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Der Möbelplus 5-Jahres Garantieschmäh

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  •  hofimax
  •   Silber-Award
18.10. - 30.10.2019
13 Antworten | 7 Autoren 13
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Hi Leute!

Ich möchte euch meine Erfahrungen mit der 5-Jahres Garantie des Onlinehändlers Möbelplus mit euch teilen, da dieser Händler ja hier schon öfter thematisiert und in Erwägung gezogen wurde.

Wir haben für unsere Küche 2015 (hauptsächlich wegen der 5 Jahresgarantie) sämtliche Elektrogeräte bei diesem Händler gekauft. Erfahrungen und Rückmeldungen die ich damals im Internet und auch hier im Forum gefunden habe, waren durchwegs positiv und ich muß auch sagen die Angebotsphase und die Kauf- und Lieferabwicklung mit dem Händler waren total
in Ordnung. Natürlich habe ich damals schon die Garantiebestimmungen von Möbelplus überflogen und mir natürlich in diesem Moment relativ wenig dabei gedacht.

Vor ca. 2 Monaten hatte ich dann innerhalb von zwei Tagen zwei defekte Siemens Geräte die ich über diesen Händler gekauft hatte. Der Geschirrspüler verlor Wasser, die halbe Küche
stand unter Wasser. Einen Tag später ließ sich die Wärmeschublade nicht mehr öffen. Gut dachte ich, habe ja Garantie und habe beide Problem per Mail an Möbelplus gemeldet.

Rückmeldung von denen: Kostenvoranschlag beim Herstellerkundendienst einholen, damit sichergestellt werden kann, dass die Reparaturkosten nicht den Zeitwert des Gerätes
übersteigen und sich dann wieder melden. Da der Kundendienst natürlich vorort sein muß um dies machen zu können, habe ich diesen bestellt und mir an Ort und Stelle einen
Kostenvoranschlag machen lassen. Während der Kundendienst noch im Haus war, habe ich bei Möbelplus angerufen, ihnen die Höhe der Reparaturkosten mitgeteilt
und das OK zur Reparatur bekommen, mit dem einzigen Hinweis das ich ihnen im Anschluss die Rechnungen gleich zukommen lassen soll. Die Wärmeschublade wurde nach dem Telefonat
vom Techniker sofort repariert (E-Kontaktkupplung, Schließmechanismus, Auszugschienen), der Geschirrspüler aufgrund fehlender Ersatzteile (Gummidichtungen) erst 3 Wochen später.
Die Rechnungen habe ich dann umgehend an Möbelplus weitergereicht.

Relativ schnell bekam ich von Möbelplus die Antwort, das die Rechnung für die Wärmeschublade nicht übernommen werden kann, da der Herstellerkundendienst bzw. der Hersteller auf dieser nirgendwo vermerkt hat das es sich um einen Materialfehler handelt und somit die Garantiebestimmungen nicht erfüllt sind. Die Rechnung des Geschirrspülers
wird ebenfalls nicht übernommen, da Gummidichtungen Verschleissteile sind und diese von der Garantie sowieso ausgeschlossen sind.

Für die Dichtungen beim Geschirrspüler hatte ich ja sogar Verständnis, Gummi ist ein Verschleissteil, ja, ist gut. Aber die Reparatur der Wärmeschublade (380€ Reparaturkosten) hat mich rasend gemacht. Ich habe jetzt 2 Monate lang zig Mails geschrieben und Telefonate geführt, unterm Strich folgendes Ergebnis, welches ich allen mitgeben möchte
die bei Möbelplus wegen der 5 Jahresgarantie kaufen wollen:

"Die Möbelplus Garantie umfasst sämtliche Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern, Materialfehlern oder Ausführungsfehlern beruhen." (Zitat Garantiebestimmungen Mödelplus!)

Diesen Umstand muß der Kundendienst bzw. der Hersteller schriftlich belegen, tut dieser das nicht, zahlt Möbelplus keinen Cent!

Die BSH Gruppe Österreich (Siemens, Bosch, Neff, Gaggenau, Junker und Viva) stellt solche Dokumente, Mails o.ä. unter keinen Umständen aus. Das habe ich heute vom
Leiter des Kundensupports der BSH Gruppe nochmals und endgültig bestätigt bekommen. Was wiederrum heißt, diese erweiterte Möbelplus Garantie, also jene nach Ablauf der 2 jährigen Werksgarantie, ist keinen müden Cent wert.

Ich wollte diesen Umstand einfach mal allen mit auf den Weg geben, die ev. auch wegen genau diesem Garantieschmäh überlegen, sich bei Möbelplus die E-Geräte zu kaufen.

Bei mir geendet hat das ganze dann mit einem sehr großzügigen Entgegenkommen von BSH, die meine Geschichte x-mal gehört hatten und großes Verständnis gezeigt haben. Auch der Konsumentenschutz hat diese Garantiebestimmung geprüft und bemängelt, da sich allerdings Lieferanten und Hersteller ihre ja freiwillig geleisteten Garantien und deren Bestimmungen zusammentexten können wie sie wollen, hat man rechtlich kein Mittel.

Somit bleibt mir nur die Weitergabe meiner Erfahrungen!

  •  cc9966
  •   Gold-Award
28.10.2019  (#1)
Glaube nicht, dass es in einem ziviliserten Land wie DE oder AT AT [Außentemperatur] rechtlich in Ordnung ist, dass Geräte von bestimmten Herstellern mit einer Garantie beworben werden, wofür aber die Garantie-Bedingungen durch den vom Händler eingelisteten Hersteller nicht erfüllt werden können (schriftliches Zugeständnis über Material/Konstruktionsfehler) und diese Nicht-Erfüllung zu Lasten des Kundens geht. Auch wenn Garantie eine freiwillige Leistung ist (das wird ja gerne betont), muss diese erfüllt werden sofern diese irgendwo beim Kauf beworben wurde. Sie ist Vertragsbestandteil, auch alle Angaben in Werbeprospekten bzw. Webshop-Beschreibungen sind Vertragsbestandteil.

Aber gut, wer macht wegen paar Hundert EUR einen Gerichtsprozess. Danke, dass Du uns Deine Erfahrungen hier geteilt hast. Ich hatte bei Möbelplus auch vor Jahren etwas gekauft und zum Glück keine Probleme mit dem Gerät. Ich kaufte auch Ikea-Geräte mit 5-Jahres-Garantie. Da war nur ein Gerät etwas fehlerhaft (ausgehängte Feder der GS-Tür) und wurde kostenlos von Electrolux repariert nach drei Jahren. Also man sieht, Garantie ist nicht gleich Garantie.

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Hallo hofimax,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Der Möbelplus 5-Jahres Garantieschmäh

  •  Blabla
  •   Bronze-Award
28.10.2019  (#2)
Im Elektronikhandel wird z.b. auch dringend von Garantieerweiterungen abgeraten. Klingt auf alle Fälle dennoch dubios, ich würde einmal zur AK gehen falls du das noch nicht gemacht hast. Die sind auf Zack bzgl. Konsumentenschutz.

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  •  hofimax
  •   Silber-Award
29.10.2019  (#3)
Ich hatte bereits Kontakt mit dem Konsumentenschutz der AK und dort auch ein sehr langes Gespräch geführt. Von dort habe ich auch die Information bekommen das der Händler sich seine Garantieerweiterung im Prinzip selber zusammendichten kann. Man ist als Kunde ja auch dazu angehalten sich diese Bestimmungen vorher durchzulesen, aber wer macht das dann schon so genau? Mich stört viel mehr die irreführende Werbung auf deren Homepage. Dort steht bei jedem Gerät 5 Jahre Garantie. Viel richtiger wäre dies zu splitten und zu schreiben "2 Jahre Vollgarantie/Hersteller" + "3 Jahre eingeschränkte Garantie/Möbelplus". Aber dann siehts natürlich nicht mehr so gut aus.
Da mir Siemens sehr großzügig bei den Reparaturrechnungen entgegengekommen ist und letztendlich auch entsetzt über diesen Händler war, fällt ja irgendwie dann auch auf sie zurück, habe ich davon abgesehen irgendwelchen rechtlichen Schritte zu setzen. Dazu waren die Summen und die Aussicht auf Erfolg einfach zu klein.
Gerade deswegen wollte ich hier meine Erfahrung preisgeben, um andere davor zu warnen wegen der viel beworbenen 5-Jahresgarantie bei Möbelplus zu kaufen, sie ist in Wirklichkeit wertlos.

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  •  Ramrise
29.10.2019  (#4)
Danke für die Info hofimax.
Ehrlich gesagt wären mir die Punkte vorher nicht wirklich aufgefallen... 


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  •  hofimax
  •   Silber-Award
29.10.2019  (#5)
Gerne, es ist mir ja auch nicht anders ergangen. Erst jetzt wo ich wirklich Reparaturfälle hatte, bin ich darübergestolpert und musste feststellen wie sinnlos das ganze ist.

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
29.10.2019  (#6)

zitat..
hofimax schrieb: der Händler sich seine Garantieerweiterung im Prinzip selber zusammendichten kann. Man ist als Kunde ja auch dazu angehalten sich diese Bestimmungen vorher durchzulesen


armutszeugnis für die ak - da hätte ich schon mehr engagement erwartet. das war schon mal anders.

in wahrheit ist die ganze gesetzeslage ein frevel. was soll man bitte bei haushaltsgeräten, die man sich für min. 10 jahre anschafft, mit einer 6-monatigen gewährleistung (danach gilt die beweislastumkehr) anfangen?

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  •  Blabla
  •   Bronze-Award
29.10.2019  (#7)

zitat..
coisarica schrieb:


__________________
Im Beitrag zitiert von hofimax: der Händler sich seine Garantieerweiterung im Prinzip selber zusammendichten kann. Man ist als Kunde ja auch dazu angehalten sich diese Bestimmungen vorher durchzulesen

armutszeugnis für die ak - da hätte ich schon mehr engagement erwartet. das war schon mal anders.

in wahrheit ist die ganze gesetzeslage ein frevel. was soll man bitte bei haushaltsgeräten, die man sich für min. 10 jahre anschafft, mit einer 6-monatigen gewährleistung (danach gilt die beweislastumkehr) anfangen?

und was soll die AK da machen wenn das Gesetz so ist? Die AK kann nur bei Gesetzwidrigkeiten helfen oder (so wie in dem Fall) über die Sachlage aufklären.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
29.10.2019  (#8)
Sehe auch keinen Sinn der AK hier etwas vorzuwerfen, da ist der Gesetzgeber gefragt.

Lt. einem Standard Zeitungsartikel soll die Beweislastumkehr auf Grund von zwei EU-Richtlinien auf ein Jahr ausgedehnt werden.

https://www.derstandard.at/story/2000109508259/reparatur-boom-wegen-kurzlebiger-produkte-und-loechrigem-verbraucherschutz

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
29.10.2019  (#9)

zitat..
Blabla schrieb: und was soll die AK da machen wenn das Gesetz so ist?

evtl. da mal anrufen? auf unlautere methoden hinweisen und ggf. publizieren? eine kulanzlösung im sinne des konsumenten verhandeln?

zitat..
Baumau schrieb: da ist der Gesetzgeber gefragt

eben, und damit sich der bewegt, braucht es halt eine gewisse lobby.

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  •  hofimax
  •   Silber-Award
29.10.2019  (#10)
In meinem Fall war ja Siemens dann sehr kulant. Bez. der Garantien müsste wirklich das Gesetz angepasst und solche Werbemethoden verboten werden. Ich habe wie oben schon geschrieben das größte Problem damit, das 5 Jahre Garantie beworben wurden und letztendlich die letzten 3 Jahre nach Ablauf der Werksgarantie wertlos sind. Da sehe ich den Knackpunkt eher in irreführender Werbung, grober Täuschung oder wie immer man das juristisch nennen mag. Da ich sonst eben nichts ausrichten konnte, hoffe ich das möglichst viele durch den Thread hier zur Vorsicht angehalten werden.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
29.10.2019  (#11)
Ich würde diese wichtigen Erfahrungen und Erkenntnisse mit Möbelplus auch andernorts in Online-Bewertungsportalen posten. Je mehr davon wissen, desto besser - ev. gibt es auch noch ein verspätetes Einlenken von Möbelplus.

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  •  hofimax
  •   Silber-Award
30.10.2019  (#12)
Die Bewertungsportale habe ich ebenfalls schon genutzt, aber danke für den Tipp emoji

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  •  Blabla
  •   Bronze-Award
30.10.2019  (#13)

zitat..
coisarica schrieb:


__________________
Im Beitrag zitiert von Blabla: und was soll die AK da machen wenn das Gesetz so ist?
evtl. da mal anrufen? auf unlautere methoden hinweisen und ggf. publizieren? eine kulanzlösung im sinne des konsumenten verhandeln?



__________________
Im Beitrag zitiert von Baumau: da ist der Gesetzgeber gefragt
eben, und damit sich der bewegt, braucht es halt eine gewisse lobby.

Beim Konsumentenschutz der AK Untätigkeit vorzuwerfen zeugt schon ein wenig von Unwissen. Die sind die einzige Lobby dies für dieses Thema überhaupt gibt.

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