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Dachfirst Richtung von Gemeinde vorgegeben

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  •  tanova88
25.9. - 26.9.2018
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo an alle,
bin neu im Forum, da wir heuer im Herbst mit dem Bauen beginnen wollen. Geplant ist ein EFH mit knapp 150 m² in der Steiermark. Wir haben von der Gemeinde ein räumliches Leitbild bzw. Bebauungsplan bekommen und unsere Pläne demnach angepasst. Die Vorgabe ist ein Satteldach, Kniestockhöhe nicht vorgegeben, wäre bei uns 230. Wir haben nun die Pläne fertig und mussten diese bei der Gemeinde vorstellen. Das Gremium glich aber einem Kasperltheater. Um es kurz zu machen, obwohl weder im Leitbild noch im Bebauungsplan die Firstrichtung vorgegeben ist, dürften wir unser Haus nun nicht so wie geplant ausrichten sondern müssen die Firstrichtung ändern. Dies passt aber nicht ideal zum Grundriss, da dann die Terasse nach Norden gerichtet wäre und wir nahezu keine Sonne hätten. Als ich anmerkte, dass dies nirgends vermerkt sei, wurde von den Herrschaften nochmals das Leitbild zur Hand genommen und durchgelesen, nach langem Hin und Her und Herumtelefonieren, setzten sie uns letztendlich (einfach um der Sache ein Ende zu setzen) die Vorgabe die Firstrichtung hangparalell auszurichten, da die Häuser in der unmittelbaren Nachbarschaft ebenfalls diese Ausrichtung hätten. Es gibt in der Straße aber auch Häuser die hangparalell stehen und daneben stehen Häuser die eine andere Firstrichtung haben. 

Meine Frage nun: Macht es Sinn gegen diese Vorgabe vorzugehen? Oder sitzt die Gemeinde hierbei am längeren Ast? Gibt es jemand der über der Gemeinde steht und uns evtl. Rat geben könnte?

Vielen Dank, liebe Grüße

  •  Ghamor
25.9.2018  (#1)
Hi,

ich kann da persönlich zwar nix beitragen, aber im Baurecht-Forum gibt's auch gerade einen aktuellen Thread zum Thema Ortsbild, Bebauungsplan und vor allem "dürfen die das":
https://www.energiesparhaus.at/forum-ortsbildgutachter-darf-er-das/51190

Lg

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  •  NicoleK
25.9.2018  (#2)
Bei uns gab es im Bebauungsplan einen beigelegten Plan, wie die Siedlung einmal bebaut werden soll. Hier war unter anderem die Firstrichtung rauszulesen und wo die Einfahrt hinkommen sollte. Gibt es bei euch vielleicht auch solch einen Plan als Beilage, der dir weiterhelfen könnte?

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  •  tanova88
26.9.2018  (#3)
Hallo, danke für eure Antworten. Also uns ist es beiden samt Planer so vorgekommen, als ob sie es mal so vorgeben (sie wussten es ja selber nicht und im Bebauungsplan ist nichts dergleichen vermerkt) - und je nach dem haben wir zwei Möglichkeiten: 1. Akzeptieren und Klappe halten (was wahrscheinlich auch 80 % machen weil man die Herrschaften ja immer wieder mal braucht bis zur finalen Baugenehmigung) oder 2. Berufung einlegen - ABER WO? Kann man das? Macht es Sinn?

Es wurde dann als Ablenkungsmanöver ein Paragraph des steirischen Baugesetzes zitiert, wonach man sich am ortsbild orientieren sollte und sein Bauvorhaben an dieses anpassen sollte

@nicoleK Bebauungsplan ist vorhanden jedoch steht dort keine Anmerkung bzgl. Firstrichtung. Aus diesem Grund haben wir das Haus ja auch so planen lassen, natürlich Zeit und Geld investiert, alle anderen Dinge passen, wenn wir die Firstrichtung ändern. Dies ist aber leichter gesagt als getan, weil mit Änderung der Firstrichtung ändert sich auch die Positionierung der Terasse, des Einganges und demnach auch der Grundriss.  

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