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Darf die Bank den Aufschlag erhöhen?

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  •  haidi50hk
1.7. - 4.7.2012
17 Antworten 17
17
Guten Abend an Alle!

Hab mir vor ca. 3 Jahren einen Bankkredit aufgenommen mit relativ guten Konditionen (EPU, 1% Aufschlag auf 3 Monats Euribor)
Jetzt aber hab ich eine Zinsänderungsmitteilung bekommen,
bei genauerer Nachfrage stellte sich heraus, dass die Bank den Aufschlag auf 1,75% erhöht hat?
Darf die das einfach machen??

mfg
haidi

  •  humi
1.7.2012  (#1)
wie stehts im vertrag?

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  •  haidi50hk
1.7.2012  (#2)
naja, hab den vertrag grad nicht zur hand,
aber es gibt nen punkt zinsänderungsklausel, muss diesen erstmal in ruhe durchackern, ist meistens nicht so leicht zu verstehen

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  •  creator
  •   Gold-Award
1.7.2012  (#3)
nein, darf sie nicht. - selbst wenn es so im vertrag stünde - diese agb-klausel wäre gesetzwidrig und damit unwirksam, schon gar nicht mittels erklärungsfiktion.
http://www.energiesparhaus.at/forum/27217

die restlichen urteile wegen erhöhungen aufgrund der refinanzierungskosten hab' ich hier eh schon gepostet bzw. verweise ich auf suchfunktion und www.verbraucherrecht.at
das recht zur einseitigen anpassung wäre gesetzwidrig, wie bei den rundungen müssten beide das recht auf anpassung haben.

generell darf niemand den vertragsinhalt einseitig ändern...

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  •  haidi50hk
1.7.2012  (#4)
na das hört sich mal gut an, werde die nachricht meinem Kundenbetreuer unter die nase halten, und mal schaun, was dieser dazu sagt,
recht herzlichen dank für die info

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  •  creator
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#5)
gilt schon seit 2008 als gesetzwidrigwar mal ein musterverfahren gegen volksbank, vgl. www.verbraucherrecht.at

zitat..
Gemäß § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sind Vereinbarungen, nach welchen dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragschließung bestimmte Entgelt zusteht, unzulässig, es sei denn, dass der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht und dass die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie dass ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt. Die gegenständliche Klausel lässt den Kreditnehmer ein Entgelt zahlen, wenn sich die für die Bank anfallenden Refinanzierungskosten ändern. Diese Refinanzierungskosten sind unbestimmt. Für den Kreditnehmer ist es nicht nachvollziehbar welche Einflüsse sich auf dieses Entgelt auswirken können und in welcher Weise. Ebenso ist denkbar dass die Bank selbst Einfluss auf die Refinanzierungskosten hat. Die Klausel verstößt daher gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Die Klausel ist auch gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent.



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  •  mikee
  •   Gold-Award
2.7.2012  (#6)
@haidi50hk - Es wäre für die User hier interessant zu wissen, welche Bank momentan auf solche Geschäftspraktiken zurückgreift?

Gruss
mikee

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  •  andelal
  •   Bronze-Award
2.7.2012  (#7)
Ich rate: - Zentralsparkasse? emoji

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  •  haidi50hk
2.7.2012  (#8)
hi, nö zentralsparkasse is es nicht
ist die volksbank,
in meinem kreditvertrag steht unter 14. Zinsgleitklausel:
Als Berechnungsbasis für die Zinssatzänderungen während der gesamten Kreditlaufzeit dient der unter Punkt "Konditionen" gerundete Monatsdurchschnittswert der von der OeNB verlautbarten Sekundärmarktrendite,...

unter Punkt 15. Steht

zitat..

"Sollte durch gesetzliche oder behördliche oder andere von der Bank nicht beeinflussbare Maßnahmen (zB. Basel II) die Situation eitreten, dass die ANwendung vereinbarter Zinsanpassungsindikatoren eine von den tatsächlichen Verhältnissen am Geld- oder Kapitalmarkt abweichende Zinssatzfestlegung ergibt, oder sollten sich derartige Maßnahmenauf die Kalkulationsgrundlagen des Vereinbarten Zinssatzes (zB. auf den drin enthaltenen Aufschlag auf Zinsindikatoren) auswirken, können beide Vertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, eine den veränderten Verhältnissen entsprechende Lösung zu finden. Kommt eine diesbezügliche Einigung innerhalb von zwei Monaten nicht zustande, sind beide Vertragspartner berechtigt, ds Kreditverhältnis unter Einhaltung einer weiteren Frist von mindestens einem Monat zum nächsten Quartalsende- im Falle einer Pönalevereinbarung ohne Verrechnung eines solchen aufzukündigen."

ist diese Passage Gesetzeswidrig?

die Bank hat mir nur eine quartalsmäßige kontinformation zukommen lassen, bei der bei genauerer hinterfragung durch meinem Kundenbetreuer sich herausstellte, dass die eben den Zinsaufschlag von 1 auf 1,75% erhöhten,
nach einem heutigen Telefonat, sagte er mir, er werde mit der controlling Abteilung der Bank sprechen,
denke aber, dass die sich nicht an den Vertrag halten.
Was soll ich dann machen? Rechtsschutz einschalten?


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  •  creator
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#9)
ja, weil du das risiko der bank ned übernehmen musst - und du auch nicht nachvollziehen kannst, intransparent.
erst mal abrechnung der bank schriftlich binnen offener frist widersprechen.
dann um rechtsschutzdeckung ansuchen, ggf. vki einschalten.

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  •  haidi50hk
3.7.2012  (#10)
kann mir die bank den kredit kündigen??

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  •  andelal
  •   Bronze-Award
3.7.2012  (#11)
Nicht leicht bis gar nicht. - Ausser, du zahlst deine Raten nicht.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#12)
ned, wenn sie sich auf eine gesetzwidrige klausel beruft.... probieren wird sie's auch nicht, von plumpen einschüchterungsversuchen abgesehen. müsste ja die "verhandlungen" beweisen...

angst lässt sich durch wissen bekämpfen...

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  •  cpue
  •   Silber-Award
3.7.2012  (#13)
@creator - also es gab da schon einen anderen Betrag - aber ich schreibs einfach mal so in eine Thread:

DANKE creator!!

es ist unglaublich toll wieviel Du hier hilfst!
auch mir persönlich hast Du geholfen - meine endgültigen Konditionen sind wirklich ok gewesen.

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  •  haidi50hk
3.7.2012  (#14)
ebenfalls großen dank creator!! für deine fundierten auskünfte
hier im forum



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  •  haidi50hk
3.7.2012  (#15)
ein telefonat mit dem kundenbetreuer späterwenn ihr mich sehen könntet, würdet ihr bemerken, dass ich leicht schmunzle, während ich diesen beitrag schreibe,
denn nach einem erneuten telefonat mit der bank, hieß es,
es sei der controlling abteilung ein felhler unterlaufen, und
natürlich werde der aufschlag auf 1% korrigiert.

halte das natürlich für die blanke lüge, aber was solls

nochmals danke an all die hilfsbereiten user hier im forun emoji

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  •  mikee
  •   Gold-Award
3.7.2012  (#16)
Super! - Gratuliere dir, dass du die Bank in ihre Schranken verwiesen hast! Ich nehme aber an, dass sie erst nach "Hinweisen" deinerseits auf die rechtliche Lage den "Fehler der Controllingabteilung" entdeckt haben, oder? emoji

Ich schliesse mich dem Dank an creator vollumfänglich an! Sein Wissen und sein Support hier sind längst legendär und ein immens wichtiger Bestandteil dieses Forums. Und das hier ist wieder einmal ein tolles Beispiel dafür, was für eine wertvolle Hilfe diese Plattform ist, die sich nicht selten in barer Münze niederschlägt.

Gruss,
mikee


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  •  creator
  •   Gold-Award
4.7.2012  (#17)
ja bitte gerne - forumszweck erfüllt. - die arbeit der controller beginnt ja jetzt erst: evaluierung der "maßnahme". wenn von 1000 kunden 1 motzt, wird's als erfolg gebucht...
würde man die ausrede glauben, wäre eine erklärung für die schieflage der övag ja einfach - und die staatshilfe zu hinterfragen...

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