Dauer Grundbucheintragung - Was dauert da so lange?
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chrw
3.3.2025
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Hallo!
Ich habe eine Interessensfrage zu den Durchlaufzeiten bei einem Verkauf.
Ich habe eine Wohnung in Vorarlberg verkauft. Vertragsunterzeichnung war Anfang Februar 2025. Mit dem Erlös wird auch ein Kredit, der noch auf der Wohnung verbüchert ist, getilgt. Nun wurde mir gesagt, dass die Eintragung im GB und die daraus resultierende Auszahlung des Kaupreises ca. 3 Monate ab Unterzeichnung dauert.
Wieso dauert das so lange? 3 - 4 Wochen mit den ganzen Postwegen kann ich ja noch verstehen, aber 12 Wochen finde ich extrem. Zumal ja auf Grund der geringeren Verkaufszahlen eigentlich auch weniger los sein sollte.
Kann mir das jemand erklären, wo da die Zeitdiebe liegen?
Danke und Liebe Grüße
Christoph
PS: Sollte ich das falsche Forum gewählt haben, bitte um Info. Ich dachte mir nur, dass hier am ehesten die Experten mitlesen.
Das kommt darauf an: Negativbescheinigung der Grundverkehrskommission, Übermittlung des Antrags an das Grundbuchsgericht, Eintragung im Grundbuchsgericht, Ausstellung einer Löschungsurkunde durch die Bank, ... da sind überall Zeitverzögerungen drinnen. Aber 3 Monate kommt mir auch extrem lang vor.
12 Wochen ist schon sehr lange. Freilich - es gibt Bezirksgerichte die schneller und weniger rasch agieren, jedoch denke ich auch, dass die Rechtspfleger (zumindest was grundbuchrechtliche Belange betrifft) derzeit nicht "überarbeitet" sind.
Hat der Treuhänder diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen?
Vertragsunterzeichnung war Anfang Februar 2024. Was wurde als Zahlungsziel vereinbart? Wenn im Vertrag z.b. steht der Kaufpreis ist 4 Wochen nach Unterfertigung zu bezahlen, dann sind allein hier mal 4 Wochen einzuplanen in denen sonst nichts passiert. Und die Frist beginnt erst zu laufen, wenn sowohl Verkäufer als auch Käufer unterschrieben haben. Danach muss der Treuhänder die bestehenden Kredite abdecken und auf die Löschungserklärungen warten. Die Hypotheken aus dem Grundbuch löschen lassen und den neuen Eigentümer eintragen.
Das stimmt natürlich. Wenn die Kaufpreisvaluta vertraglich festgelegt erst zu einem bestimmten Zeitpunkt fließen soll, dann passiert bis dahin nichts mit der Verbücherung.
I.d.R. vereinbart man jedoch Zeitrahmen bis zu deren Ende die Kaufpreisvaluta auf das Treuhandkonto (und natürlich die Steuern und Gebühren) eingegangen sein muss.