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Hallo! Ich gehe davon aus es handelt sich um einen Neubau? Über die Baufluchtlinie = in den vorderen Bauwich dürfen nur Vorbauten nach §52 (2) ragen, Fassaden in Sinne von Wärmedämmverbundsystemen kommen darin nicht vor. |
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hallo, nein, lg |
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..und wie ist es mit Fassaden im seitlichen und hinteren Bauwich. Interpretiere ich das richtig, dass diese nur dann genehmigungsfähig sind, wenn wir vor 2015 gebaut bzw. eine Bau-Genehmigung vor 2015 ausgestellt wurde? LG |
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Da brauchts keine "Interpretation", sondern das ist klar und eindeutig im Gesetz geregelt: bei vor dem 1. Februar 2015 baubehördlich bewilligten Gebäuden darfst du nachträglich Wäremschutzverkleidungen anbringen, die max. 20 cm in den Bauwich ragen. Is aber für dich nicht maßgeblich...du baust ja neu, oder? |
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servus Karl! Ja richtig wir bauen neu - Lässt tatsächlich keine Interpretation zu. Ganz eindeutig..Schade.. Danke für die rasche Hilfe! |
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