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Hallo, in der NÖ BO wird definiert dass ein Carport eine bauliche Anlage, die überdacht und höchstens an einer Seite abgeschlossen ist (1 Dach und max. 1 Wand) Wird eine Wandscheibe (m.M.n. unabhängig von der Länge) mit dem Carportdach baulich verbunden ist damit die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] ausgereizt. Der Schuppen darf somit nur an das selbst tragende Carportdach angrenzen muss jedoch baulich von diesem getrennt sein. |
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Keine Konstruktive (statische) Verbindung! Also du darfst ihn drans stellen, du darfst auch die Dacheindeckung (z.B. Verblechung ect.) durchziehen, aber nicht die Konstruktion (Durchlaufende Sparren, gemeinsame Wand ect.) NÖ BO 2014 (derzeit gültig bis zu Inkrafttreten der neuen Novelle): max. die Hälfte darf aus flächigen Bauteilen sein -> Ansonsten zählt es als Wand In einem Vorabzug der neuen Novelle war das mit nur mehr einem Drittel drinnen, meines Wissens nach wird das aber in der finalen Fassung nicht umgesetzt und bleibt wie bisher 1/2. |
Korrekt ||
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vielen Dank! wir haben nun abgesteckt und sind am überlegen den Schuppen doch größer zu machen und müssten ihn daher bewilligen lassen. Man kann ja nie genug Abstellfläche haben ;) gibt es dann in Kombination mit dem Carport Höchstgrenzen an Fläche? Ich meine mal was von 100 Quadratmetern Gesamtfläche gelesen zu haben. Fragen über Fragen |
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Nebengebäude: Gebäude mit bebauter Fläche bis max. 100m² Bebauungsdichte am Grundstück beachten! |
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Achtung: Steht das Carport vorne im vorderen Bauwich? In diesem Fall darf auch bei Einreichung etc. die Gartenhütte nicht konstruktiv mit dem Carport verbunden sein, da das Ganze sonst ein Gebäude wäre, welches eben auch nicht teilweise im vorderen Bauwich stehen dürfte. |
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Das ist natürlich ein guter Einwand. Ich hab nur seitlich an den Bauwich gedacht und nicht vorne. dh wenn dann doch lieber eigenständig. ja es gibt viel zu bedenken... Wir hatten jetzt immer die Augen offen und ich frage mich schon ob dann alle "wild" gebaut haben 🙈 Es gibt hier nämlich einige Carports mit Schuppen die im vorderen Bauwich stehen und die sehen alle verbunden aus. ob sie statisch eigenständig sind kann ich natürlich nicht sagen. Danke! |
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Würde es aber sowieo eigenständig machen, egal wie es jetzt genau geregelt sein würde. Getrennt am Einreichplan darstellen, konstruktiv getrennt ausführen, die Dacheindeckug kannst ja dann durchzieghen (Dach eine Ebene). |
Außer es wären Garagen (raumbildendes Carport stellt ja eine Garage dar) inkl. angebauter Abstellräume im Bebauungsplan der Gemeinde erlaubt, dann wäre selbst das möglich. ||
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Ja so werden wir es machen! Alles gar nicht so einfach 😅 danke für eure Mithilfe |
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