« Baurecht  |

Carport über 2 Grundstücke

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  PaVoK
4.9. - 6.9.2018
3 Antworten | 2 Autoren 3
3
Hallo,

ich hätte gerne euren Rat zu folgendem Fall:

NÖ, Bauland-Wohngebiet, offene Bauweise, kein Bebauungsplan

-) 2 Grundstücke, bei beiden bin ich Eigentümer
-) Grundstück 1 Wohnhaus, Grundstück 2 Garage - jeweils ist ein seitlicher Bauwich von 3 m
=> gebaut wurde ein Carport mit 6m Breite über die Grundstücksgrenze

Angefragt wurde 08/2016, Baubeginn 03/2017 somit waren Carports noch Anzeigepflichtig wenn nicht mehr als 50m2 und bei Bedarf mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn.

Unsere Gemeinde hat zu dieser Zeit auf Anzeigen bei Carports verzichtet - also einfach bauen (habe ich auch schriftlich)
Die Interpretation war dann folgende:
* für jedes Grundstück gesehen nicht größer als 50m2
* jeweils nur eine Seite verbaut
* nicht höher als 3 m
* Zustimmung des Nachbarn wäre kein Problem, weil ich es selbst bin
* Holzkonstruktion wird so ausgelegt das in der Mitte keine Pfosten benötigt werden

Nun bald 2 Jahr später stört es die Gemeinde, dass es ein Dach über 2 Grundstücke ist.
-) Ist es erlaubt, dass 2 Nachbarn sich absprechen und ein einheitliches Dach bauen?
-) Muss ich Pfosten an der Grenze nachrüsten? Oder auch das Dach auseinander schneiden?

Danke im voraus!


2018/20180904692099.jpg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
4.9.2018  (#1)

zitat..
PaVoK schrieb: Unsere Gemeinde hat zu dieser Zeit auf Anzeigen bei Carports verzichtet - also einfach bauen


Völlig ungalublich, dieses falsch verstandene Bürgerservice!!

zitat..
PaVoK schrieb: (habe ich auch schriftlich)


Und was glaubst, hilft dir das??
Schau mal ins Gesetz: (Bauordnung): du hast eine Bauanzeige gebraucht, aber keine gemacht. D.h. dein Carport ist derzeit ein Schwarzbau. Ein Schreiben der Gemeinde mit dem Hinweis "bau ganz einfach" kann diese gesetzliche Voprgabe nicht aushebeln.

Du musst also - wenn du dein Carport rechtlich legalisieren willst - ein entsprechendes korrektes Bauverfahren nachholen. Da zählen aber die Regelungen, die JETZT gelten. Also brauchst du jetzt sogar eine Baubewilligung ....
... und da wirst unter anderem damit rechnen müssen, dass zwischen den Carports eine Wand in REI 30 sein muss....

zitat..
PaVoK schrieb: Nun bald 2 Jahr später stört es die Gemeinde, dass es ein Dach über 2 Grundstücke ist.


Ja, zurecht. Ist laut Gesetz auch nicht erlaubt.

zitat..
PaVoK schrieb: Ist es erlaubt, dass 2 Nachbarn sich absprechen und ein einheitliches Dach bauen?


Nein. Wurde hier schon unzählige Male geschrieben, dass nicht die Nachbarn sich ausmachen, wie gebaut werden darf, sondern dass das Gesetz bestimmt, was ich darf und was nicht.

zitat..
PaVoK schrieb: Muss ich Pfosten an der Grenze nachrüsten?


Versteh ich da jetzt nicht wirklich, was damit gemeint ist??? Was soll irgendein "Pfosten" an dem nicht zulässigen durchgehenden Dach ändern???



1
  •  PaVoK
6.9.2018  (#2)
Vielen Dank Karl10 für deine ausführliche Antwort!

Traurig wenn man sich auf Auskünfte zum Bauwesen auf die Gemeinde nicht verlassen kann...

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.9.2018  (#3)
Die Lösung wär natürlich die Grundstücksvereinigung. Würde da was dagegen sprechen?

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: [Gelöst] Rechtsgrundlage Ablehnung Flachdach