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nicht trotz, sondern wegen der mini-zinsen - ... und dem nationalgefühl der schweizer. kantönli-geist at it's best. schau dir die immoblienpreise an, die finden einen generationen-kredit voll ok, der opa macht den kredit und dem enkel gehört dann ein stück schweiz... unabhängigkeit und direkte demokratie haben schon vorteile - beides dinge, die uns ösis fehlen. da wünschen sich genug einen kaiser zurück... ist übrigens bei den japanern ähnlich... na ja, 10% unterschied sind noch da und mittlerweile dreht's an den börsen wieder. hab' mir schon ubs und cs angeschaut... |
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Aber gerade durch solche Generationenkredite wird doch viel Geld geschaffen, welches dann auch noch dazu sehr langsam zurückgezahlt wird. Ergo sollte die Geldmenge steigen und daher auch die Inflation.
Mir ist schon bewusst, dass Inflation auch noch von anderen Faktoren abhängt, aber Zinsen < 1% und Inflation < 1% schaffen nicht viele Währungsräume. |
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geht schon los mit interventionenhttp://www.orf.at/stories/2072081/2072105/ |
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Ob'sgenausoviel bringt wie die Euro Rettungen?
Heute nicht so viel, von 1,08 in der Früh kurz rauf auf 1,11 und nun bei 1,09. Was haben die paar Cent wohl der SNB gekostet? |
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wieder mal etwas fwk-regelkunde - diesmal bank austria - quelle: www.verbraucherrecht.at
Bankbedingungen zu Fremdwährungskrediten gesetzwidrig 03.08.2011 Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die UniCredit Bank Austria AG wegen drei Klausel der Allgemeinen Bankbedingungen. Diese Klausel wirken sich vor allem auf Fremdwährungskredite aus. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI voll Recht und stufte alle drei Klauseln als rechtswidrig ein. Diese Klauseln werden auch von den meisten anderen Österreichischen Banken verwendet. Konkret handelt es sich um folgende Klauseln: „Das Kreditinstitut kann vom Kunden für alle Ansprüche aus der mit ihm bestehenden Geschäftsverbindung die Bestellung angemessener Sicherheiten innerhalb angemessener Frist verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.“ (Z 47 AGB Banken). Aus dem Wortlaut der Klausel ist weder eine Einschränkung auf die Bestellung von Sicherheiten im Zusammenhang mit der Anspruchsentstehung zu ersehen, noch wird irgendein Parameter aufgestellt, der zur Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheiten und der Frist herangezogen werden könnte. Die genannte Klausel ist daher intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG und gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. Da keine genauen Umstände festgelegt sind, die eine Sicherheitenbestellung determinieren, hat damit das Kreditinstitut die Möglichkeit, jederzeit die Bestellung von Sicherheiten zu verlangen, wobei unklar bleibt, welche Sicherheiten innerhalb welcher Frist erforderlich sind. „(1)Wenn nachträglich Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen, ist das Kreditinstitut berechtigt, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder zu verändern drohen oder die vorhandenen Sicherheiten sich wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. (2) Dies gilt auch, wenn bei Entstehen der Ansprüche die Bestellung von Sicherheiten nicht verlangt wurde.“ (Z 48 AGB Banken) Diese Klausel ist ebenfalls intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG, da hier die nachträgliche Änderung des Risikos nach der rein subjektiven Einschätzung der Bank als auslösend für die nachträgliche Forderung von Sicherheiten dient. Es sind keinerlei Umstände angeführt, die auch nur beispielsweise darlegen, wie es zu einer erhöhten Risikobewertung kommen könnte. Die genannte Klausel ist auch unbestimmt im Hinblick auf das Erfordernis der Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Es wird hier weder dargelegt, in welchem Ausmaß sich diese nachteilig zu verändern haben, um eine Nachbesicherung zu rechtfertigen, noch woraus sich ergibt bzw. wie zu beurteilen ist, dass sich diese Verhältnisse zu verändern drohen. Gleiches gilt für die Werthaltigkeit von bereits vorhandenen Sicherheiten. Insgesamt ist daher für den Kreditnehmer nicht absehbar, aus welchem Anlass und in welchem Ausmaß die Bank zur Forderung weiterer Sicherheiten berechtigt sein soll. Insoweit ist diese Klausel auch gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB. „Das Kreditinstitut ist auch berechtigt, einen in fremder Währung aushaftenden Schuldsaldo unter Anzeige an den Kunden in inländische Währung umzuwandeln, wenn sich durch die Kursentwicklung der fremden Währung das Kreditrisiko erhöht und das Kreditinstitut innerhalb angemessener Frist keine ausreichende Sicherstellung erlangt.“ (Z 75 Satz 3 Fall 1 AGB Banken) Die Formulierung ist derart unbestimmt |
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@creator - Danke für deine Tipps, haben in 3 Wochen einen Termin beim Anwalt ( Geht vorher nicht weil mein Lebensgefährte für 3 Wochen auf der Arbeit ist )
Werden zuerst versuchen mit der Bank zu reden. Vlt kann man ja auch so etwas erreichen, wenn nicht naja....wird sicher ein langer schwieriger weg mit nur 30% (???) erfolgsaussichten. Auch damals als wir in ein Bauspardarlehen umsteigen wollte und ich dem Banker gesagt habe das wir Angst davor haben das uns das selbe passieren könnte wie einigen schon einmal beim yen meinte er sowas könne beim franken auf keinen fall passieren! naja sieht man ja. Rechnen wir lt. unseren ek hätten wir nur mehr 165 000 € offen lt jetzigen kurs sind es halt 256000- fettes Minus. dabei hat uns der bankberater noch vorgerechnet wie toll wir trotzdem mit der zinsersparniss fahren auch wenn der kurs bei 1,40 liegt....und darunter ginge lt ihm sowieso nix naja egal, möchte mich auf alle fälle für deine Antwort bedanken, hast uns motiviert doch mal was auf juristischem weg zu versuchen. schätze aber das es eher auf die Beraterhaftpflicht des Herrn Vermögensberater zurückfallen wird. Achja was ich noch vergessen habe, damals bei kreditabschluss wurde eine rate von 800€ ausgemacht ( mit banker und vermögensberater ) weil wir gesagt hatten mehr kredit möchten wir nicht haben als sich mit 800 ausgeht. brav überwiesen, 1-2 monat später kam schon der anruf von der filialleitung wie wir auf diese summe zum überweisen kommen es sei viel zu wenig. naja, die anderen beiden mitarbeiter habens uns so vorgerrechnet, und unsern damaligen 20000€ kredit bei der anderen bank auch gleich mit umgeschuldet...... |
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Gestern...wars anscheinend fast soweit 1 : 1,0070
http://www.finanzen.net/devisen/euro-schweizer_franken-kurs Dürfte ein Spike gewesen sein, auf den Charts sieht man das aber nicht. Momenten stehen wir bei 1,0394 |
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weitere fwk-klauseln unzulässigquelle: www.verbraucherrecht.at - news vom 09.08.2011
Weitere Klauseln in (Fremdwährungs-)krediten unzulässig 09.08.2011 Das LG Innsbruck erkannte vier einklagte Klauseln in (Fremdwährungs)krediten als unzulässig. Hierbei geht es vor allem um die Besicherungslage des Kredites, die Folgen einer Kursverschlechterung beim Fremdwährungskredit und die Folgen einer vorzeitigen Rückzahlung. Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol die Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz AG wegen vier Klauseln eines Fremdwährungskredites und dessen Zusatzvereinbarung. Der VKI hatte die Volksbank vorab aufgefordert gehabt, eine Unterlassungserklärung über zehn Klauseln abzugeben. Die Volksbank hatte nur eine partielle Unterlassungserklärung abgegeben. Der VKI klagte daraufhin folgende vier Klauseln ein, welche das Gericht allesamt als rechtswidrig einstufte: 1. Treten Beeinträchtigungen der Werthaltigkeit des Besicherungsobjektes (z.B. durch nicht ausreichenden Ankauf oder mangelhafte Performance der Fondsanteile) nach Beurteilung der Bank ein, ist die Bank berechtigt, vom Kunden die Wiederherstellung der Werthaltigkeit oder andere Sicherheiten zu verlangen oder den Kredit fälligzustellen. In dem Vertrag „Einmalkredit Fremdwährung“ gibt es einen eigenen Regelungspunkt zum Thema „Sicherheiten“. Gegenständliche Bestimmung befindet sich aber nicht in diesem Teilbereich, sondern unter dem Punkt „Sonstige Vereinbarungen“. Das Gericht stufte diese Klausel daher als überraschend iSd § 864a ABGB ein, da ein durchschnittlich sorgfältiger Leser diese Bestimmung nicht an dieser Stelle erwarten würde. Durch die Platzierung an der Stelle „Sonstige Vereinbarungen“ wird der durchschnittliche Leser zweifelsohne überrascht. Die Klausel ist auch nachteilig iSd § 864a ABGB, da sie vom dispositiven Recht abweicht und entgegen § 458 ABGB eine verschuldensunabhängige Haftung des Pfandbestellers für die Werthaltigkeit des Besicherungsobjektes vorsieht. Da die Voraussetzungen des § 864a ABGB vorliegen, wurde die Klausel laut Gericht gar nicht Vertragsinhalt von den von der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditverträgen; eine inhaltliche Befassung nach dem Inhalts- und Transparenzkontrolle unterblieb daher. 2. Sollte der Kreditnehmer eine vorzeitige Rückzahlung von Kredit(teil)beträgen vornehmen wollen, zu der er vertraglich (z.B. mangels Kündigungsvereinbarung oder infolge deren Nichteinhaltung) nicht berechtigt ist, kann die Bank ihre Zustimmung von der Entrichtung einer von ihr bestimmten Vorfälligkeitsentschädigung in der Höhe von mindestens 5,0000% vom Rückzahlungbetrag abhängig machen. Zu dieser Klausel gab die Beklagte eine Unterlassungserklärung pro futuro ab, weil sie gegen das am 11.06.2010 in Kraft getretende Verbraucherkreditgesetz verstößt (in concreto: § 16 VKrG). Die Hauptfrage im Verfahren war aber, ob die Bestimmung auch gegen die alte Bestimmung im Bankwesengesetz (§ 33 Abs 8 BWG) verstößt, ob sich also die Beklagte bei Altverträgen weiterhin auf die Klausel berufen darf. Das Gericht bejahte hier gleich mehrere Gesetzesverstöße: So ist die Vereinbarung, dass „mindestens 5 %“ des Rückzahlungbetrages als Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden dürfen, jedenfalls gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB. Legt man diese Bestimmung in der kundenfeindlichsten Art aus, so wäre die beklagte Partei zum Verlangen einer Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu 100% des Rückzahlungsbetrages berechtigt, da der Betrag durch keine Obergrenze gedeckelt ist und auch sonst keine Angaben über die Art und Weise der Berechnung enthalten sind. Des Weiteren liegt ein Verstoß gegen |
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...fortsetzung - offenbar zuviel text - Eine Klausel, welche die Möglichkeit der Zwangskonvertierung vorsieht, ohne konkret auf eine tatsächliche Erfüllungsgefährdung abzustellen, stellt folglich aufgrund des Ungleichgewichts der Positionen der Vertragsparteien eine gröbliche Benachteiligung (§ 879 Abs 3 ABGB) des Kreditnehmers dar. Zudem liegt ein Verstoß gegen die lex spezialis des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG vor. Durch die (mögliche) Konvertierung in Euro ändert die beklagte Partei die von ihr zu erbringende Leistung wesentlich. Mangels Abstellen auf eine tatsächliche Erfüllungsgefährdung entbehrt diese Leistungsänderung der sachlichen Rechtfertigung und ist daher dem Verbraucher nicht zumutbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. LG Innsbruck 27.07.2011, 17 Cg 35/11f Volltextservice Klagevertreter: Kanzlei Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte-KG in Wien zur zeit schaut's nach erholung aus... wer mag, kann jetzt mit folge-orders zur absicherung niedergeprügelte (banken-)aktien einkaufen gehen... oder etf |
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Hallo j.schneeweiss, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: CHF Kredit |
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@goldfisch... dass ich nie eine fwk-fan war, weiß eh jeder. dafür haben mich genug user hier geprügelt... nachher ist man meist schlauer. dennoch ist es jetzt peu a peu so, dass auch gerade die klauseln, auf die sich banken so gern berufen, um ihr eigenes risiko zu minimieren und an ihren opfern/kunden gleich nochmal zu verdienen, als gesetzwidrig erkannt werden.
damit werden die regeln zumindest ein bisschen abgeändert - ein sch...-spiel bleibt's trotzdem. dir kann ich nur raten, jeden noch so kleinen fuzzel, auf dem ein berater was gekrakelt hat, zu dokumentieren und eure verträge auf solche schon als gesetzwidrig erkannte klauseln zu prüfen. das sind nur die eindeutig gesetzwidrigen - dann kommen noch die "benachteiligenden": auch nicht wirklich nett, aber zulässig. und dann wird zusammengerechnet, wie das klausel-konstrukt auf euch wirkt... da kann man eigentlich ganz gut argumentieren, auch gegen eine haftpflichtversicherung... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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mal schauenvielleicht kann die snb ja wirklich die harten geschütze auffahren, immerhin fängt die schweizer wirtschaft jetzt langsam an richtig zu leiden:
http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/684624/Banker_Strafzinsen-fuer-FrankenGuthaben?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do @goldfisch: würd mich interessieren, was bei dir beim anwaltsgespräch rauskommt. bin leider auch im chf-kredit... tja - leider auf einen berater "reingefallen". blauäugig gewesen... nachher ist man immer gescheiter. lg, dani |
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schaut danach aushttp://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF |
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mal ehrlich...die Negativzinsen sind lieb gemeint, aber für die Fisch. Das ist vielleicht um die kleinen Anleger etwas zu blenden.
Was werden aber die finanziell potenten Leute, die aus Sicherheitsgründen aus Aktien/Anleihen geflüchtet und das Geld in Franken auf ein Konto deponiert haben, jetzt nach dieser Drohung machen? Da sie Sicherheit und nicht Ertrag suchen gibts nur 2 Optionen - Die Franken in bar abheben und in einem Schließfach deponieren - In Gold umtauschen In beiden Fällen können sie sich die Schweizer die Negativzinsen in die Haare schmieren und das Kapital wurde trotzdem dem Markt entzogen. Die € Käufe der SNB bringen kurzfristig ein paar Cent Kursgewinn und kostet denen Milliarden. Conclusio: Die SNB kann machen was sie will, gegen die massiven Fluchtbewegungen kommt sie nicht an. Der Franken Kurs kann sich nur erholen, wenn die Situation international wieder stabiler wird, die Leute wieder in Aktien/Anleihen zurückkehren und für uns wichtig, wenn die Eurokrise beendet ist. Aber die spitzt sich leider immer mehr zu... |
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die (ausländischen)anleger werden aber kein depot kriegen und ausfuhren werden nur bis chf_x straffrei sein...
hatte ja in den 1970er jahren auch funktioniert, 10% negativ-zinsen im quartal... dass es schlupflöcher geben wird, die findige finanzhaie zu nützen verstehen, ist auch klar, aber für das gros der anleger wirds uninteressant sein. tja, und gold ist jetzt schon stark überzeichnet und abbeissen kann man halt auch nicht davon... |
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...die Sorge hab ich nicht, daß man kein Schließfach bekommt. Die meisten die groß im Franken investiert sind, haben sowieso längst schon eines und sei es nur für Dokumente.
Und Bargeld über die Grenze zu bekommen hat sogar beim eisernen Vorhang funktioniert. Wenn mans jetzt noch macht, vor Devisenkontrollen usw, ists sogar offiziell kein Problem. Die 70er Jahre sind längst vorbei, darauf kann man sich nicht beziehen. Die (Finanz) Welt hat sich seither sehr verändert. Der Franken war zB damals auch noch Gold gedeckt. Gold ist überhaupt nicht überzeichnet oder in einer Blase, inflationsbereinigt ists sogar jetzt noch billig, sogar JP Morgan geht von einem weiteren Kursantieg auf 2500$ aus (handelsblatt 8.8.). Wenn die Entwicklung so weitergeht (Geldschwemme und Verwässerung des $ durch QE in den USA, Anleihenkauf durch frisch gedruckte Euros der EZB usw.), kann es garnichts anders werden als teurer, allein schon durch die entstehende Inflation. Selbst wenn der Goldpreis fällt ist eine Unze trotzdem noch immer eine Unze, oder zerfällt die Hälfte zu Staub wenn der Kurs um 50% einbricht? Was entscheidend ist ist die Kaufkraft dahinter und nicht der Wert in Papierzetteln. Abbeissen kannst von Franken/Euro/Dollar/Aktien/Anleihen genausowenig. Wennst danach geht mußt dir den Keller mit Getreide, Reis usw anfüllen. |
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-jetzt wäre es eigentlich interessant
in den Franken zu wechseln. http://www.welt.de/finanzen/article13587371/Die-Schweiz-koppelt-den-Franken-an-den-Euro.html http://www.taz.de/Kommentar-Minuszinsen-in-der-Schweiz/!77382/ |
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schau' ma mal... dann sehen wir schondas klingt ambitioniert... viel glück, snb.
bis jetzt war das ned so super erfolgreich, auf einmal wird die schweiz 10% billiger... http://www.onvista.de/devisen/snapshot.html?ID_CURRENCY_FROM=EUR&ID_CURRENCY_TO=CHF&PERIOD=0#chart1 möchte nicht wissen, welche deals da im hintergrund laufen... eine weitere bindung an die eu war ja bislang auch nicht so der renner... löhlis... "Der Devisenmarkt werde das SNB-Ziel aber wohl auch testen." http://www.orf.at/stories/2077687/2077688/ |
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Wann unterstützt der Gesetzgeber die eigenen Bürger - http://www.orf.at/stories/2078810/2078811/
Die Ungarn machen es vor und schützen ihre Bürger mit CHF-Krediten. Es kann doch nicht sein, dass Bank Austria & Co. Milliardengewinne in 2010 machen und deren CHF-Kunden im Regen stehen. Denen hatte man erzählt, dass der Kunde blöd ist, der in Euro sein Haus finanziert. CHF wurde als sichere Burg verkauft... Nun sind wir alle schlauer - Creator schon etwas früher. Also wann endlich wird ein bindender Wechselkurs festgeschrieben und der Spuk hat ein Ende. |
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Was willst du? - Der Orban ist ein billiger Populist, er wird schon sehen was er langfristig davon hat wenn er das durchzieht.
Der fixe Wechselkurs Euro/CHF ist ja eh schon da, dank SNB, schau dir mal die Charts an die letzten Tage, Fixkurs 1,20. Er ist zwar vielleicht noch so günstig für viele Kreditnehmer, dafür gehts aber momentan (wie lange noch?) nicht mehr abwärts mit dem Euro gegen den Franken. Trotzdem verstehe ich das Geschrei nach Hilfe vom Vater Staat nicht. Du/ihr habt jahrelang von den niedrigen Zinsen, die dieses hochspekulative Devisengeschäft mit sich bringt profitiert. Jetzt wo das Risiko schlagend wird, sind plötzlich alle anderen Schuld und keiner will was von einem Risiko gewußt haben. Und natürlich sollen auch andere bezahlen... Hättet ihr bei Währungsgewinn eigentlich auch so einen Aufstand gemacht?? Denke nicht. Was stellst du dir vor? Machma einfach einen Wechselkurs von 1:3, die Franken-Kreditler steigen alle schnell (sogar noch mit erheblichem Gewinn) aus und der Rest zahlt drauf, oder was? Zur SNB Entscheidung noch kurz was: Die Argumentation war ja immer, die arme schweizer Wirtschaft leidet under dem starken Franken. Sinds jetzt mit 1,20 zufrieden wenns vorher mit 1,10-1,17 nicht zufrieden waren?? So viel hats ja dann wieder auch nicht gebracht, oder? Woher kommt das Geld für die Devisenkäufe der SNB (frisch gedruckt???)? Wer wird das mit Inflation bezahlen?? Genau, die Bürger. Was kommt dann?? Genau, die Bürger steigen dann halt (statt der Wirtschaft) auf die Barrikaden. Enteignung der Bürger durch Inflation (wie bei uns halt). Eine Gratwanderung der SNB sondersgleichen, eine sehr sehr teure noch dazu. 2 |
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.@hansee: danke!!
@bauer07: man soll sich gut überlegen, welche konsequenzen solche staatliche eingriffe mit sich bringen. wenn die ungarn das wirklich durchziehen, dann bomben sie sich selber in die steinzeit zurück ... |
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von der ach so drohenden parität sind wir ja nun ein - stück weit entfernt... und das war das ziel der snb. also nix mit 1,10 - 1,17 - hansee hat ja selbst noch an die parität geglaubt. zu den fragen betreffend snb un geldmittel: http://www.onvista.de/devisen/news.html?ID_NEWS=204695118 http://www.snb.ch/de/iabout/monpol/id/monpol_2009 mittlerweile ist die schweiz mit der eu durch assoziierungsabkommen ziemlich eng verbandelt - da kann es sich keine seite leisten, eine schieflage auf dauer zu dulden. die schweizer wirtschaft zählt halt in summe mehr als die paar superreichen, die den chf als fluchtwährung oder zum spekulieren nutzen - und österreich hatte ja auch ein irres tourismusplus in vlbg und tirol, weil die schweizer ö so billig fanden. http://www.vol.at/fremdwaehrungskredite-spindelegger-droht-ungarn-mit-eugh/news-20110912-06544901 orbans vorschlag ist ja eh nur schaumgebremst - nur wer die kohle hat, sofort umzusteigen, hat die fetten gewinne, der rest hat pech gehabt. das hat wenig mit populismus zu tun. und ja, mit einer 2-drittel-mehrheit ist lustig regieren... wie mies bei fwk "beraten" wurde, kann man ja am awd und den anhängigen massenverfahren wie uch den zig gesetzwidrigen klauseln in fwk-verträgen sehen, ggf. auch an den erfolgszahlen des magazins für den persönlichen nachteil, das mit massebauer den fwk-boom lostrat und das jetzt niemand mehr ernst nimmt. da hilft ned amal, dass der chef in der krone schreibt... warum sollen ausgerechnet die banken von sämtlichen vorvertraglichen aufklärungspflichten befreit sein? |