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hi! - also ganz kurz mal: verkaufen kannst du es jederzeit egal in welchen zustand, die frage ist nur ob ein potenzieller käufer darauf einsteigt ein haus zu kaufen welches nicht der letzten bewilligten baugenehmigung entspricht, also ich würds nicht tun, solange man nicht weiß ob es denn so wie es da steht denn überhaupt bewilligungsfähig ist.
eine abweichung vom genehmigten bauvorhaben ist auf jeden fall ein gutes argument für den käufer den preis zu drücken. wenn jetzt so wie bei deinem haus der dachboden ausgebaut wurde und das nicht bewilligt wurde, dann musst du das im nachhinein machen. ist im normalfall keine große sache, außer das ganze widerspricht den bebauungsbestimmungen, dann kann es nicht genehmigt werden. vg alfa2 |
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Hallo sammy79, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Dachbodenausbau illegal? |
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Warum wurde das in der Vergangenheit "illegal" gemacht? - Zwei Gründe:
a.) Die Wohnbauförderung gab's nur für 130 qm Wohnnutzfläche. Daher wurde nach der Kollaudierung ausgebaut, was das Zeug hergab. b.) Die Kanalgebühr richtet sich nach der Wohnnutzfläche und/oder durch die Wasserentnahmestellen. Daher wurde ebenfalls nicht angegeben, dass das DG ausgebaut wird/wurde. Ob man jetzt einfach beim Bauamt nachgenehmigen lassen soll, ist eine gute Frage. Das weiss ich nicht. |
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Eine Nachreichung müsste möglich sein. Theoretisch wäre dabei auch eine Strafe möglich - man hat immerhin ein Gesetz gebrochen. Normalerweise sehen die Gemeinden das aber nicht so streng. Wo kein Kläger da kein Richter.
Bevor Du diesen Weg beschreitest lass es einen Fachmann anschauen ob irgendwo Dinge sind die nicht der Bauordnung entsprechen. Bei einem Verkauf wird es etwas komplizierter. Wenn Du das Haus verkaufst und nicht darauf hinweist kann sich uU der Käufer bei späteren Schererein an Dir schadlos halten. Wenn Du den Käufer darauf hinweist hat er, wie beschrieben, Möglichkeiten dies in die vertragsverhandlungen für seine Gunsten miteinzubeziehen. Ich muss allerdings dazu sagen daß ich kein Rechtsanwalt bin und diese Materie bereits zivilrechtliche Fragen und weniger baurechtliche betreffen würde. |
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@towei - Gibt es denn in Österreich eine Erbschuld? Ich weiß auch nicht, wie das rechtlich aussieht in der Praxis, aber kann man für sein Erbe bestraft werden, obwohl man selbst gar nichts verbrochen hat? |
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Sicher bin ich mir ehrlich gesagt auch nicht - aber kann man theoretisch nicht auch Schulden erben? |
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@Breitfuss - Zur Erbschuld musst Du die Kirche fragen
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Wenn ich es mir genau überlege war das mit der Strafe tasächlich ein Blötsinn. Ich hatte den Punkt mit der Vererbung nicht bedacht. |
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Ich würds auch wenn ansehen lassen und dann einfach mal vorsichtig auf der gemeinde nachfragen. In der regel wollen die dir nichts böses und sind behilflich. Immerhin hast du das ja geerbt und nicht selbst so gemacht. |
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das mit der Strafe war schon richtig..... - .... dieser nicht genehmigte Dachbodenausbau ist jedenfalls ein Straftatbestand - in der praxis wird deswegen aber nur in seltenen Fällen gleich ein Strafverfahren in die Wege geleitet, sondern versucht, eine Lösung (=nachträgliche Genehmigung) zu finden.
@Breitfuss: Das mit der Erbschuld meinst du jetzt aber nicht ernst, oder? Falls ja: Das hat nichts mit Erbschuld zu tun, sondern mit Eingentum und dazugehörigen dinglichen Rechten und Pflichten. Im Baurecht ist immer der jeweilige Eigentümer des Bauwerkes der maßgebliche Verantwortliche. Wär ja eine wundersame automatische Amnestie: bei jedem Eingentumswechsel (Erbe, Schenkung, KAuf, Ersteigerung usw.) würde der Schwarzbau des Vorbesitzers saniert..... Übrigens: man muss ein Erbe ja nicht unbedingt annehmen |
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Thx - Also erstmal Danke für die Antworten!
Bin erstmal beruhigt daß eine Chance bestehet dies nachträglich zu machen. Wegen der Kanalgebühren wars nicht da es eine Senkgrube hat und außerdem kein Bad oder WC dabei ist. War wohl in den Siebzigern nicht so genau? Aber jemand fachkundiger hats schon angeschaut und gemeint daß alles ordenlich gemacht wurde, bzgl Brandschutz usw. Danke u. L.g. |
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Frage dazuLiegt die letzte bewilligte Baugenehmigung am Bauamt auf und ist die einsehbar? Wenn ich ein älteres Haus mit ausgebautem Dachboden habe: Woher weiß ich, dass der Ausbau genehmigt wurde? |
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hallo - nur mal so nebenbei, wir und auch in Bekanntenkreis, die schon mal in der Lage waren ein Haus verkaufen zu dürfen/müssen, haben festgestellt, dass kein Kaufinteressent oder Käufer, den Einreichplan und die genehmigten Umbauten nach schauen lies bzw wissen wollte. Natürlich ist das wichtig, aber die Gefahr dass es damit Probleme gibt ist sehr gering, es wird nie so heiß gegessen wie gekocht wird. lg johannes |
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@joschi75: ja die Baugenehmigung und die dazu nötigen Pläne liegen am Bauamt auf und können vom Eigentümer eingesehen werden.
@all: bei der ersten Besichtigung eines Hauses interessieren mich die Pläne auch nicht, da gehts mal darum abzuchecken wie Haus, Lage und Zustand so sind und ob es einem zusagt und ob die Preisvorstellungen sich treffen können. Kommts dann zu einer zweiten Besichtigung, dann stell ich spätestens da die folgende Fragen: - Grundbuch: Wer ist Eigentümer und sind Lasten eingetragen? - Baubewilligung: ist das Objekt so wie es da steht bewilligt? - Wo besteht Investitionsbedarf? - Wann ist das Grundstück das letzte Mal vermessen worden/Sind die Grenzen klar? ich glaube, dass das viele nicht so genau nachfragen, ein Beispiel aus der Realität: einem Bekannten ist es so gegangen, der hat nachdem er eingezogen ist festgestellt, dass alle 3 Pumpen für das Pool nicht funktionieren und getauscht gehören und die Strom und Wasserleitungen für sein Gartenhaus über den Nachbargrund laufen, der Brunnen fürs Gartenwasser ist auch schon beim Nachbarn, Servitute? nein natürlich nicht, also hoffen dass der Nachbar auch weiterhin nix dagegen hat und wenigsten Strom und Wasser neu verlegen im Garten. Geschätzte Kosten: 10.000€ und das sind teure 10.000€ weils über Kredit finanziert werden und vor allem nicht geplant waren. mit diesen 4 Fragen und 10 Minuten mehr hätte er sich die Kosten ersparen können, weil er hätte es schon vor dem Kauf gewusst und einen besseren Preis oder Servitute verhandeln können (Nachbargrund gehörte dem selben Verkäufer). jetzt im Nachhinein kannst keinem die Schuld geben, weil der Makler hat nur vermittelt und den Verkäufer dafür belangen ist auch ned einfach. ich habe interessanterweise die Erfahrung gemacht, dass die Makler von sich aus die Pläne gerne herzeigen und sagen, dass alles bewilligt ist, obwohl es oft ein Plan ist der vorne und hinten nicht mehr stimmt. beim letzten Haus musste ich nachfragen ob der Plan wirklich zu dem Haus gehört, da es komplett anders umgebaut wurde und der Umbau noch nicht als abgeschlossen gemeldet wurde. ich will den Teufel hier nicht an die Wand malen, aber vorher Fragen kostet nix, sondern spart nur die unlieben Überraschungen auf ... so long alfa2 |
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.gebe alfa2 100% recht.
Hab´s erlebt, dass jemand einen Schwarzbau mit rechtskräftigem Abbruchbescheid gekauft hat...... |