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Carport/Garage an Öffentlicher Straße (NÖ)

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  •  LuZar
21.1. - 26.2.2020
59 Antworten | 5 Autoren 59
59
Hallo liebe Forumsmitglieder, ich habe ein Problem und hoffe, ihr könnt mir dabei weiterhelfen.

Meine Freundin und ich bauen das Dachgeschoss meiner Schwiegereltern aus. Damit dies erst einmal möglich war, mussten wir 75cm Grund vom oberen Nachbarn (rot) dazu kaufen.
Zum Unteren Nachbarn soll eine Carport bzw. eine Garage gebaut werden. Um Geld zu sparen wollten wir das auch gleich mit Planen und Einreichen.

Hier wurde uns jetzt gesagt, dass wir mit dem Carport mindestens 80cm hinein rücken müssen. Warum dies so ist konnte mir bis heute niemand beantworten, auch nicht der Bürgermeister.
Es stehen auch einige Carports bei uns in der Ortschaft direkt an der Grenze zur Straße (in den letzten 1-2 Jahren gebaut). Hier meint der Bürgermeister, diese wurden erst nachträglich genehmigt.

Auch die Firma die unsere Pläne zeichnet, kann sich den Grund nicht erklären.

Wisst ihr, wieso und warum die auf 80cm abstand zur Straße bestehen? Und wenn dies nicht Vorschrift ist, kann ich dagegen etwas tun?

Das Carport sollte 7 m lang und 6 m breit werden, im hinteren Bereich sollte ein geschlossener Raum von ca. einem Meter entstehen (Abstellraum für Winterreifen usw.)

Danke!

2020/20200121503878.png

  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2020  (#41)
Du akzeptierst gesetzwidrige Vorgaben der Gemeinde, im Gegenzug dafür versprichst du dir bei anderen Dingen ein "Entgegenkommen" der Gemeinde. Sag ich gar nichts dagegen, ist allein deine Entscheidung. Solche "Deals" sind allerdings nicht meins und daher steig ich da halt eher aus (nichts in die falsche Kehle bekommen).
Galub aber auch, dass du das falsch einschätzt: du wirst IMMER was von der Gemeinde bekommen (es sei denn du trittst tatsächlich als ständiger Oberquerulant auf), denn die wollen auch was von dir. Stichwort: nach der Wahl ist vor der Wahl emoji
Aber zurück zum Carport. Wir haben nicht nur gesagt, was NICHT geht, sondern wir haben aufgezählt, was geht und was nicht geht (also beide Seiten). Und zwar nach dem derzeitgen Sachverhalt und Rahmenbedinungen (Sachverhalt in der Natur, gesetzliche Rahmenbdingungen).
 Aber du hast recht, es fehlt noch ein möglicher Ausblick in die Zukunft mit bestimmten Änderungen am derzeitigen Sachverhalt.

Da wären folgende Punkte:
1. Es gibt offensichtlich einen Bebauungsplan auf deinen Grundstücken, oder? Man kann in einem Bebauungsplan ein anderes Bezugsniveau festlegen, als das bestehende. Wenn die Gemeinde das überhaupt will (braucht einen Beschluss des gemeinderates), dann ist das in der Regel eine eher langwierige Angelegenheit. Nur wegen deinem einzelnen Grundstück wird man vermutlich das ganze Prozedere einer Bebauungsplanänderung nicht machen. Es braucht auch eine entsprechende Begründung und die darf nicht nur dein persönliches Interesse sein (nur damit du dein Carport dort unterbringst), sondern da brauchts auch ein sogenanntes "öffentliches Interesse". Aber theoretisch wär es eine Möglichkeit.

2. Sollte es keinen Bebauungsplan geben, dann darf der Gemeinderat mit einer Verordnung für abgegrenzte (auch kleine) Gebiete ein Bezugsniveau festlegen. Wie gesagt: diese Variante nur, wenn´s keinen Bebauungsplan gibt; und die Gemeinde "DARF", d.h. sie muss nicht.

3. Bei dieser VAriante kommts jetzt drauf an, wo das Bezugsniveau auf deinem NAchbargrundstück liegt. Du schreibst, dass dieser Grund höher ist. Wir wissen jetzt aber nicht, ob diese Höhe auch ein rechtmäßiges Bezugsniveau ist, d.h. ist es das unveränderte Ursprungsniveau? oder wurde das Niveau irgendwann geändert (dorthin, wo es jetzt ist)? Und wenn ja, hat diese Änderung eine Bewilligung?
Das muss man sich also genau anschauen. Aber wenn das Niveau auf dem Nachbargrund entlang der gemeinsamen Grenze tatsächlich ein rechtmäßiges Bezugsniveau sein sollte, dann gibts die Möglichkeit mit einem Antrag eine Änderung des Bezugsniveau auf deinem Grundstück bewilligen zu lassen. Dieses neue Bezugsniveau ergibt sich aus einer Verbindung des Bezugsniveaus des höher liegenden Nachbargrundes auf der einen Seite (an der Grundgrenze) mit dem an der vis-a-vis-Seite gelegenen Grundgrenze gegebenen Bezugsniveau. Wenn also z.B. das Bezugsniveau des Nachbargrundes an einer Grundstückslängsseite o,5m höher ist als dein Bezugsniveau und auf der anderen Grundstückslängsseite geht das Niveau zum Nachbarn verlaufend (also ohne Niveausprung) durch, dann legst du eine (fiktive) Ebene von der einen (höheren) Seite gleichmäßig verlaufend zur anderen, niedrigeren Seite, und das ist dann dein neues Bezugsniveau. Das kann man sich bewilligen lassen.
Ob das bei dir was bringt und geht, hängt aber wie gesagt von vielen (örtlichen) Faktoren ab, die man von hier aus (zumindest bis jetzt) nicht beurteilen kann.
 

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
20.2.2020  (#42)
wird ihm nichts bringen, weil wenn ichs richtig verstanden hab, ist das Carport ja nicht beim Nachbarn sondern bei seinem eigenen Nachbargrundstück, somit ändert sich in diesem Bereich faktisch nix.

Andere Frage: wieviel wird das Carport kosten, ist es einfach nur ein 0815-Baumarktunterstand oder teurer? Und wie sehr schaut die Gemeinde und die Nachbarn auf die Einhaltung der Bauordnung?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2020  (#43)

zitat..
hausplanung schrieb: wenn ichs richtig verstanden hab

 Hast offensichtlich nicht richtig verstanden. Es geht um Grunstücke und nicht um Eigentümer 

zitat..
hausplanung schrieb: somit ändert sich in diesem Bereich faktisch nix.

Ich hab beschrieben, welche Möglichkeiten es gibt, das Bezugsniveau zu "ÄNDERN". Wie kommst jetzt drauf, dass sich da faktisch nix ändern würde?




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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
20.2.2020  (#44)
weil ich dachte, er will das Carport an der Grenze seiner Grundstücke hinstellen und das Grundstück des gegenüber Nachbarn der ein höheres Carport hat, hätte ein höhres Niveau.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2020  (#45)
Da hast nicht genau mitgelesen:

zitat..
ILoc schrieb: Das Nachbargrundstück, das auch uns gehört, liegt 40cm höher

 


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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
20.2.2020  (#46)
Ok, dann ginge das, würde aber je nach Breite des Grundstücks mehr oder weniger bringen, jedenfalls weniger als 40cm und ich glaub er will ja auf 3,5m.

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  •  ILoc
21.2.2020  (#47)
Guten Morgen, ihr Zwei! So jetzt wird interessant: Danke für eure Bemühungen! Ihr bestätigt mir mit euren letzten Postings, dass mein Bauchgefühl stimmt: das mit dem Bezugsniveau könnte etwas sein wo man einhaken kann. Und  ich muss noch was richtig stellen, wenngleich es keine Auswirkung auf eure Beratung haben soll 😉:
 Ich bin eine "Sie" (wisst eh, Frauen und das Bauchgefühl). 
1) Ich werde mal das mit dem Bebauungsplan klären, ich bin sicher es gibt einen
2) was unser Bezugsniveau ist, muss  ich auch irgendwie klären, wie kann ich das herausfinden?
3) Die nächsten Schritte haben wir jetzt folgender Maßen vor: jeden Di gibt es auf der BH in St. Pölten zwei Sachverständige, die von 8-12 Uhr zur Beratung zur Verfügung stehen. Am 19. März ist der zuständige Bausachverständige das nächste Mal bei uns in der Gemeinde, da sollten wir, auf Anraten eines Mitarbeiters unserer Gemeinde gemeinsam mit dem Zimmermann zu einem Gespräch kommen was möglich ist und was nicht.
3) @hausplanung: nein ist kein 0815 carport, Zimmermansarbeit, 15m lang, 3,5m breit, aufs Dach soll Photovoltaik was das Zeug hält, Kosten, ohne Photovoltaik:
~15 000€, Holz lackiert, Eindeckung, mit allem Schischi, fixi-foxi
4) @Karl: Ich bin ja voll deiner Meinung, dass man sich nicht einfach abschaßeln lassen sollte. Ich bin eh so ein "grader Michel" und sag wenn was nicht passt. Hab in unserer direkten Nachbarschaft in den letzten 20 Jahren schon viel erreicht, wie die Verhinderung des Verkaufs eines 18ha großen Grünlandes, mit etwas "dubioser" (nicht-) öffentlicher Ausschreibung von Seiten der BF an "honorig Privat" , wo an letzter Stelle die Gefahr der Umwidmung  zu Bauland ziemlich sicher im Raum stand, bis Kampf gegen Kleinsammelzentrum vor dem Zaun mit all seinen Verunreinigungen in unserem Garten, das "vorübergehend" (fast 30 Jahre) installiert wurde. Ich bin eh bekannt auf unserer Gemeinde - nicht als Querulantin - aber als eine, die den Mund aufmacht und sagt was Sache is ...
Aber irgendwann wird man müde, verstehst was i mein? Hilft nix, wenn man sein Recht kriegt und irgendwann an Magenkrebs stirbt.. Aber i merk eh scho wieder, das bei der Carport Geschichte sich mein Innerstes gegen Obrichkeiten wehrt..... 😉

Resumee: Würden das Projekt sehr gerne umsetzen wenn Urheberrecht geht, aber nicht zum Preis eines jahrelangen Kampfes und Doppelkosten, denn womöglich gibt es dann das Wohnmobil nimmer und wir fahren mit Zelt und Schlafsack um die Welt! 😎

Wenn ihr ein paar Tipps habt, was bei den Gesprächen mit Baurechtlern und Co. einzubringen sinnvoll ist, wäre ich euch sehr dankbar - vl kann man ja Positionen einbringen, aber die Herrschaften denken dann, es war ihre Idee und es kommt zu einer Lösung. Mir ist alles recht, das Ergebnis zählt.. 

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  •  ILoc
21.2.2020  (#48)
Ups sorry: U"rheberrecht" hat die Autokorr meines Handys geschrieben, sollte "irgendwie" heißen

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.2.2020  (#49)
Bin jetzt 1-2 Tage eher wenig verfügbar.
Nur soviel ganz kurz:
Ja, klär das mit dem Bebauungsplan. Is wichtig zu wissen.
Das derzeit geltende Bezugsniveau herausfinden? Da musst mal klären, ob und wann es Veränderungen des Ursprungsniveaus in der Natur gegeben hat. Und wenn ja, ob man damals dafür eine Baubewilligung brauchte (zum damaligen Zeitpunkt geltende BAuordnung! Damalige Flächenwidmung?), und wenn ja, ob es diese Baubewilligung auch gibt (ist oft "unauffällig" in einer Baubewilligung für ein Gebäude versteckt - Schnitte, Ansichten, Höhenkoten anschauen!).

zitat..
ILoc schrieb: jeden Di gibt es auf der BH in St. Pölten zwei Sachverständige, d

Das sind wahrscheinlich Sachverständige des NÖ Gebietsbauamtes St. Pölten. Das Gebietsbauamt ist im Gebäude der BH untergebracht. Hat aber mit der BH ansonsten nichts zu tun! An sich solltest du dort eine kompetente Auskunft erhalten.
Les dich auch ein bisschen in den §67 Abs. 3a der Bauordnung ein, sowie § 4 Zif 11a. Und setz dich mit den von mir oben genannten 3 Varianten auseinander.
Du solltest für solche Gespräche so viel als möglich eigenes Basiswissen mitbringen (sonst versteht man als Laie da oft nur "Bahnhof" emoji )

 

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  •  ILoc
21.2.2020  (#50)
Vielen Dank ! Werd ich machen! Das Niveau am eigenen Nachbargrundstück ist sicher nie verändert worden . Wir haben im Bereich dieser Einfährt einfach "waagerecht" über die 3,5m Breite gemacht, sonst wäre keine gerade Einfahrt möglich gewesen und die Autos würden schief stehen - nämlich sowohl links/rechts als auch vorne /hinten, weil das Grundstück auch Richtung Haus leicht ansteigt. Heißt, unser Grundstück hatte an der Grenze zu "daneben" ein höheres Niveau. Ich schick dir mal eine Skizze, wenn du in ein paar Tagen wieder Zeit hast. I hab jetzt eh keinen Stress mehr, wird eh länger dauern als geplant.... 

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  •  ILoc
21.2.2020  (#51)
Schönes Woende ! 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2020  (#52)

zitat..
ILoc schrieb: Das Niveau am eigenen Nachbargrundstück ist sicher nie verändert worden

Is schon mal gut, dann ist diesbezüglich jedenfalls Klarheit gegeben.

zitat..
ILoc schrieb: Wir haben im Bereich dieser Einfährt einfach "waagerecht" über die 3,5m Breite gemacht, sonst wäre keine gerade Einfahrt möglich gewesen und die Autos würden schief stehen

Hier habt also dort, wo das Carport hinkommen soll, abgegraben. Wann war das? Und ist das irgendwo dokumentiert worden.
Ich spekulier da jetzt damit, dass diese Abgrabung nie wirklich und nachvollziehbar bewilligt wurde und somit eigentlich offiziell noch das ursprüngliche Niveau gilt und dort somit das Bezugsniveau liegt. Würde dir dieses alte Niveau als Bezugsniveau für dein Vorhaben reichen?

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  •  ILoc
24.2.2020  (#53)
Zwischen 1982 und 1984. Wenn das Bezugsniveau so hoch wäre wie der "Nachbargrund" auf jeden Fall, wenn es irgendwo zwischen 0-40cm höher liegen würde, wäre uns auch schon geholfen, weil es hilft uns jede 10cm,da bringt ma dann schon was zamm...

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  •  precision
24.2.2020  (#54)
Ich hab den Thread jetzt nur überflogen, aber:
Für Carports braucht man in NÖ nur eine Bauanzeige (wesentlich vereinfacht im Vergleich zur Einreichung. Dazu ist nicht zwangsläufig ein ZT-/Baumeisterstempel erforderlich) und keine Einreichungsplanung.
Voraussetzung ist, dass es sich auch wirklich um ein Carport und nicht um eine Garage handelt.

Je nach Gemeindevorgaben reicht dafür meist schon eine Lage-Skizze und Produktunterlagen oder Musterfotos (bitte bei deiner Gemeinde vorab informieren ob das auch bei dir zutrifft).

Mache zuerst mal für die Aufstockung die Einreichung.

Das Carport kannst du davon entkoppelt einreichen.
Vorteil ist, dass bei Lageänderungen (z.B. durch Gartengestaltung) dynamischer reagieren kann.

Ich spreche da selbst aus Erfahrung:
Ich habe bei unserem Umbau selbst eine Doppelgarage (muss 5m hinter Grundstücksgrenze stehen) eingereicht, damit ich sie mal erfasst habe.
Nach eingängiger Anforderungsanalyse ("Schatzi, müssen wir echt so einen riesigen Kobel in den Garten stellen?? Wo kommt denn dann der Spielturm und die Blumenbeete hin?"), sind wir dann zum Schluss gekommen, dass uns doch ein Doppelcarport reicht (darf an Grundstücksgrenze stehen ==> bringt gleich mal +30m2 mehr Gartenfläche).
Die Lage hat sich natürlich auch noch geändert, weil wir einen Baum, den wir eigentlich erhalten wollten, doch gefällt haben.
Daher wurde bei der Fertigstellungsmeldung die Garage als "nicht ausgeführt" deklariert und ich werde im Herbst das Carport per Bauanzeige melden.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.2.2020  (#55)

zitat..
precision schrieb: Für Carports braucht man in NÖ nur eine Bauanzeige

Da liegst aber falsch bzw. beziehst du dich auf eine überholte Gesetzeslage!!! Ein Carport braucht eine Baubewilligung! Geht nicht (mehr) mit Bauanzeige!

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  •  ILoc
25.2.2020  (#56)
Hi Precision! Stimmt leider , was Karl10 sagt. Außerdem ist unser Carport 14m lang, 3,5 m breit und braucht eine lichte Einfahrtshöhe in 3m, muss also höher als drei Meter sein. Fällt unter "bauliche Anlage" (habe ich das richtig formuliert, Karl10?), braucht sozusagen alles. Pilgern heute mal aufs Gebietsbauamt mit all unserem Wissen, Kram, Plänen und Skizzen.... 🤔 

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  •  precision
25.2.2020  (#57)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von precision: Für Carports braucht man in NÖ nur eine Bauanzeige

Da liegst aber falsch bzw. beziehst du dich auf eine überholte Gesetzeslage!!! Ein Carport braucht eine Baubewilligung! Geht nicht (mehr) mit Bauanzeige!ILoc schrieb: Hi Precision! Stimmt leider , was Karl10 sagt. Außerdem ist unser Carport 14m lang, 3,5 m breit und braucht eine lichte Einfahrtshöhe in 3m, muss also höher als drei Meter sein. Fällt unter "bauliche Anlage" (habe ich das richtig formuliert, Karl10?), braucht sozusagen alles. Pilgern heute mal aufs Gebietsbauamt mit all unserem Wissen, Kram, Plänen und Skizzen.... 🤔


Ja da leck mich doch am Ars..  !!emoji emoji emoji

Danke für den Hinweis @Karl10 und @ILoc !
Shit, das wurde ja schon 2014 geändert!
Ich war ich jetzt echt nicht up to date mit meinem Wissen.

Sorry für die Irreführung, das war keine Absicht!

Das heisst ich werde bei meinem Haus auch dementsprechend die Fertigstellungsanzeige erst NACH der Ausführung des Carports machen.emoji

...Hoffentlich brauch ich für Juniors Baumhaus nicht auch noch eine eigene Einreichung ("und wo ist der Kanalanschluss??"). emoji
Und das Hochbeet mit den guten Erdbeeren...

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
25.2.2020  (#58)
Spielgeräte zählen nicht Bauwerk, somit brauchst fürs Baumhaus nix emoji, evtl. wäre es auch eine Möglichkeit eine Rutsche und/oder Leiter aufs Carport zu montieren, wäre dann interessant ob es als Spielgerät durchgeht.

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  •  precision
26.2.2020  (#59)

zitat..
hausplanung schrieb:
[ref]hausplanung:56375_3#544475[/ref]Spielgeräte zählen nicht Bauwerk, somit brauchst fürs Baumhaus nix ,...


Ha!
Du weisst nicht wie gross das Baumhaus wird. emoji *Scherz*
Ich habe noch zig Sparren und Pfetten vom alten Dachstuhl dafür aufgehoben.
Da geht schon einiges.

Nein, im Ernst:
ganz normaler Spielturm/Baumhaus mit ca. 2x1,5m mit Rutsche.

zitat..
hausplanung schrieb:
[ref]hausplanung:56375_3#544475[/ref]...evtl. wäre es auch eine Möglichkeit eine Rutsche und/oder Leiter aufs Carport zu montieren, wäre dann interessant ob es als Spielgerät durchgeht.

Super Idee!!emoji
Wenn die Gemeinde ungut wird, dann wird das mein Plan B.


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