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Gebietsbauamt Korneuburg - Auf Anraten von Karl10 habe ich heute die Sprechstunde am Gebietsbauamt Korneuburg besucht. Ein kompetenter wie auch sehr freundlicher Mitarbeiter hat sich meines Falles angenommen. Das Ergebnis ist exakt wie von Karl10 dargelegt. Gemäß aktueller NÖ Bauordnung § 54 Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan Abs 1 (Auszug): Entspricht das neue oder abgeänderte Hauptgebäude der offenen Bebauungsweise und den Bauklassen I und II und ist auf dem Baugrundstück noch keine andere Bebauungsweise bewilligt, liegt unbeschadet des Abs. 4 eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung und der Höhe jedenfalls nicht vor. Somit dürfen auf unserem Grundstück Bauwerke sowohl der Bauklasse I als auch II errichtet werden. Die Bauklassen der Gebäude in der Umgebung (Umkreis 100m) sind nicht relevant. § 38 Aufschließungsabgabe Abs 5 (Auszug): Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II. Da bei der Ersteinreichung bereits der Bescheid mit einem Bauklassenkoeffizienten von 1,25 Anwendung fand, ist im Falle einer Neueinreichung mit BKL BKL [Bauklasse] II keine zusätzliche Aufschließungsgebühr mehr fällig. Vielen Dank nochmals an Karl10 der mich auf die richtige Fährte gebracht hat! |
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ja ja der Karl... weiß wovon er spricht |