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·gelöst· Dauer Grundbucheintragung - Was dauert da so lange?

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  •  chrw
3.3. - 11.3.2025
12 Antworten | 8 Autoren 12
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Hallo!

Ich habe eine Interessensfrage zu den Durchlaufzeiten bei einem Verkauf.
 
Ich habe eine Wohnung in Vorarlberg verkauft.
Vertragsunterzeichnung war Anfang Februar 2025.
Mit dem Erlös wird auch ein Kredit, der noch auf der Wohnung verbüchert ist, getilgt.
Nun wurde mir gesagt, dass die Eintragung im GB und die daraus resultierende Auszahlung des Kaupreises ca. 3 Monate ab Unterzeichnung dauert.

Wieso dauert das so lange?
3 - 4 Wochen mit den ganzen Postwegen kann ich ja noch verstehen, aber 12 Wochen finde ich extrem. Zumal ja auf Grund der geringeren Verkaufszahlen eigentlich auch weniger los sein sollte.

Kann mir das jemand erklären, wo da die Zeitdiebe liegen?

Danke und Liebe Grüße

Christoph

PS: Sollte ich das falsche Forum gewählt haben, bitte um Info. Ich dachte mir nur, dass hier am ehesten die Experten mitlesen.

  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
3.3.2025  (#1)
Das kommt darauf an: Negativbescheinigung der Grundverkehrskommission, Übermittlung des Antrags an das Grundbuchsgericht, Eintragung im Grundbuchsgericht, Ausstellung einer Löschungsurkunde durch die Bank, ... da sind überall Zeitverzögerungen drinnen. Aber 3 Monate kommt mir auch extrem lang vor.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.3.2025  (#2)

zitat..
chrw schrieb: Wieso dauert das so lange?

12 Wochen ist schon sehr lange. Freilich - es gibt Bezirksgerichte die schneller und weniger rasch agieren, jedoch denke ich auch, dass die Rechtspfleger (zumindest was grundbuchrechtliche Belange betrifft) derzeit nicht "überarbeitet" sind.

Hat der Treuhänder diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen?


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  •  Elbenstein
3.3.2025  (#3)
Vertragsunterzeichnung war Anfang Februar 2024. Was wurde als Zahlungsziel vereinbart? Wenn im Vertrag z.b. steht der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Unterfertigung zu bezahlen, dann sind allein hier mal 4 Wochen einzuplanen in denen sonst nichts passiert. Und die Frist beginnt erst zu laufen, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer unterschrieben haben. Danach muss der Treuhänder die bestehenden Kredite abdecken und auf die Löschungserklärungen warten. Die Hypotheken aus dem Grundbuch löschen lassen und den neuen Eigentümer eintragen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
3.3.2025  (#4)
Das stimmt natürlich. Wenn die Kaufpreisvaluta vertraglich festgelegt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt fließen soll, dann passiert bis dahin nichts mit der Verbücherung.

I.d.R. vereinbart man jedoch Zeitrahmen bis zu deren Ende die Kaufpreisvaluta auf das Treuhandkonto (und natürlich die Steuern und Gebühren) eingegangen sein muss.

Was steht bei euch diesbezüglich im Vertrag?

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  •  speeeedcat
3.3.2025  (#5)
Da ist sicher viel Puffer miteinkalkuliert.

Ich bzw meine Kunden haben hin und wieder am Bezirksgericht angerufen und nett gefragt, ob die Abwicklung eventuell beschleunigt behandelt werden kann 😉.

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  •  Chriss
3.3.2025  (#6)
Die Justiz sucht verzweifelt Personal -  zumindest ist der Personalmangel in den Bezirksgerichten mit denen ich zu tun habe  groß.

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
3.3.2025  (#7)
Du kannst ja mal die Grundbuchpfleger von Deinem Bezirksgericht kontaktieren. Ich hatte damals positive Erfahrungen, habe persönlich das selbst erstellte Grundbuchgesuch (bei Notar nur Beglaubigung für Vertrag beauftragt) hingebracht und innerhalb einer Woche war der Bescheid samt Eintragung da.

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  •  chrw
5.3.2025  (#8)
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps!
Zahlungsziel war 2 Wochen ab Unterzeichnung. Bei der Unterzeichnung wurde besprochen, dass die Überweisung am nächsten Tag raus geht.
Nach Rückfrage beim Treuhänder: Tatsächlich haben sie sich jetzt die vollen zwei Wochen Zeit gelassen. Warum auch immer !?

Damit ist klar, warum bis jetzt nichts passiert ist...

Jetzt hoffe ich auf einen schnellen Abschluss.

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  •  Elbenstein
5.3.2025  (#9)
Die Antwort warum sie die volle Frist warten ist klar. Banken stellen die Kreditverträge meist erst aus wenn sie den beglaubigt unterschriebenen Kaufvertrag bekommen. Es gibt also auch hier wieder Wartezeit: Ausstellung des Kreditvertrags, dieser muss unterschrieben werden, die Pfandurkunde muss wiederum beglaubigt unterschrieben werden - seperater Termin, dann alles retour an die Bank und dann wird erst ausbezahlt.
Unabhängig davon warte ich persönlich aber auch immer die volle Frist lt. Kreditvertrag ab bis ich bezahle wenn ich Grundstücke kaufe - Grund: Zinsersparnis für den Käufer. Je später ich bezahle, desto länger spare ich mir die Zinsen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
5.3.2025  (#10)

zitat..
Elbenstein schrieb: Banken stellen die Kreditverträge meist erst aus wenn sie den beglaubigt unterschriebenen Kaufvertrag bekommen.

Nein, die Erstellung und Ausfertigung der Kreditvertragsunterlagen erfolgt standardgemäß nach Übermittlung des Kaufvertragsentwurfes. Damit ist gewährleistet, dass der Prozessablauf rasch erfolgt.

Für die Auszahlung der Kreditvaluta ist es notwendig, dass die Kreditvertragsunterlagen unteschrieben sind, die Sicherheiten bestellt sind (i.e. Vorliegen der beglaubigt unterfertigten Pfandbestellungsurkunde bei der Bank) und das Treuhandschreiben vom Treuhänder unterfertigt retour bei der Bank ist. Würde man auf den beglaubigt unterfertigten Kaufvertrag für die Kreditvertragserstellung warten, würde alles noch länger dauern.

zitat..
chrw schrieb: Zahlungsziel war 2 Wochen ab Unterzeichnung. Bei der Unterzeichnung wurde besprochen, dass die Überweisung am nächsten Tag raus geht.

ok - dann hatte der Käufer eigentlich die Zeit sofort aktiv zu werden. Wenn sie diese wie beschrieben verstreichen lassen wollten, dann wäre das jedenfalls auch vertragskonform.

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  •  radmutter
11.3.2025  (#11)
Ich hab beide Male genau 10 Wochen gewartet bis es durch war.

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  •  chrw
11.3.2025  (#12)
Lt. Auskunft des Treuhänders hat eine Bank die Löschungsquittung erst am letzten Freitag verschickt...

Eigentlich der Wahnsinn - Wenn man bedenkt, dass hier auf Grund der Zinszahlungen die in diesem Zeitraum noch anfallen "Zeit auch Geld ist".

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