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Völlig ungalublich, dieses falsch verstandene Bürgerservice!! Und was glaubst, hilft dir das?? Schau mal ins Gesetz: (Bauordnung): du hast eine Bauanzeige gebraucht, aber keine gemacht. D.h. dein Carport ist derzeit ein Schwarzbau. Ein Schreiben der Gemeinde mit dem Hinweis "bau ganz einfach" kann diese gesetzliche Voprgabe nicht aushebeln. Du musst also - wenn du dein Carport rechtlich legalisieren willst - ein entsprechendes korrektes Bauverfahren nachholen. Da zählen aber die Regelungen, die JETZT gelten. Also brauchst du jetzt sogar eine Baubewilligung .... ... und da wirst unter anderem damit rechnen müssen, dass zwischen den Carports eine Wand in REI 30 sein muss.... Ja, zurecht. Ist laut Gesetz auch nicht erlaubt. Nein. Wurde hier schon unzählige Male geschrieben, dass nicht die Nachbarn sich ausmachen, wie gebaut werden darf, sondern dass das Gesetz bestimmt, was ich darf und was nicht. Versteh ich da jetzt nicht wirklich, was damit gemeint ist??? Was soll irgendein "Pfosten" an dem nicht zulässigen durchgehenden Dach ändern??? |
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Vielen Dank Karl10 für deine ausführliche Antwort! Traurig wenn man sich auf Auskünfte zum Bauwesen auf die Gemeinde nicht verlassen kann... |
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Die Lösung wär natürlich die Grundstücksvereinigung. Würde da was dagegen sprechen? |
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