Hallo, wir haben den Fall, dass wir einen landwirtschaftlichen Nutzgrund haben und auf diesem ein Wasserleitungsrecht eingetragen ist. Der Vertrag stammt von meiner Großmutter aus dem Jahr 1985 und ist nicht mehr auffinbar. Handelt es sich bei diesen Verträgen um rein private Verträge oder sind diese wo hinterlegt? Sollte der Rechteinhaber mit einer Löschung nicht einverstanden sein, gibt es eine Möglichkeit, dass Recht trotzdem löschen zu lassen, da unseres Wisssens nicht einmal eine Leitung auf unserem Grund liegt?
.. Bianci schrieb: [ref]Bianci:74044#749960[/ref]könnte der zugehörige Vertrag in der Urkundensammlung auffindbar sein
"könnte"??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein im Jahr 1985 verbücherter Vertrag nicht in der Urkundensammlung aufliegt oder von dort verschwunden ist.
"könnte"??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein im Jahr 1985 verbücherter Vertrag nicht in der Urkundensammlung aufliegt oder von dort verschwunden ist.
Ich war mir nicht sicher, ob alle Verträge immer in der Urkundensammlung aufbewahrt werden müssen, deshalb das "könnte". 😉