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Bungalow Hanglage neue NÖ Bauordnung [W]

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  •  Shelby
  •   Silber-Award
  •  [W]
  •  [Wien]
22.4. - 28.4.2015
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Ich habe folgendes Problem. Wir habe ein Grundstück in NÖ mit leichter Hanglage (60m x 25m und 7m Höhendifferenz auf der langen Seite). Wir möchten einen Bungalow errichten und werden (wegen geologischer Situation) einen Keller errichten. Bungalow soll im EG 130m² und der Keller 145m² haben. Das EG springt an der Gebäudefront um ca. 1,5m zurück.

2015/20150422876277.JPG

2015/20150422473872.JPG
Die Terrasse soll eine Glasüberdachung bekommen. Damit wir diese Überdachung befestigen können und aus optischen Gründen woll wir gerne den Rahmen (wie soll ich sonst dazu dagen?) bauen lassen.
Nun zu meiner Frage:
Die Gebäudehöhe würde sich aus
* der Unterkante des KG, und
* der Schnittlinie zwischen der vertikalen Linie der KG Vorderkante und der gedachten 45° Linie der Attikaoberkante errechnen (siehe Bauordnung NÖ §53 Abb.2 und Abb.4). Damit sind wir im grünen Bereich für Bauklasse I.
Nun ist die Frage ob der Rahmen, der ja kein Teil des Daches ist, als Oberkante zählt. Wenn ja würde diese Höhe Bauklasse II ergeben.
Da in unserer nächsten Umgebung (100m) nur Häuser mit BKL BKL [Bauklasse] I stehen wäre die BKL BKL [Bauklasse] II ein Problem für uns.

Bitte um eure Hilfe

  •  Shelby
  •   Silber-Award
28.4.2015  (#21)
Gebietsbauamt Korneuburg - Auf Anraten von Karl10 habe ich heute die Sprechstunde am Gebietsbauamt Korneuburg besucht. Ein kompetenter wie auch sehr freundlicher Mitarbeiter hat sich meines Falles angenommen. Das Ergebnis ist exakt wie von Karl10 dargelegt.
Gemäß aktueller NÖ Bauordnung
§ 54 Bauwerke im Baulandbereich ohne Bebauungsplan Abs 1 (Auszug): Entspricht das neue oder abgeänderte Hauptgebäude der offenen Bebauungsweise und den Bauklassen I und II und ist auf dem Baugrundstück noch keine andere Bebauungsweise bewilligt, liegt unbeschadet des Abs. 4 eine Abweichung hinsichtlich der Anordnung und der Höhe jedenfalls nicht vor.
Somit dürfen auf unserem Grundstück Bauwerke sowohl der Bauklasse I als auch II errichtet werden. Die Bauklassen der Gebäude in der Umgebung (Umkreis 100m) sind nicht relevant.
§ 38 Aufschließungsabgabe Abs 5 (Auszug): Im Baulandbereich ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25, sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird oder zulässig ist, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.
Da bei der Ersteinreichung bereits der Bescheid mit einem Bauklassenkoeffizienten von 1,25 Anwendung fand, ist im Falle einer Neueinreichung mit BKL BKL [Bauklasse] II keine zusätzliche Aufschließungsgebühr mehr fällig.

Vielen Dank nochmals an Karl10 der mich auf die richtige Fährte gebracht hat!

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  •  bautech
  •   Gold-Award
28.4.2015  (#22)
ja ja der Karl... weiß wovon er spricht emoji

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