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Carport NÖ

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  •  Gartenfan
10.5. - 18.5.2021
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo zusammen vl kann mir bitte jemand meine offenen Fragen beantworten.
wir haben vor ein paar Jahren ein Doppelcarport eingereicht und dieses nun umgesetzt. In NÖ darf grundsätzlich nur 1 Seite verschlossen sein ( als verschlossen gilt wenn ca 1/2 zu ist oder 1/3 ? Hab dazu unterschiedliche Infos gefunden)
nun möchten wir direkt hinten dran einen Schuppen bauen ( nicht mehr als 10m2 Dachfläche - daher Bewilligungs und Anzeigenfrei oder?)
wie sieht es nun aus wenn ich das Carport mit dem Schuppen verbinde und ein gemeinsames Dach mache? Geht das trotzdem ohne Bewilligung oder müsste der Schuppen frei stehen? Verbunden wäre es ideal weil ich dann ein gemeinsame Regenrinne machen könnte und die Entwässerung vom Carport nutzen könnte. 
Vielen Dank! 

  •  bestenergy
14.5.2021  (#1)
Hallo,
in der NÖ BO wird definiert dass ein Carport eine bauliche Anlage, die überdacht und höchstens an einer Seite abgeschlossen ist (1 Dach und max. 1 Wand)
Wird eine Wandscheibe (m.M.n. unabhängig von der Länge) mit dem Carportdach baulich verbunden ist damit die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] ausgereizt. 
Der Schuppen darf somit nur an das selbst tragende Carportdach angrenzen muss jedoch baulich von diesem getrennt sein. 


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
14.5.2021  (#2)

zitat..
Gartenfan schrieb: ( nicht mehr als 10m2 Dachfläche - daher Bewilligungs und Anzeigenfrei oder?)

Korrekt

zitat..
Gartenfan schrieb: wie sieht es nun aus wenn ich das Carport mit dem Schuppen verbinde und ein gemeinsames Dach mache?

Keine Konstruktive (statische) Verbindung! 
Also du darfst ihn drans stellen, du darfst auch die Dacheindeckung (z.B. Verblechung ect.) durchziehen, aber nicht die Konstruktion (Durchlaufende Sparren, gemeinsame Wand ect.)

zitat..
Gartenfan schrieb: 1/2 zu ist oder 1/3 ?

NÖ BO 2014 (derzeit gültig bis zu Inkrafttreten der neuen Novelle): max. die Hälfte darf aus flächigen Bauteilen sein -> Ansonsten zählt es als Wand
In einem Vorabzug der neuen Novelle war das mit nur mehr einem Drittel drinnen, meines Wissens nach wird das aber in der finalen Fassung nicht umgesetzt und bleibt wie bisher 1/2.


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  •  Gartenfan
15.5.2021  (#3)
vielen Dank! 
wir haben nun abgesteckt und sind am überlegen den Schuppen doch größer zu machen und müssten ihn daher bewilligen lassen. Man kann ja nie genug Abstellfläche haben ;) 
gibt es dann in Kombination mit dem Carport Höchstgrenzen an Fläche? Ich meine mal was von 100 Quadratmetern Gesamtfläche gelesen zu haben.
Fragen über Fragen 


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
16.5.2021  (#4)
Nebengebäude: Gebäude mit bebauter Fläche bis max. 100m²
Bebauungsdichte am Grundstück beachten!

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  •  hausplanung
  •   Silber-Award
16.5.2021  (#5)
Achtung: Steht das Carport vorne im vorderen Bauwich? In diesem Fall darf auch bei Einreichung etc. die Gartenhütte nicht konstruktiv mit dem Carport verbunden sein, da das Ganze sonst ein Gebäude wäre, welches eben auch nicht teilweise im vorderen Bauwich stehen dürfte.

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  •  Gartenfan
17.5.2021  (#6)
Das ist natürlich ein guter Einwand. Ich hab nur seitlich an den Bauwich gedacht und nicht vorne. 
dh wenn dann doch lieber eigenständig. 
ja es gibt viel zu bedenken... 
Wir hatten jetzt immer die Augen offen und ich frage mich schon ob dann alle "wild" gebaut haben 🙈 
Es gibt hier nämlich einige Carports mit Schuppen die im vorderen Bauwich stehen und die sehen alle verbunden aus. ob sie statisch eigenständig sind kann ich natürlich nicht sagen.

Danke! 


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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
17.5.2021  (#7)

zitat..
hausplanung schrieb: Achtung: Steht das Carport vorne im vorderen Bauwich? In diesem Fall darf auch bei Einreichung etc. die Gartenhütte nicht konstruktiv mit dem Carport verbunden sein, da das Ganze sonst ein Gebäude wäre, welches eben auch nicht teilweise im vorderen Bauwich stehen dürfte.

Außer es wären Garagen (raumbildendes Carport stellt ja eine Garage dar) inkl. angebauter Abstellräume im Bebauungsplan der Gemeinde erlaubt, dann wäre selbst das möglich. 

Würde es aber sowieo eigenständig machen, egal wie es jetzt genau geregelt sein würde.
Getrennt am Einreichplan darstellen, konstruktiv getrennt ausführen, die Dacheindeckug kannst ja dann durchzieghen (Dach eine Ebene).




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  •  Gartenfan
18.5.2021  (#8)
Ja so werden wir es machen! Alles gar nicht so einfach 😅 
danke für eure Mithilfe 


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