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Ein Bitumenanstrich alleine ist meines Wissens nicht mehr zulässig - muss normgerecht eine rissüberbrückende Bitumendickbeschichtung mit Gewebe und Voranstrich sein. Bei der Ausführung als weiße Wanne ist auch die Armierung ein wichtiger Punkt um die Rissbreiten zu beschränken. Hier finde ich es gut zusammengefasst. http://www.sv-carden.de/abd_link.html |
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Das mit der Armierung ist mir klar, die Betonqualität ist das was mich stutzig macht. Für echte weiße Wannen (WU-Beton) ist ja anscheinend nur XC3 u. XC4 zulässig. Der Bitumenanstrich ist wohl nur als Zusatz gedacht, dichthalten soll hier ja der Beton. Schöne Grüße, Philipp |
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Ich vermute dir wurde eine schwarze Wanne angeboten. Bzgl. WU-Beton siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40187246/II_290_2016_OeNORM_B_4710-1_.pdf Seite 27. |
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So wie das Angebot von dir lautet kommt’s mir ein komisch vor: - XC1 Expositionsklasse zu niedrig für einen Keller, hier wäre XC3 notwendig lt. Norm bzw. Ist gängige Praxis die Sorte B2 zu nehmen. Bei XC1 wäre auch die Betonüberdeckung zu gering. - Bitumenanstrich macht heutzutage eig. Keiner mehr. Ich denk gemeint ist eine Bitumendickbeschichtung (KMB). Wenn jedoch mit drückendem Hangwasser zu rechnen ist, ist eine KMB nicht mehr zulässig. Siehe Auszug ÖNorm. Generell sagt „Dichtbetonkeller“ nur aus dass wasserundurchlässiger Beton zum Einsatz kommt, dicht wird der Keller aber erst durch Abdichtung (braune und schwarze Wanne) oder Bewehrung zur Rissbreitenbeschränkung auf 0,2mm und entsprechender Betonsorte (weiße Wanne). lg 1 |
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Vielen Dank! |