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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
5.12. - 6.12.2020
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hi,

irgendwie kann mir diese Frage keiner Konkret beantworten und ich finde auch dazu nichts belastbares.
Wir haben dieses Jahr begonnen den "dachboden" auszubauen, sparren wurden aufgedoppelt und in summe 32 cm zwischensparrendämmung verlegt, jetzt sind wir soweit das die Dampfbremse fertig verlegt und verklebt ist, darauf soll jetzt die installationsebene kommen und damit ich die lattung dafür nicht noch mal umschrauben muss bin ich gerade dabei mir zu überlegen wie dann im endeffekt die dachschräge aussehen soll.

Eigentlich hatte ich geplant auf die installationsebene direkt sowas hier zu "verlegen" https://www.seca.at/produkt/fichte-brandschutzschalung-ei30-b-veh-doppelnut-feder/ da uns die Holzoptik einfach gefällt.
Jetzt wurde mir von einem Bekannten gesagt das es nicht geht weil wir dahinter noch 15mm Rigips Brandschutzplatten brauchen da wir sonst nicht den erforderlichen Brandschutz einhalten. Andereseits heissen die Dinger auch "Brandschutzschalung" auf der Hersteller HP heisst es "....es bietet laut Baunorm einen 30-minütigen Brandwiderstand und wird daher im Dachgeschoßausbau...."

Weiss wer wie es in OÖ hier mit den normen aussieht? An sich haben wir auch überall Brandmelder, aber ich will natürlich nicht das mir im Fall des Falles die Versicherung aussteigt.

wäre hier für belastbare infos dankbar.

  •  BAULEItEr
5.12.2020  (#1)
Unter der Vorraussetzung das du in die GK 1-4 fällst,
ist laut OIB R30 ausreichend.

Wie kommt dein Bekannter darauf und auf was bezieht er seine Aussage?

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
5.12.2020  (#2)
War nur so eine aussage die mich zum nachdenken gebracht hat, ohne grosse begründung.
Da ich selbst aber zu dem Thema irgendwie nichts verlässliches gefunden habe war ich mir einfach etwas unsicher.

Danke für die Info

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.12.2020  (#3)

zitat..
BAULEItEr schrieb: Unter der Vorraussetzung das du in die GK 1-4 fällst,
ist laut OIB R30 ausreichend.

Ich glaube, diese Angabe stimmt so nicht! Schaust nochmal in der OIB nach? Soweit ich das verstehe, gilt für GK 1 kein R30. Da brauchst du überhaupt nichts!
Käme dann also drauf an, in welche GK @Hauslbauer fällt, oder??

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  •  BAULEItEr
5.12.2020  (#4)

zitat..
Karl10 schrieb: Ich glaube, diese Angabe stimmt so nicht! Schaust nochmal in der OIB nach? Soweit ich das verstehe, gilt für GK 1 kein R30. Da brauchst du überhaupt nichts!
Käme dann also drauf an, in welche GK @Hauslbauer fällt, oder??

Hast du recht, wenn GK1 und nur Wohn oder Bürozweck, dann gibts gar keine Anforderungen,
Wollte es aber nicht kompliziert machen da sein Produkt ja sowieso R30 erfüllt.
Ich hab auch nicht geschrieben dass R30 erforderlich, sondern ausreichend ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.12.2020  (#5)
Was heißt "ausreichend"? Das impliziert, dass es sehr wohl ein Grenze gibt, aber die geplante Ausführung reicht aus, um die Norm zu erfüllen. Es gibt aber gar keine Grenze bei GK1!
Und das sollte man hier klar kommunizieren. Denn in der Praxis geistern noch immer weit verbreitet die alten Brandschutzregeln (vor OIB) herum und sind nicht auszurotten..... (wie man am Beispiel hier sieht)

Und: Hauslbauer schreibt, dass seine Schalung "EI30" erfülle und du antwortest, dass R30 "ausreichend" sei. Das sind aber 2 verschiedene Dinge und wir sollten da die Mitleser nicht verwirren. Eine "R-Anforderung" in irgendeiner Qualität kann auf die ggst. Schalung schon grundsätzlich nicht zutreffen (weil nicht tragend). Und eine "EI-Anforderung" gibt es bei der Dachschräge nicht!

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  •  BAULEItEr
6.12.2020  (#6)

zitat..
Karl10 schrieb: Was heißt "ausreichend"? Das impliziert, dass es sehr wohl ein Grenze gibt, aber die geplante Ausführung reicht aus,


Ausreichend bedeutet: wenn er diese Verschalung anbringt erfüllt er die Anforderungen gemäß OIB-Richtlinie 2 für die Gebäudeklassen 1-4.
Der TE hat nicht gefragt ob und welche Brandschutzbestimmungen notwendig sind, sondern wollte wissen ob er zusätzlich zu seiner Verschalung noch Brandschutzplatten anbringen muss.


zitat..
Karl10 schrieb: Und: Hauslbauer schreibt, dass seine Schalung "EI30" erfülle und du antwortest, dass R30 "ausreichend" sei. Das sind aber 2 verschiedene Dinge


Er benötigte für die Dachkonstruktion, außer in GK1, einem 30 minütigen Brandwiderstand der Tragfähigkeit, und das stellt er mit dieser Verschalung sicher.
Dass die Bretter selber keine Tragfunktion haben ist ja wohl klar, das haben sie ja auch nicht wenns nicht brennt.


zitat..
Karl10 schrieb: Und eine "EI-Anforderung" gibt es bei der Dachschräge nicht!


Das habe ich auch nicht behauptet, aber wenn seine Bretter das erfüllen dann ist das halt so.

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  •  Hauslbauer
  •   Gold-Award
6.12.2020  (#7)
Das Thema ist wirklich irgendwie "mystisch", kaum einer will einem wirklich konkrete infos geben und im netz wenn man nicht weiss das es oib heißt ;)

da wir GK1 sind kann ich jetzt also in aller ruhe aussuchen was mir am besten gefällt danke für die Aufklärung.

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