicht nicht, nein 


zitat..
alv123 schrieb: Kann da Punkte steuern oder Abgaben auch was kommen?

Ja, wenn der Strom nicht verschenkt wird. Aber auch mit Schenkung braucht es eine einfache Einnahmen/Ausgabenrechnung und das FA braucht die Verträge der BEG mit den Teilnehmern samt ausgefülltem Formular zur Anmeldung der BEG 


zitat..
alv123 schrieb: und kann diese auch über mehrere Netzbetreiber hinweg erfolgen?

Ja. Bei uns sind Netz OÖ, NÖ und SBG bei der BEG, bald Stmk und Bgl auch 




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  •  chavez
14.2.2025  (#3)

zitat..
thohem schrieb:

──────..
alv123 schrieb: Kann da Punkte steuern oder Abgaben auch was kommen?
───────────────

Ja, wenn der Strom nicht verschenkt wird. Aber auch mit Schenkung braucht es eine einfache Einnahmen/Ausgabenrechnung und das FA braucht die Verträge der BEG mit den Teilnehmern samt ausgefülltem Formular zur Anmeldung der BEG 

Dazu möchte ich mal gerne nach fragen, da wir selbst gerade diskutieren wegen EEG Gründung. Ist das im Endeffekt denn wirklich ein gravierender Unterschied ob Schenkung oder nicht?
Wenns nur ein kl Verein ist kann mans via Kleinunternehmerreglung laufen lassen. Man spart sich somit Ust, EA-Rechnung braucht man sowieso in beiden Fällen, ein mal im Jahr dann evtl noch KÖSt ans Finanzamt.
Oder übersehe ich irgendwas das noch zum Stolperstein wird?


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  •  thohem
14.2.2025  (#4)

zitat..
chavez schrieb: Ist das im Endeffekt denn wirklich ein gravierender Unterschied ob Schenkung oder nicht?

Ja, allein schon wegen dem Aufsetzen der Verträge. Wir haben vieles streichen können und sehr schlanke Verträge (Einspeiser mit BEG, Abnehmer mit BEG, Nutzungsverträge der BEG für die Einspeiser usw). Das allein ist eine große Erleichterung und macht es total einfach.

Da Strom verschenkt wird sind wir nicht unternehmerisch tätig und somit entfällt Ust und Köst komplett und die E-A Rechnung ist ein reiner Papiertiger (Einnahmen 0, Ausgaben 0, fertig)

zitat..
chavez schrieb: Wenns nur ein kl Verein ist kann mans via Kleinunternehmerreglung laufen lassen. Man spart sich somit Ust, EA-Rechnung braucht man sowieso in beiden Fällen, ein mal im Jahr dann evtl noch KÖSt ans Finanzamt.

Nein, Köst zahlst nicht "evtl" einmal im Jahr sondern die zahlst du fix. Um die Köst wirst nicht rumkommen, selbst mit Kleinunternehmerregelung.

Zu bedenken ist auch: bei Kleinunternehmerregelung kannst keine Vorsteuer zum Abzug bringen. Das kann finanzielle Folgen haben, wenn die BEG selbst eine PV betreibt / kauft / baut.

Zusätlich hat man auch den Aufwand der Rechnungslegung und genauen Abrechnung mit allen Teilnehmern. Wir nehmen einfach die Daten von EDA, jagen sie in eine Datenbank und ignorieren etwaige Unstimmigkeiten / Fehler bei der Datenübermittlung der Netzbetreiber, weil es nur um eine grobe Übersicht geht unterm Jahr, was uns die BEG bringt. Einmal im Jahr konsolidiere ich dann die Daten, damit sie stimmen und abgelegt werden können

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  •  ck
14.2.2025  (#5)

zitat..
thohem schrieb: Nein, Köst zahlst nicht "evtl" einmal im Jahr sondern die zahlst du fix. Um die Köst wirst nicht rumkommen, selbst mit Kleinunternehmerregelung.

Wer sollte wofür KöSt zahlen?


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  •  thohem
15.2.2025  (#6)

zitat..
ck schrieb: Wer sollte wofür KöSt zahlen?

Der Verein für Gewinne, so wie hier gefragt wurde 


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  •  ck
15.2.2025  (#7)

zitat..
thohem schrieb:

Der Verein für Gewinne, so wie hier gefragt wurde

Bei einer Energiegemeinschaft gehe ich grundsätzlich einmal von einem gemeinnützigen Verein aus und die sind von der KöSt befreit.


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  •  thohem
15.2.2025  (#8)

zitat..
ck schrieb: Bei einer Energiegemeinschaft gehe ich grundsätzlich einmal von einem gemeinnützigen Verein aus und die sind von der KöSt befreit.

Das kommt auf das FA an, ob sie das akzeptieren. Gemeinnützigkeit kann, muss aber nicht vorliegen, da dies ja eine Förderung der Allgemeinheit vorraussetzt. Und das muss man nachweisen, dass die BEG das tut.

Wenn damit Geld verdient wird, auch wenn das natürlich Zweckgebunden ist, zB für eine gepachtete PV des Vereins, dann schaut das FA schon genauer hin und kann die Gemeinnützigkeit schnell kippen.

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  •  ck
15.2.2025  (#9)

zitat..
thohem schrieb: Das kommt auf das FA an, ob sie das akzeptieren. Gemeinnützigkeit kann, muss aber nicht vorliegen, da dies ja eine Förderung der Allgemeinheit vorraussetzt. Und das muss man nachweisen, dass die BEG das tut.

Das stimmt grundsätzlich, allerdings gehe ich davon aus, dass bei den Energiegemeinschaften wie sie hier zur Diskussion stehen, die Gemeinnützigkeit die Regel ist und nicht die Ausnahme.

Und daher kann ich diese generelle Aussage nicht nachvollziehen.

zitat..
thohem schrieb: Um die Köst wirst nicht rumkommen

 


1
  •  ck
15.2.2025  (#10)

zitat..
alv123 schrieb: Meine Eltern betreiben eine PV Anlage und produzieren dort stets Überschuss. Uns interessiert daher die Bürgerenergiegemeinschaft.

zitat..
alv123 schrieb: und kann diese auch über mehrere Netzbetreiber hinweg erfolgen?

Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist schon per Definition über mehrere Netzbetreiber hinweg, wenn deine Eltern im gleichen Netzbereich sind ist es keine Bürgerenergiegemeinschaft (BEG), sondern eine Erneuerbare Energiegemeinschaft (EEG).
Der Vorteil einer EEG ist dass es eine Ermäßigung bei den Netzgebühren gibt (mittlerweile nicht unerheblich), der Vorteil der BEG ist dass man einen viel größeren Teilnehmerkreis erreichen kann.
 

zitat..
alv123 schrieb: gilt es irgendwas zu beachten? Gibt es Nachteile?

Du brauchst dazu eine juristische Person (am einfachsten in der Regel ein Verein) und man hat einiges an Verwaltungsaufwand.


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  •  thohem
15.2.2025  (#11)

zitat..
ck schrieb: Das stimmt grundsätzlich, allerdings gehe ich davon aus, dass bei den Energiegemeinschaften wie sie hier zur Diskussion stehen, die Gemeinnützigkeit die Regel ist und nicht die Ausnahme.

Ich eben nicht, da es auf das FA ankommt und gerade bei einer BEG (um die es hier geht) schwierig ist, eine Gemeinnützigkeit zu argumentieren und in meinem Umkreis keine existiert, welche als gemeinnützig eingestuft wurde (bei Geldfluss). Bei einer EEG tut man sich da leichter. Aber nochmal: die Entscheidung liegt beim jeweiligen FA und die Entscheidung ob Gemeinnützigkeit vorliegt wird nicht einheitlich sein 


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  •  ck
15.2.2025  (#12)
Vielleicht kann sich @PVAndyE dazu äußern, er hat ja genau den Fall. Und nach meinen Erfahrungen würde es mich sehr wundern wenn ein Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht anerkennen würde. Außerdem gehe ich davon aus, dass der TE ohnehin EEG meint, obwohl er BEG geschrieben hat.

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  •  gerhardg
15.2.2025  (#13)

zitat..
ck schrieb:

... . Außerdem gehe ich davon aus, dass der TE ohnehin EEG meint, obwohl er BEG geschrieben hat.

Nachdem steht "und kann diese auch über mehrere Netzbetreiber hinweg erfolgen?" dürfte es sich doch eher wirklich um eine BEG handeln, wie auch Thread Titel geschrieben. 

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  •  ck
15.2.2025  (#14)

zitat..
gerhardg schrieb:

Nachdem steht "und kann diese auch über mehrere Netzbetreiber hinweg erfolgen?" dürfte es sich doch eher wirklich um eine BEG handeln, wie auch Thread Titel geschrieben.

Die Frage "über mehrere Netzbetreiber hinweg" stellt er ganz am Ende. Wenn er nur im Ansatz wissen würde was eine BEG ist, dann hätte er die Frage nicht gestellt, darum bin ich nicht sicher was er wirklich will, aber vielleicht äußert er sich nochmals dazu.


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  •  thohem
15.2.2025  (#15)

zitat..
ck schrieb: Vielleicht kann sich @PVAndyE dazu äußern, er hat ja genau den Fall. Und nach meinen Erfahrungen würde es mich sehr wundern wenn ein Finanzamt die Gemeinnützigkeit nicht anerkennen würde.

Ich hab genau denselben Fall bei meiner BEG. Beim Strom verschenken (und das macht PvAndyE auch meines Wissens) ist es egal ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht, da der Strom verschenkt wird und der Verein somit unternehmerisch nicht tätig ist und damit die köst kein Thema ist. 
Und nochmal: Gemeinnützigkeit ist klar definiert und sie muss eine Förderung der Allgemeinheit beinhalten. Die meisten BEG erfüllen das halt einfach nicht, außer man macht Workshops, Vorträge und dgl. Aber eine 0815 BEG zum Geld verdienen/sparen der Teilnehmer macht das normalerweise nicht 

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  •  PVAndyE
  •   Bronze-Award
15.2.2025  (#16)
Siehe FAQ 7.10 
https://energiegemeinschaften.gv.at/faqs/

Sich den Strom in der Familie zu schenken darf nicht mit der steuerrechtlichen  "Gemeinnützigkeit" eines Vereins verwechselt werden. Das sind 2 getrennte Paar Schuhe.

Eine BEG kann innerhalb des Gebietes eines Netzbetreibers sein (wenn die Teilnehmer an mehreren Umspannwerken im selben Netzgebiet hängen), oder eine netzübergreifende BEG, wenn mehrere Netzbetreiber involviert sind. Die erste Variante geht seit Mai 2023, die zweite Variante seit Okt 2023. 


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  •  alv123
  •   Bronze-Award
16.2.2025  (#17)
Also wir wohnen in unterschiedlichen Bundesländern und haben unterschiedliche Netzbetreiber, daher auch die Frage.

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  •  stefan4713
20.2.2025  (#18)
also, wir haben im den verein gegründet, letztes jahr, und haben den zählpunkt vom wochenendhaus mit unserer PV daheim, zusammegeführt
beide standorte sind in der steiermark, aber eben nicht am gleichen trafo/umspannwerk

dem finanzamt hab ich bis heute keine info übermittelt und
in den vereinsstatuten (vorlage von der BH deutschlandsberg) steht ganz klar und deutlich, dass er gmeinnützig ist - ist ja bei vielen "vereinen" so, egal ob sport, kultur oder...

es wird woh gemeinnützig sein, wenn ich den überschuß von daheim in einer anderen wohneinheit zur verfügung stelle oder?
und solange kein gewinn gemacht wird, ist die köst wohl auch irrelevant


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  •  thohem
20.2.2025  (#19)

zitat..
stefan4713 schrieb: es wird woh gemeinnützig sein, wenn ich den überschuß von daheim in einer anderen wohneinheit zur verfügung stelle oder?
und solange kein gewinn gemacht wird, ist die köst wohl auch irrelevant

Das mag da schon drin stehen bei euch, heißt aber noch lange nicht, dass euch das FA auch als gemeinnützig einstuft.

Und nochmal: wenn man Strom verschenkt ist es EGAL ob man steuerlich als gemeinnützig eingestuft wird oder nicht, da dann sowieso alles entfällt.

Und vom TE wird aber eben kein Strom verschenkt, zumindest war das die Frage. 

P.s.: dem FA musst du Verf 15a dennoch melden, auch wenn Strom verschenkt wird 


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  •  stefan4713
21.2.2025  (#20)

zitat..
thohem schrieb: P.s.: dem FA musst du Verf 15a dennoch melden, auch wenn Strom verschenkt wird

danke für den hinweiß - hab das formular jetzt gefunden
sehe ich für mich und auch für den TE entspannt - weil es ja seine eltern sind, die eine PV-anlage haben
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/9999/Verf15a.pdf

und zum TE @alv123  - du hast auf alle fälle so wie alle hier den verwaltungsaufwand wo du einige stunden damit verbringst, eine BEG zu gründen (verein, eintragen, netzbetreiber etc.)
und natürlich die weitergabe der überschüsse aus der anlage der eltern an deinen bezugszählpunkt zu dokumentieren (energiedatenexport 1x pro monat oder quartal....)
wo du dann siehst, wieviele kwh die überschüsse deiner eltern zu deinem zählpunkt zugeteilt wurden (smartmeter 1/4h messung notwendig)
diese zugeteilten kwh pro monat/periode müßtest deinen eltern dann abgelten - zbsp. mit zumindest dem ÖMag preis - und so das deine eltern vlt. nicht gewinne erwirtschaften

oder sie schenken dir den strom und du gibts ihnen dafür eine flasche champus emoji


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  •  thohem
21.2.2025  (#21)

zitat..
stefan4713 schrieb: sehe ich für mich und auch für den TE entspannt - weil es ja seine eltern sind, die eine PV-anlage haben

was vollkommen egal ist für die Einstufung der Gemeinnützigkeit. Man könnte ja genausogut argumentieren, eben weil es die Eltern sind ist der Verein auf garkeinen Fall Gemeinnützig, da nur die Familie was davon hat....

Hier werden ständig zwei komplett verschiedene Voraussetzungen vermischt:
- Fall 1: die BEG verschenkt Strom (wie du und ich zB)
Gemeinnützigkeit, Köst, UST irrelevant, da die BEG nicht unternehmerisch aktiv ist und keine Gewinne erzielt, da Einnahmen immer 0 sind.

- Fall 2: die BEG verkauft Strom (wie er vorhat)
Gemeinnützigkeit legt das FA fest (auch wenn das BMF grundsätzlich der Ansicht ist, dass eine Gemeinnützigkeit nicht vorliegt), egal was in den Statuten des Vereins steht. Hierfür muss ein Nutzen für die Allgemeinheit vorliegen. Die Allgemeinheit hat nichts davon, wenn ein PV Besitzer (seine Eltern) Strom für 10ct verkaufen und er diesen Strom für 10ct kauft. Es ist zu bezweifeln ob es Gemeinnützig ist, wenn jemand seinen Gewinn maximiert (Strom teurer verkauft als er für das klassische Einspeisen bekommt) und jmd Anderer seine Ausgaben reduziert (Strom günstiger einkauft, als der Bezugspreis beim EVU wäre). 

Liegt keine Gemeinnützigkeit vor, dann müssen die Gewinne versteuert werden.

zitat..
stefan4713 schrieb: diese zugeteilten kwh pro monat/periode müßtest deinen eltern dann abgelten - zbsp. mit zumindest dem ÖMag preis - und so das deine eltern vlt. nicht gewinne erwirtschaften

In dem Moment, wo die BEG Geld pro kwh verlangt, erwirtschaften sie (bzw die BEG) Gewinn.
Und wenn das nur 5€ pro Monat sind, muss man sie dennoch versteuern

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Hallo alv123,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bürgerenergiegemeinschaft gründen - irgendwelche Nachteile?!

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