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am besten die Baubehörde 1. Instanz ... also mal beim Bürgermeister vorstellig werden um auf Nr. sicher zu gehen |
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Wir haben gerade unsere Garage in NÖ gebaut. Diese steht auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und ca 70 cm von der Straße entfernt - auch direkt an der Straße wäre möglich gewesen, die Gemeinde hat sich aber "gewunschen" dass wir 70 cm zurückrutschen - war uns egal |
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wir haben das so, war kein Problem, Carport hat jedoch kein Dach sieht dann so aus: MFG |
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Stimmt nicht! Stimmt nicht! Stimmt nicht! Deine Informationen sind somit weitgehend falsch. Zu beachten ist: - Ein Bauwerk mit einem Dach und höchstens 1 Wand ist kein Gebäude, sondern eine bauliche Anlage - bedeutet für dich: =Carport. - Ein Bauwerk mit einem Dach und zwei (oder mehr) Wänden ist ein Gebäude - bedeutet für dich: =Garage. Jetzt gehts noch um die Frage: wann ist eine Wand eine Wand? Da hat der Gesetzgeber mit der neuen Bauordnung seit Februar eine klare Antwort definiert. §4 Z.31 NÖ Bauordnung besagt: eine Wand ist ein flächiger Bauteil zum seitlichen Raumabschluss, der zu mehr als 1/3 geschlossen ist. Wenn also dein Bauwerk weniger als 3 m hoch ist, dann ist 1 Meter Sockelmauer mehr als ein Drittel davon. Dann handelt es sich definitionsgemäß um eine Wand und in der Folge daher um eine Garage. Ist deine Sockelmauer weniger als ein Drittel der Gesamthöhe, dann gilot es nicht als Wand und dann hast du ein Carport und keine Garage. Somit ist klar und zweifelsfrei feststellbar, ob du eine Garage oder ein Carport baust. Davon hängen wiederum mehrere Dinge ab: Einerseits die schon von dir angesprochene Bodenausbildung (Sammelschacht) und auch der Brandschutz für Garagen. Andererseits kann es für die Frage der zulässigen Situierung zwischen Garage und Carport Unterschiede geben. Das hängt auch davon ab, ob für dein Grundstück ein Bebauungsplan gilt und was der z.B. bezüglich Garagen sagt. Das musst du noch klären! Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann ist diese Information ebenfalls falsch. Es gibt keine solche Vorschrift für Garagen. |
Stimmt nicht!
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was am Anfang noch gelten mag, wird später zurecht gebogen, mein Nachbar hat vor einem Jahr am Haus ein CP gebaut, nun wird er heuer mit Holzbrettern von innen flächendeckend verschalt... |
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danke!! - Vielen Dank für Eure Hilfe! Das mit dem Drittel bei der Mauer ist ja höchstinteressant. Vlt. wird es dann ja doch nur ein Carport :) Und wegen der Grundstücksgrenze kontaktiere ich gleich den Bürgermeister. Nochmals danke für die schnellen Antworten! |
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Wird bei uns evtl. auch so werden falls die massive Garage...demSoarstift zum Opfer fällt und einem Carport mit Tor (an Grundstücksgrenze) Jedoch wirds auch gleich als Garage eingereicht. Betonboden und Auffangschacht werden so oder so gemacht. @Karl: rein aus Interesse. Wie du sagst ist die Geschichte mit Wand ja/nein klar. Was ist wenn ich meinen CP direkt neben ein Gebäude stelle, eine "bauliche" Verbindung jedoch, sagen wir maxmial durch das Anschlussblech vom Spengler besteht. Ist die Hauswand dann als Wand des Carports zu rechnen? lg |
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und ich schliesse mich mit der Frage an: ist im geneigtem Gelände die Nachbars-Stützmauer (ca. 1,40m hoch) welche unterm Zaun verläuft auch schon die eine besagte Wand? ||
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Nein! siehe oben
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NEIN! Die Hauswand zählt nur dann auch als Wand des Carports, wenn das Carport konstruktiv mit der Hauswand verbunden ist. Das Anschlussblech ist keine solche konstruktive Verbindung. In dem von dir geschilderten Fall steht halt das Carport direkt neben einer (anderen) Wand, hat aber selbst keine Wand.
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@Karl: Dankeschön. |
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danke auch! langsam fühle ich mich ausreichend 'gewappnet' um aufs Amt zu gehen... ;)
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Also wir haben unsere Garage direkt an der Straßengrenze zur Hauptstraße gebaut und an der Grundgrenze zum Nachbarn. Mussten keine 3m oder Sonstiges einhalten. Anzumerken ist vielleicht das wir nicht direkt von der Hauptstraße in die Garage fahren können bzw. das es da keine Zufahrtmöglichkeit gibt. |