ich suche seit ein paar Stunden nach einer Definition der Wohnnutzfläche, bin auch fündig geworden, jedoch sehen das manche Verordnungen anders als andere und manchmal wird auch (Haupt-)Nutzfläche als Synonym verwendet. Angeblich gibt es hier eine (allgemeine) Definition in Önorm B 1800 ... die Norm kenne ich leider nicht.
Kann das wer bestätigen?
Hintergrund ist folgender: laut Einreichplan eines bereits bestehenden Hauses gibt es eine Nutzfläche von 166 m2, laut Verkäufer-Maklerin sind es 208 m2, weil nun der Dachboden (laut Einreichplan) ausgebaut ist. Das wurde jedoch nicht der Baubehörde/Gemeinde gemeldet. Mache ich mir hier nur zuviel Gedanken oder ist diese Art von Kontrolle und Fragerei eh der richtige Weg vor dem Kauf schon alles abzuklären, immerhin gehts auch darum, ob das Haus 1 Zimmer mehr hat oder nicht.
.die Fragerei ist vollkommen richtig. Wenn das Dachgeschoss ausgebaut ist und dafür keine Baubewilligung vorliegt, dann ist das ein Problem: Wenn du kaufst, dann musst du damit rechnen, dass du vielleicht irgendwann für den Dachgeschossausbau (nachträglich) eine Baubewilligung einholen musst. An sich kein großes Problem, wenn alles korrekt gebaut wurde und genehmigungsfähig ist. Was machst du aber, wenn es da Dinge gibt, die nicht passen???
Wie ich schon immer gesagt habe: ich würde niemals ein Bauwerk kaufen, welches nicht zur Gänze eine Baubewilligung aufweist......
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