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Die neue Strompreisbremse ... monatlich oder jährliche Berechnung ?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
14.12. - 16.12.2023
23 Antworten | 14 Autoren 23
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Hallo zusammen,

jetzt gibts ja eine über ganz 2024 laufende Strompreisbremse bei 10ct/kWh für bis zu 2900kWh.

Alle sozialpolitischen und ökonomischen Fragen außer acht lassend ... wie wird das gerechnet ?

Werden die 2900 kWh von der Jahresabrechnung in Abzug gebracht ?
Oder werden die 2900kWh auf die 12 Monate verteilt und in jedem Monat nur 241 kWh gefördert ?
Ich dachte nämlich das war 2023 so ...
Wie funktioniert das wenn man im Jahr dreimal den Anbieter wechselt ?

Weiß da jemand genaueres ?
lG
Gawan

  •  cutcher
15.12.2023  (#21)

zitat..
cutcher schrieb:

──────..
grua schrieb:

──────..
rocco81 schrieb:

Ja, leider ist man mit monatlicher Abrechnung der Geschnapste. War 2023 so, vermutlich wird es 2024 auch so sein.
 Habe bei Awattar nachgefragt ob man das jährlich abrechnen kann, weil ich sowieso 1J Bindung hatte: Leider Nein.
───────────────

du hattest dieses Jahr ebenfalls Hourly-CAP? Ich auch, da ich das Kleingedruckte mit der Jahresbindung überlesen hatte... Ich hatte dort auch angefragt, wurde ebenfalls abgelehnt.

Wechsel jetzt mit Jahreswechsel aber nicht von Hourly-CAP zu Hourly, sondern zu Smartenergy SmartCONTROL, da günstiger.

Bei SmartCONTROL zahlt man, solange man keine monatliche Abrechnung fordert, zwar einen fixen monatlichen Betrag, abgerechnet wird aber nur jährlich. Bin dann gespannt wie die Strompreisbremse dort tats. umgesetzt wird. Ob jährlich auf die gesamten 2900 kWh wie hier einige meinen oder ob trotzdem nur monatlich aliquot wie @cutcher das oben meint. Wir werden sehen...

Ist evtl. ein SmartEnergy Kunde hier mit jährlicher Abrechnung, der vom aktuellen Jahr diesbezüglich darüber berichten kann?
───────────────

Und meine antwort darauf war die abrechnungsfrequenz (monatlich oder jährlich) ist egal solange dein smartmeter täglich/monatlich daten an den netzbetreiber übermittelt und dieser die verbrauchsdaten täglich/monatlich an dein EVU weiterleitet

manche Verträge bedingen zwingend eine 15min/tägliche/monatliche übermittlung an dein EVU - dann kann die strompreisbremse auch nicht jährlich abgerechnet werden (unabhängig der frequenz der abrechnung deines EVU)

Ich kopier's euch nochmal raus:
und dieser die verbrauchsdaten täglich/monatlich an dein EVU weiterleitet


wenn ihr dem netzbetreiber verbietet die verbrauchsdaten täglich/monatlich weiterzuschicken ist es etwas anderes
viele tarife der EVUs verlangen es aber (ansonsten gibts keinen vertragsabschluss)


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  •  hk16
15.12.2023  (#22)
Ich hab mich bei meiner Abrechnung auch gewundert.

Übermittlung Stromlieferant tagesweise.
1.12.22-31.5.23 wurden als ein Block behandelt, obwohl April und Mai unter den ~240 kwh lagen. Insgesamt die aliquoten 1446 kwh aus insgesamt ~2500 kwh bezuschusst.
Mit Tarifänderung 1.6. neuer Abrechnungabschnitt bis 31.8.23, dieser wurde gesondert behandelt: 105 kwh, alle bezuschusst. Aber der Überhang der drei Monate (~600+ kwh) ist gleichsam verfallen.

Dh wenn Zeiten geringen Verbrauchs bevorstehen sollte man eine Tarifänderung nur zum Zeitpunkt der Jahresabrechnung machen. Wenn es ein durchgehender Abrechnungszeitraum gewesen wäre, wären es so 60-70€ mehr gewesen.

Das ist wie der ganze Zuschusswahn so schwachsinnig. 🙁

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
16.12.2023  (#23)

zitat..
cutcher schrieb: Ich kopier's euch nochmal raus:
und dieser die verbrauchsdaten täglich/monatlich an dein EVU weiterleitet

wenn ihr dem netzbetreiber verbietet die verbrauchsdaten täglich/monatlich weiterzuschicken ist es etwas anderes


Wenn das so ist, wäre die Strompreisbremse noch viel Schwachsinniger.
Alle die einen StundenTarif genommen haben und durch Verbrauchsmanagement das Netz entlasten und mehr Erneuerbare ermöglichen werden doppelt bestraft. 👎

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